Dr. Johan Horst über transnationale Gewaltenteilung und Gewaltengliederung
Der Beitrag aktualisiert die grundlegenden Begriffe der Gewaltenteilung – verstanden als Partizipation an politischer Machtausübung – und Gewaltengliederung – verstanden als funktionale Gliederung in legislative, judikative und exekutive Elemente – für die transnationale Konstellation. Zwar haben diese Begriffe oft eine verfassungsstaatliche Engführung erfahren. Diese ist jedoch keineswegs zwingend: Die Gewaltenteilung verweist historisch nicht notwendig auf eine verfassungsstaatlich organisierte Staatsgewalt, sondern auf eine Pluralität gesellschaftlicher Kräfte und die Gewaltengliederung ist vielmehr ein Merkmal rechtlicher Normativität. So verstanden enthalten diese Prinzipien wichtige Elemente für ein normativ gehaltvolles Verständnis des transnationalen Rechts.