Humboldt-Universität zu Berlin - Prof. Dr. Eva Inés Obergfell

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Wissenschaftliche Auftaktveranstaltung des Humboldt-Forschungsinstituts Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie: „Im Dialog - Urheberrecht im demokratischen Sozial- und Rechtsstaat“



Am 11. November 2019 fand im Senatssaal der Humboldt-Universität zu Berlin die Auftaktveranstaltung des Humboldt-Forschungsinstituts Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie zu dem Thema „Urheberrecht im demokratischen Sozial- und Rechtsstaat“ statt. Die erste Veranstaltung der neu ins Leben gerufenen Vortragsreihe „Im Dialog“ behandelte unter der Moderation von Direktorin Frau Prof. Dr. Eva Inés Obergfell die gesamtgesellschaftliche Stellung des Urheberrechts aus rechtlicher und philosophischer Perspektive.

Als Referenten durften Prof. Dr. Andreas L. Paulus, Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht, an der Georg-August-Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Volker Gerhardt, Seniorprofessor für Philosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin und Gründungs-mitglied des Nationalen Ethikrats (heute: Deutscher Ethikrat) begrüßt werden. Im Fokus der Auftaktveranstaltung stand der besondere Stellenwert des Urheberrechts für das kulturelle Zusammenleben. „Zum einen ist der Schutz des Urhebers Ausdruck eines liberalen Freiheits-versprechens, eines verdienten Lohns für geistige Arbeit, zum anderen aber auch Triebfeder unserer heutigen Kreativwirtschaft“, führte Prof. Dr. Obergfell bereits in der Begrüßung aus. 

Eingeleitet wurde der Auftakt sodann durch zwei aufeinander folgende Impulsvorträge der Referenten. Prof. Dr. Gerhardt betonte die historische Abhängigkeit des Urheberrechts und kontextualisierte die im Urheberrecht sedimentierten Spannungsverhältnisse anhand des gesellschaftlichen und technischen Fortschritts.

Foto: Philipp Plum

Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Paulus erläuterte die für den Gesetzgeber bestehende Herausforderung, das Urheberrecht mit Blick auf die Digitalisierung und den rapiden technischen Wandel zeitgemäß und verfassungskonform auszuformen und fortzuentwickeln. Insbesondere sei dies hinsichtlich der Abwägung verschiedenster Interessen auf Seiten der Urheber, Rechteverwerter, Nutzer und Intermediäre eine anspruchsvolle Aufgabe.

AndreasLPaulus

Damit wurde das Dialogthema ausführlich umrissen, so dass einzelne Themen im anschließenden Dialog detaillierter ausgeführt werden konnten.  Die Diskussion drehte sich sodann insbesondere um die zeitlichen Grenzen des urheberrechtlichen Schutzes und das Postulat „sozialen Urheberrechts“ vor dem Kontrast des freien Zugangs zu Bildung und Wissen.

Anschließend kamen aus dem Publikum noch verschiedene Anregungen sowie Fragestellungen. So wurde um des Willens eines Mindestmaßes an kultureller Entwicklung in Frage gestellt, ob nach dem Tod des Urhebers die Werke statt den Erben nicht eher der Allgemeinheit zur Verfügung stehen müssten. Auch tagesaktuelle Probleme, wie die Umsetzung des Art. 17 der DSM-Richtlinie, wurden thematisiert (Stichwort Uploadfilterdiskussion), wobei die Ausweitung von Nutzerrechten als begrüßenswert eingeordnet wurde.

Foto: Philipp Plum

Das Humboldt-Forschungsinstitut Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie blickt auf einen gelungenen Auftakt zurück und weist an dieser Stelle auf den Bericht zweiten Dialog am 10. Februar 2020 zu dem Thema „Eigentum und Freiheit“ mit Herrn Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M. (Cambridge) und PD Dr. Michael Goldhammer, LL.M. (Michigan) hin.