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Möglichkeiten soziotechnischer Transformation durch Verzicht und Verbote: Verkehr und Energie, Vortrag von Michael Fehling

  • Wann 24.01.2023 von 18:15 bis 19:45
  • Wo E 25, Unter den Linden 9 und Stream, Anmeldung: law-and-society@hu-berlin.de
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Die bisherigen Anstrengungen zum Klimaschutz haben sich als gänzlich unzureichend erwiesen. Dies lenkt den Blick auf alternative Steuerungskonzepte, die mittels Kontingentierungen die Einhaltung eines gesamtwirtschaftlichen oder individuellen CO2-(Rest-)Budgets sicherstellen wollen.

Dies ginge nicht ohne Verzicht und Verbote. Zwei Modelle erschienen am ehesten geeignet, die Lasten gerecht zu verteilen. Die Taz-Wirtschaftsredakteurin Ulrike Hermann plädiert für eine staatliche Umsteuerung der Produktion nach dem Vorbild der britischen Kriegswirtschaft. Der Staat solle entsprechende Rahmenvorgaben für Produktion und Verteilung machen und nur die Umsetzung der Privatwirtschaft überlassen. Im internationalen Diskurs stehen dagegen (handelbare) individuelle CO2-Budgets der BürgerInnen im Vordergrund. Beide Konzepte verursachten erhebliche, aber nicht von vornherein unlösbare freiheitsgrundrechtliche Probleme. Doch der Vergleich mit der britischen Kriegswirtschaft oder etablierten Emissionshandelssystemen hinkt. Ohnehin bleibt die Hoffnung auf einen akzeptanzfördernden Solidaritätsschub ohne Einbindung in ein tragfähiges Konzept auch der internationalen Lastenverteilung beim Klimaschutz von vornherein illusionär. Es bleibt die Frage, inwieweit sich bisherige inkrementelle Lösungsansätze mit einer grundlegenden Reform des Wirtschaftssystems kombinieren lassen.

Die Veranstaltung ist Teil der Reihe Regulating Extremes: Climate Change.

 

fehling.jpgProf. Dr. Michael Fehling, LL.M. (Berkeley) ist Professor für Öffentliches Recht an der Bucerius Law School in Hamburg. Seine Forschungsschwerpunkte sind Öffentliches Wirtschaftsrecht in Deutschland und Europa (insb. Regulierung in den Sektoren Energie und Verkehr sowie Vergaberecht), Hochschulrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht, Rechtsvergleichung und die ökonomische Analyse im Öffentlichen Recht.