Humboldt-Universität zu Berlin - Immaterialgüterrecht und Medienrecht

Sprachnachweis

Zur Immatrikulation muss vorgelegt werden:

  • ein TestDaF mit mindestens 4 Punkten
  • eine DSH-2
  • oder das Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom.

Bewerberinnen und Bewerber, die diese Examen geschrieben haben, aber die gewünschten Ergebnisse nicht erreicht haben, dürfen sich mit C1-Sprachkenntnisse noch bewerben.  Diese Bewerber werden dann eine Einladung zu der in September stattfindenden DSH-Prüfung an der HU bekommen.

In beiden Fällen müssen Sprachnachweise bei der Bewerbung eingereicht werden.