FAQ
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Werden nur Jurist*innen zu dem Studiengang zugelassen?
Nein.
Zugangsvoraussetzung ist lediglich ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Es genügt also grundsätzlich jeder Bachelor oder Master sowie jedes Staatsexamen.
JuristInnen werden allerdings im Rahmen der Zulassungskriterien bevorzugt, da der Studiengang sich vorrangig an diese richtet.
Es hängt also letztlich von der Bewerber*innenlage ab.
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Wird das Referendariat als Berufserfahrung angerechnet?
Das Referendariat dient sowohl Ausbildungszwecken als auch dem Erwerb von berufspraktischen Erfahrungen. Es wird daher sowohl bei der Überprüfung der Zugangsvoraussetzung "mindestens einjährige Berufserfahrung" als auch iRd Auswahlkriteriums "Dauer der Berufserfahrung" als einjährige Berufserfahrung gewertet.
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Müssen Zeugnisse und Abschlüsse im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht werden?
Nein, für die Bewerbung selbst reicht eine einfache Kopie der Unterlagen. Bei Zulassung zum Studiengang müssen zur Immatrikulation ggf. Originale bzw. beglaubigte Kopien nachgereicht werden.
Für die Bewerbungen zum 7. Durchgang mit Start zum Wintersemester 2020/21 können die Bewerbungen auch per Mail unter imr@rewi.hu-berlin.de eingereicht werden.
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Sind die Studiengebühren auf einmal zu zahlen oder semesterweise?
Die Studiengebühren werden pro Semester fällig, d.h. 2.200 € pro Semester.