Humboldt-Universität zu Berlin - THESEUS

THESEUS

Themenunterstützte Strukturpartnerschaft der Europäischen Rechtsfakultäten in Athen und Berlin

 

 

Die Themenunterstützte Strukturpartnerschaft der Europäischen Rechstfakultäten in Athen und Berlin (THESEUS) ist ein DAAD-gefördertes Kooperationsprogramm zwischen den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Nationalen und Kapodistrias Universität Athen (NKU) und der Humboldt-Universität zu Berlin (HU). Beide Juristischen Fakultäten sind zudem durch die European Law School (ELS) verbunden, der die Juristische Fakultät der HU als Gründungsmitglied seit 2007 und die Juristische Fakultät der NKU ab Herbst 2019 angehören.

 

Die Beziehungen zwischen den Rechtswissenschaften in Griechenland und Deutschland sind durch eine enge historische Verbundenheit gekennzeichnet. Die entwickelte Strukturpartnerschaft will nicht nur die bisher bestehenden Einzelverbindungen und -aktivitäten  strukturell und nachhaltig zusammenführen und stärken, sondern auch ein umfassendes, effizientes und modernes Partnerschaftskonzept weiterentwickeln. Ihr Ziel ist:

 

  1. Starke Kooperationsanreize in den drei Leistungsdimensionen von Wissenschaft (Lehre, Forschung, Wissenstransfer) sowie im Bereich der Karriereförderung zu setzen;

  2. Die Mobilität in beide Richtungen zu fördern;

  3. Darüber hinaus, einen spürbaren Mehrgewinn zu erzeugen, der allen Studierenden beider Fakultäten – auch denjenigen, die nicht an einem Austausch teilnehmen – gleichermaßen zu Gute kommt (z.B. über Austauschdozenten oder digitale Seminarangebote).

 

Um diese Ziele umzusetzen sind grundsätzlich die folgenden Maßnahmenpakete entworfen worden:

 

Leitthemen

Durch die Entwicklung von gemeinsamen Forschungsvorhaben und -Projekten sollen konkrete Kooperationsaktivitäten, der Erfahrungsaustausch und die langfristige wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Fakultäten gestärkt werden. Dabei geht es um die gemeinsame Arbeit an modernen und anspruchsvollen Forschungsschwerpunkten anhand von Leitthemen,  die zugleich Zeitthemen in Europa von überragender Bedeutung darstellen,   wie z.B. – als erstes Leitthema  – das Recht der Digitalisierung. Diese Themen werden im Einvernehmen beider Fakultäten für einen Zeitraum von 12 bis 18 Monaten festgesetzt und prägen für den genannten Zeitraum die Arbeit innerhalb der Hochschulpartnerschaft.

Mobilität

Die Mobilität in beide Richtungen bildet ein wesentliches Element der Hochschulkooperation. Durch die Vergabe von jährlich insgesamt 12 Stipendien wird nicht nur die Mobilität für Studierende zwischen den Partneruniversitäten, sondern auch der Austausch von Promovierenden, Gastwissenschaftler*innen, Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern gefördert. Dadurch wird die Internationalisierung in der Lehre und in der Forschung unterstützt, wobei durch Forschungsaufenthalte von Gastwissenschaftler*innen und gemeinsame Veranstaltungen auch die an einem Austausch nicht unmittelbar beteiligten Studierenden vor Ort profitieren können.

Sommerschulen

Die Partneruniversitäten organisieren darüber hinaus gemeinsame Sommerschulen, die jährlich in Athen oder in Berlin stattfinden und sich inhaltlich am aktuellen Leitthema der Partnerschaft orientieren. Auch im Rahmen dieser Veranstaltungen wird die Mobilität von Studierenden, Promovierenden, Forschern und Lehrenden gefördert, um einen intensiven Erfahrungsaustausch, eine enge und dauerhafte wissenschaftliche Zusammenarbeit sowie den Aufbau von persönlichen Beziehungen zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu ermöglichen.

Strategieentwicklung: Wissenstransfer und Karriereförderung

Die Hochschulpartnerschaft ist als Katalysator konzipiert, um bestehende Verbindungen und Potentiale beider Fakultäten zu einer dauerhaften wie umfassenden Kooperationsstruktur weiterzuentwickeln. Dabei sind auch digitale Infrastrukturen einzusetzen. Die Partner setzen sich als Ziel, jeweils über den Zeitraum von einem Jahr eine systematische Bestandsaufnahme sowie eine Einschätzung von Kooperationspotentialen in den Bereichen Wissenstransfer und Karriereförderung vorzunehmen.

 

Akademisch wird das Programm durch einen Lenkungsausschuss geleitet, bestehend aus jeweils drei Hochschullehrer*innen beider Fakultäten. Mitglieder sind auf deutscher Seite Herr Professor Dr. Dr. Stefan Grundmann als Projektträger, Präsident der European Law School Network und Dekan, Herr Professor Dr. Martin Heger als Prodekan für Forschung und Herr Professor Dr. Matthias Ruffert als Dekan für Internationale Angelegenheiten. Auf griechischer Seite wird das Programm durch Frau Professorin Dr. Alexandra Mikroulea, Frau Professorin Dr. Eleni Moustaira (Mitglied des Dekanats) und Frau Professorin Dr. Paraskevi Paparseniou geleitet. Der Lenkungsausschuss entscheidet auch über die Vergabe der Stipendien.