Humboldt-Universität zu Berlin - EWeRK

15.01.2026: Carbon Management Strategie (CCS/CCU)

Carbon Management Strategie (CCS/CCU): Dekarbonisierung der Industrie - Rechtsrahmen zur Schaffung eines europäischen Binnenmarktes

EWeRK/HU-Berlin: ONLINE-FACHSEMINAR

Carbon Management-Strategien

CCS/CCU – Dekarbonisierung der Industrie:

 

Rechtsrahmen zur Schaffung eines europäischen Binnenmarktes

15.01.2026

9.55 Uhr – 12.30 Uhr

· Regulatorischer Rahmen: Ausgangslage und offene Fragen

Programm:

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· Gesetz zur Änderung des KSpG

 

Anmeldeformular:

 

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· Carbon Management Technologien: Anreiz- / Förderrahmen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu unserem Fachseminar am 15. Januar zum Thema

Carbon Management Strategien: CCS/CCU – Dekarbonisierung der Industrie

Rechtsrahmen zur Schaffung eines europäischen Binnenmarktes

laden wir Sie herzlich ein.

Künftig soll die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CO2) im Boden möglich sein. Darauf zielt das Gesetz der Bundesregierung zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes ab, über das der Bundestag am 6. November 2025, abschließend beraten hat.

Abscheidung, Transport und Speicherung von CO2 in Deutschland sollen nunmehr bundeseinheitlich geregelt werden. Denn auch dort, wo sich CO2-Emissionen derzeit nicht durch Elektrifizierung oder den Einsatz anderer Stoffe vermeiden lassen, müsste eine schrittweise Dekarbonisierung erfolgen, um internationale Klimaziele, namentlich das Paris-Übereinkommen von 2015 erreichen zu können, so der Entwurf des Gesetzes.

Mit dem Gesetz soll die kommerzielle Errichtung von CO2-Speichern im industriellen Maßstab ermöglicht werden, berücksichtigt werden sollen dabei insbesondere bestehende Nutzungen sowie verbindliche ökologische Kriterien. Zwar ist grundsätzlich eine Beschränkung auf das Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone vorgesehen, eine Speicherung von Kohlendioxid an Land soll grundsätzlich nicht bundeseinheitlich geregelt werden. Insoweit enthält das Gesetz jedoch eine Länderöffnungsklausel.

Dieses Gesetz zur Änderung des KSpG wollen wir zum Anlass nehmen, den regulatorischen Rahmen, das Gesetz selbst sowie den Anreiz- und Förderrahmen für Carbon Management Strategien zu beleuchten.

Die sich in diesem Zusammenhang stellenden Fragen werden im Rahmen des Fachseminars wie folgt adressiert:

 

 

Noerr

Zunächst wird Dr. Carsten Bringmann den regulatorischen Rahmen darlegen und hierbei die Ausgangslage und offene Fragen thematisieren. Dabei wird er insbesondere auf die Grundzüge von Carbon Capture Storage (CCS) und Carbon Capture Utilization (CCU) eingehen und vor diesem Hintergrund den unionsrechtlichen Rechtsrahmen aufzeigen (u. a. CCS-RL, ETS). Zudem wird er in seinem Vortrag den nationalen Rechtsrahmen skizzieren (BImSchG, KSpG) und diesbezüglichen Handlungsbedarf thematisieren.

Referent: Dr. Carsten Bringmann (Rechtsanwalt bei Noerr PartGmbB, Düsseldorf)

Osborne Clarke

 

Anschließend wird Natalie Kopplow das Gesetz zur Änderung des KSpG vorstellen und erläutern. Dabei wird sie sich insbesondere den Regelungen zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von CO2 annehmen, aber auch den Zugang zur entsprechenden Infrastruktur thematsieren. Zudem wird sie Regelungen betreffend den Export von CO2 erläutern.

Referentin: RAin Natalie Kopplow (Rechtsanwältin bei Osborne Clarke Rechtsanwälte Part mbB, Hamburg)

BBH

 

Abschließend wird Frederik Braun den Anreiz- und Förderrahmen des Einsatzes von Carbon Management Technologien darlegen. Dabei wird er auf die Wirtschaftlichkeit des Technologieeinsatzes zu sprechen kommen sowie Anreize Förderprogramme auf nationaler und europäischer Ebene in den Blick nehmen. Zudem wird er Anreizsysteme in anderen Staaten und Sektoren beleuchten.

Referent: RA Frederik Braun (Rechtsanwältin bei Becker Büttner Held PartGmbB, Berlin)

Im direkten Anschluss an die einzelnen Vorträge bieten wir Ihnen die Möglichkeit zur Beantwortung Ihrer Fragen und zur Diskussion der Themen mit den Referenten. Auf Wunsch erhalten Sie gerne eine kostenfreie Fachanwaltsbescheinigung (§ 15 FAO).

Für die Übertragung nutzen wir die Business-Version von Zoom als Videokonferenz-Lösung. Sollten Sie Schwierigkeiten bei oder Fragen zu der Nutzung von Zoom haben, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail.

Wir freuen uns, Sie am 15. Januar zu diesem aktuellen und sicherlich hochspannenden Seminar begrüßen zu dürfen!

 

Ihr EWeRK-Team