Humboldt-Universität zu Berlin - Deutsch-Französisches Rechtsstudium (BerMüPa)

Anerkennung von Studienleistungen: Schwerpunktbereichsprüfung

Im Schwerpunktbereich 8 werden im Ausland erlangte Abschlüsse anerkannt. Das Licence-Studium an der Université Paris, Panthéon-Assas kann in Verbindung mit dem ersten Deutsch-Französischen Seminar als Schwerpunktbereichsprüfung anerkannt werden.

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt am Ende des Wintersemesters der Humboldt-Universität. Das genaue Datum wird rechtzeitig bekannt gegeben und kann auf der Internetseite des Prüfungsbüros gefunden werden.

Die Licence-Note wird nach Umrechnungstabelle in die deutsche Punkteskala umgerechnet. Die Umrechnungstabelle finden Sie im Guide, welchen Sie hier anfragen können: Anfrage

 

ACHTUNG: Wenngleich die Tabelle französische Punktzahlen unter Zehn in deutsche Noten über Vier umrechnet, so bedarf es einer bestandenen Licence (min. 10/20 frz. Punkten), um die Leistungen als Schwerpunkt anerkennen zu können. Eine nicht bestandene Licence führt zum nicht Bestehen des Schwerpunkts!

 

Die Gesamtnote der Schwerpunktbereichsprüfung errechnet sich wie folgt:

2/3 aus der Licence-Note (nach o.g. Tabelle umgerechnet)

1/3 aus der Seminarnote

 

Nota Bene: Wird die Licence auch in den Nachholklausuren im September nicht bestanden, kann der Schwerpunkt nachträglich gewechselt werden. Die Prüfung in dem neu gewählten Schwerpunkt kann dann jedoch nicht mehr wiederholt werden.

 

Anerkennung von Studienleistungen: Maîtrise-Diplom 

Durch die Kooperation der Université Panthéon-Assas und der Humboldt-Universität zu Berlin wird die Note der Ersten Juristischen Prüfung als zweites Semester des Master I an der Université Panthéon-Assas anerkannt. Hierfür ist es erforderlich, dass Sie nach Erhalt Ihres endgültigen Zeugnisses über das Bestehen der Ersten Juristischen Prüfung mir dieses via Mail unaufgefordert zusenden. Ohne die Zusendung können wir das Maîtrise-Diplom nicht beantragen. Die Beantragung erfolgt semesterweise in der Regel kurz nach der Periode, in welcher die Examenszeugnisse verschickt werden. Bitte sehen Sie zunächst von einer Beantragung ab, sofern Sie einen Verbesserungsversuch wahrnehmen möchten, mithin Ihr vorliegendes Zeugnis noch nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit endgültig ist. 

→ Die nächste Beantragung erfolg im Juni 2025.

Sollte Ihr Zeugnis bereits vorliegen, Sie es uns aber bis dahin (noch) nicht zugesandt haben, kann eine Beantragung erst zum nächsten Turnus erfolgen.