Humboldt-Universität zu Berlin - EWeRK

Ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit

Das Institut für Energie- und Wettbewerbsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin (EWeRK) bietet – auch zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Berlin – eine Ad-hoc-Schiedsgerichtbarkeit an. Auf diese Weise wird zudem die historische Brückenfunktion zwischen Ost und West im Sinne einer internationalen Ad-hoc-Schiedsgerichtbarkeit mit Leben gefüllt.

 

Das EWeRK ist ein unabhängiges Forschungsinstitut, das an der Humboldt-Universität zu Berlin im Jahre 1999 gegründet wurde. Es sorgt unter anderem für eine universitäre und berufliche Aus- und Weiterbildung im Energie- und Netzrecht.

 

Die Forschungsschwerpunkte des Instituts liegen in den Bereichen des deutschen und europäischen Energie- und Netzrechts, einschließlich der damit verbundenen wettbewerbs-rechtlichen Fragestellungen. Im Zentrum der Forschung liegen Fragen des Umstiegs auf erneuerbare Energien, der modernen Speichertechnologien, aller Flexibilitätsoptionen, des Messwesens, der Digitalisierung der Energiewirtschaft, der E-Mobilität, einschließlich des Rechts der modernen Ladestationen und der Erreichung der Klimaschutzziele unter Berücksichtigung nicht-biogener kohlenstoff-basierter moderner Zukunftskraftstoffe (wie z.B. E-Methanol).

 

Das EWeRK ist eine unabhängige Institution, die mit allen Akteuren der Energiewirtschaft einen Meinungs- und Erfahrungsaustausch pflegt und hierfür eine Diskussionsplattform schafft. Entscheidend für die Arbeit des EWeRK ist die wissenschaftliche Unabhängigkeit und der daraus resultierende Anspruch, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Energiewirtschaft zuvörderst aus der Perspektive der Funktionsfähigkeit unserer Rechtsordnung zu untersuchen, zu analysieren und gegebenenfalls zu korrigieren.

 

Um diese Ziele zu erreichen veröffentlicht das EWeRK in der gleichnamigen Wissenschaftszeitung („EWeRK“ - Nomos Verlag ISSN 1866-8585) kontinuierlich Aufsätze, Urteilsanmerkungen und Forschungsergebnisse zu häufig hoch kontroversen und komplexen Fragestellungen aus dem Bereich der Energieerzeugung, der Energienetze, der Energie-speicherung, des Energiehandels, des Messwesens, der Digitalisierung und des Rechts der E-Mobilität.

 

Aufgrund der permanenten und vertieften Durchdringung der rechtlichen Rahmenbedingungen ist es dem EWeRK gelungen, Kompetenz und Sachverstand auf nahezu allen Feldern der Energierechts, einschließlich der Beziehungen zur Strom-, Gas- und Wasserversorgung sowie zur Abfallwirtschaft, zu entwickeln.

 

Ausgehend von dieser gewachsenen Fachkompetenz hat sich das EWeRK entschlossen, für die am Markt tätigen Akteure eine Ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit aufzubauen. Das EWeRK möchte den Marktakteuren eine unabhängige, kompetente, schnelle und kostengünstige Alternative für die Entscheidung komplexer streitiger Rechtsfragen anbieten.

 

Im Mittelpunkt steht dabei das Selbstbestimmungsrecht der Streitparteien. Sie sollen die Zusammensetzung des Schiedsgerichtes vereinbaren. Das EWeRK geht davon aus, dass es in vielen Fällen sinnvoll sein kann, einen einzigen Schiedsrichter zu bestimmen.

 

Durch eine Fokussierung auf eine geeignete Persönlichkeit, die aufgrund ihrer Unabhängigkeit, ihrer Kompetenz und ihrer Erfahrung das Vertrauen beider Streitparteien genießt, wäre ein schnelles, kostengünstiges und von Sachkunde geprägtes Schiedsverfahren möglich. Selbstverständlich können die Parteien auch eine größere Zahl von Schiedsrichtern vereinbaren.

 

Die Zwangsvollstreckung aus den EWeRK-Schiedssprüchen findet statt, wenn der Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt ist. Die Gebühren des Schiedsverfahrens werden im Rahmen einer Schiedsvereinbarung festgelegt und vor Beginn des Verfahrens auf ein Anderkonto eingezahlt. Für die Tätigkeit des EWeRKs werden 20 % einbehalten.

 

Nähere Informationen zum Verfahren erhalten Sie hier: Verfahrensordnung EWeRK Ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit

 

Eine Übersicht über die Schiedsrichter finden Sie hier: Liste der Schiedsrichter

 

Falls Sie weitere Fragen zum EWeRK Ad-hoc-Schiedsgerichtsverfahren haben, so teilen Sie uns diese schriftlich oder per Email mit (ewerk.rewi@hu-berlin.de) oder rufen Sie uns an: +49 (0) 30 857 5779 0.