Humboldt-Universität zu Berlin - Forschungsinstitut für Recht und digitale Transformation

Über das Institut

Das Forschungsinstitut für Recht und digitale Transformation dient der wissenschaftlichen Begleitung der durch die Digitalisierung ausgelösten Umwälzungen. Die digitale Transformation erfasst sämtliche Rechtsbereiche und unterscheidet sich wesentlich von früheren technischen Innovationen. Der Digitalisierungsprozess liefert nicht nur neuartige technische Produkte, sondern er schafft neue Kommunikationsräume, und er bringt neue Akteure hervor. Im Bereich der Produkte geht es vor allem um autonome Systeme und Formen künstlicher Intelligenz, deren „Verhalten“ nicht mehr oder nicht vollständig von Menschen beherrscht und gesteuert werden kann. Dadurch wird die Grenze zwischen Artefakten und Menschen, anders gewendet zwischen Rechtssubjekten und Rechtsobjekten infrage gestellt. Bei den Kommunikationsräumen ist offensichtlich, dass das Internet eine neue Sphäre eröffnet hat, die den Informationsaustausch wesentlich erleichtert, die Zugangsschwelle zu öffentlichen Verbreitung von Inhalten drastisch gesenkt und geographische Grenzen beiseite geräumt hat. Schließlich hat die Digitalisierung mit den Plattformen neue Akteure geschaffen, die die private, politische und kommerzielle Kommunikation im Internet jedenfalls potentiell kanalisieren, kontrollieren und überwachen können. Ob und inwieweit Plattformen verpflichtet sind, im Internet verfügbare Inhalt tatsächlich entsprechend zu filtern und ggf. für eine Sperrung oder Löschung rechtswidriger Inhalte zu sorgen, ist eine in verschiedensten Kontexten auftretende und immer wieder kontrovers diskutierte Frage.

Das Forschungsinstitut für Recht und digitale Transformation hat sich zum Ziel gesetzt, die für das Recht zentralen Probleme der Digitalisierung in einer interdisziplinären Perspektive anzugehen. Kennzeichnend für das Forschungsinstitut ist die enge wissenschaftliche Kooperation über die Grenzen der juristischen Fachdisziplinen hinweg. Dem liegt die Überzeugung zugrunde, dass die Problemlösungskapazität der juristischen Einzeldisziplinen für die Bewältigung der digitalen Transformation zwar ausreicht, aber gleichwohl defizitär bleibt. Es bedarf einer die Disziplinen übergreifenden Perspektive, um zentrale Regelungsoptionen klar benennen und in ihren Vor- und Nachteilen miteinander vergleichen zu können. Die Zusammenarbeit der Beteiligten zielt nicht auf die Addition divergierender Zugänge, sondern ist einem integrativen interdisziplinären Ansatz verpflichtet. Dieser Ansatz ist zudem interdisziplinär offen und anschlussfähig, insbesondere für die Politikwissenschaft, die Wirtschaftswissenschaft und die Sozialwissenschaften.