Hinweise zu Empfehlungsschreiben
Empfehlungsschreiben
Für viele Stipendien oder Studiengänge wird ein Empfehlungsschreiben benötigt. Die Erstellung einer aussagekräftigen Empfehlung ist für den Empfehlenden mit Aufwand verbunden, weil dieser sich sorgfältig mit den Anforderungen des Empfängers und mit den Qualitäten des zu Empfehlenden vertraut machen muss. Zudem verbürgt sich der Empfehlende für den zu Empfehlenden mit seinem guten Namen.
Für Empfehlungsschreiben durch Prof. Bachmann gelten daher folgenden Voraussetzungen:
- Eine Empfehlung kann grundsätzlich nur ausgesprochen werden, wenn der oder die Betreffende Prof. Bachmann persönlich bekannt ist (z.B. Teilnahme an Seminar oder Kolloquium, aktive (!) Vorlesungsteilnahme, Verfassen einer Studienarbeit).
- Der oder die Betreffende muss überdurchschnittliche Studienleistungen vorweisen können. Das heißt:
- Bei Prof. Bachmann sollte ein überdurchschnittlich benoteter Leistungsnachweis (mindestens 10 Punkte) erbracht worden sein;
- Für Stipendienbewerbungen und stärker nachgefragte Auslandsstudienplätze (z.B. Spitzen-US-Law Schools) sollte das Ergebnis der Ersten Juristischen Prüfung bzw. des Durchschnitts der bisher erbrachten Studienleistungen mindestens 10 Punkte betragen. Bei weniger nachgefragten Auslandsstudienplätzen oder Fördereinrichtungen kommen ausnahmsweise etwas geringere Anforderungen in Betracht; auch hier sollten die Ergebnisse jedoch nicht unter durchschnittlich 8 Punkten liegen.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wenden Sie sich bitte zunächst per E-Mail mit Ihrer Anfrage an das Sekretariat. Der E-Mail sind folgende Unterlagen (Kopie) beizufügen:
- Lebenslauf/CV mit Foto (tabellarisch)
- Abiturzeugnis
- Examenszeugnis (falls vorhanden)
- Nachweis über die in der staatlichen Pflichtfachprüfung erreichte Platzziffer (falls vorhanden)
- Kurzes Anschreiben (E-Mail genügt), aus dem sich ergibt, warum Sie für das Programm/Stipendium geeignet sind und aus welcher Veranstaltung Prof. Bachmann Sie kennt
- Hinweise auf Fristen (bis wann muss das Gutachten vorliegen?); etwaige sonstige Vorgaben der Bewerbungsstelle (z.B. link zum Stipendiengeber mit Hinweisen für Gutachter und/oder Formularen)
Sie erhalten dann zeitnah eine Rückmeldung, ob und ggf. unter welchen weiteren Voraussetzungen Ihrer Anfrage entsprochen werden kann. Bitte beachten Sie: Empfehlungsschreiben werden ausschließlich an die empfehlende Stelle selbst übermittelt und nicht dem Bewerber übersandt; ist diese Vertraulichkeit nicht gewährleistet, kann eine Empfehlung nicht ausgesprochen werden.
Bitte planen Sie für die Erstellung von Empfehlungsschreiben eine ausreichende Vorlaufzeit ein. Anfragen, die nicht mindestens vier Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist erfolgen, kann leider in der Regel nicht entsprochen werden. Bitte bedenken Sie auch, dass das Sekretariat bzw. die Professur während der vorlesungsfreien Zeit temporär nicht besetzt sind; Rückmeldungen dauern dann etwas länger. Während eines Forschungsfreisemesters oder eines Auslandsaufenthaltes von Prof. Bachmann können grundsätzlich keine Empfehlungsschreiben erstellt werden.