Neuigkeiten
"Asylrecht - Was für ein Migrationsrecht brauchen wir?", Prof. Dr. Pauline Endres de Oliveira im FAZ Einspruch Podcast
In Folge 281 diskutieren Pauline Endres de Oliveira und Kay Hailbronner im „Podcast mit Publikum“ die Beschlüsse des Migrationsgipfels. Die Meinungen der beiden Asyl- und Ausländerrechtsexpert*innen gehen teilweise weit auseinander. Den Link zur Folge finden Sie unter "read more".
"Kippt die Gewaltenteilung?", Prof. Dr. Silvia von Steinsdorff im Podcast "Wortwechsel" von Deutschlandfunk Kultur
Der Wortwechsel ist das Diskussionsforum bei Deutschlandfunk Kultur – mit interessanten Gesprächspartnern und aktuellen Themen. Die Sendung widmet sich dabei allen Fragen des gesellschaftlichen Lebens. Aktuelle Folge zu "Kippt die Gewaltenteilung?": Wie soll die Ampel-Regierung die Schuldenbremse einhalten und gleichzeitig die Energiewende schaffen? Das Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts und das Klima-Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts machen es der Politik schwer. Den Link zur Folge finden Sie unter "read more".
Die schwankenden Hüter der türkischen Verfassung
Gertrude Lübbe-Wolffs Besprechung des neuen Buches "The Constitutional Court of Turkey" von Silvia von Steinsdorff, Ece Göztepe, Maria Abad Andrade und Felix Petersen in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Über ihre Forschungsergebnisse zum türkischen Verfassungsgericht sprechen Silvia von Steinsdorff und Ece Göztepe außerdem in der aktuellen Folge des F.A.Z Einspruch Podcasts.
Ausschreibung Wiss. Mitarbeiter:in Professur Migrationsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin
Wiss. Mitarbeiter*in (m/w/d) mit 2/3-Teilzeitbeschäftigung befristet für 3 Jahre - E 13 TV-L HU. Bewerbung bis 08.11.23 möglich. Die Aufgabengebiete umfassen unter anderem wiss. Dienstleistungen in Forschung und Lehre und die inhaltliche Betreuung der Refugee Law Clinic Berlin. Mehr Informationen finden Sie in der Stellenausschreibung.
Unsichere Vermutung. Die politische Verfolgung syrischer Militärdienstverweigerer
Beitrag im Verfassungsblog von Valentin Feneberg. Laut Überzeugungsgrundsatz müssen Richter:innen in Asylverfahren von Tatsachen überzeugt sein, auf deren Grundlage sie einen Schutzstatus vergeben. Zu dieser knappen tautologischen Aussage lässt sich das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Militärdienstverweigerern (MDV) aus Syrien zusammenfassen, die bereits im Januar fiel und deren Begründung seit Anfang Juli vorliegt. Das Bundesverwaltungsgericht nutzt die Entscheidungsbegründung zwar dazu, die seit dem EuGH-Urteil in Rechtspraxis und -wissenschaft vieldiskutierte „starke Vermutung“ als „Erfahrungssatz“ auf den deutschen Kontext zu übertragen. Es verpasst es allerdings, die Anforderungen an den Umgang mit Erfahrungssätzen in Asylverfahren zu konkretisieren und ergreift nicht die naheliegende Möglichkeit, angesichts unsicherer Tatsachen den Maßstab der „vollen Überzeugungsgewissheit“ abzuschwächen.