Meldefristverlängerung
Von einer Meldefristverlängerung profitieren Studierende, die ein Auslandsstudium als Schwerpunkt anerkennen lassen und/oder bestimmte Leistungen im Ausland erbringen (§ 13 Abs. 2 JAO Berlin und Brandenburg). Für Programmteilnehmende bedeutet dies:
- Eine Meldefristverlängerung von zwei Semestern kann beantragt werden, wenn zwei Licence-Semester absolviert und als Schwerpunktbereichsstudium anerkannt werden.
- Eine Meldefristverlängerung von drei Semestern kann beantragt werden, wenn die Licence als Schwerpunktbereichsstudium anerkannt und im Mastersemester noch zwei weitere Leistungsnachweise (davon mindestens einer im nationalen Recht) erbracht werden. Das ist in aller Regel der Fall.
Die Meldefristverlängerung erfolgt - ganz einfach - durch Ankreuzen der entsprechenden Verlängerungsgründe (d.h. Studium im Ausland und Absolvierung des Schwerpunkts) auf dem Anmeldeformular zur staatlichen Pflichtfachprüfung bei der Examensanmeldung beim GJPA. Entsprechende Nachweise (Schwerpunktzeugnis und insb. Licence-Zeugnis, Master-Notenübersicht) sind dem postalischen Antrag beizufügen. Fragen können hierzu Frau Kluge, Leiterin des Prüfungsbüros gestellt werden.