Humboldt-Universität zu Berlin - Dr. Björn Christian Becker, Lehrstuhlvertreter

Lehrveranstaltungen

Kartellrechtliche Literaturliste für die Studienarbeiten

Eine Literaturliste mit einem Auszug der wichtigsten kartellrechtlichen Standardwerke und Fachzeitschriften, die Ihnen bei den Recherchen für Ihre Studienarbeit behilflich sein können, finden Sie hier.

 


Sommersemester 2026

 

10 664 Fusionskontrolle

Schwerpunktbereiche 4a, 4b und 4c, 2 SWS, montags, 14:15-15:45 Uhr, Raum BE 2, 140

Hier finden Sie den entsprechenden Moodle-Kurs.

Zusammenschlüsse von Unternehmen müssen bei Überschreiten bestimmter - z. B. umsatz- oder transaktionswertbezogenen - Schwellen bei der zuständigen Kartellbehörde angemeldet werden und dürfen erst im Falle der behördlichen Freigabe vollzogen werden. Man spricht von der "Fusionskontrolle". Die Vorlesung vermittelt rechtliche und ökonomische Grundlagen der Fusionskontrolle mit Schwerpunkt auf den Regelungen des Unionsrechts sowie des deutschen Rechts. Thematisiert werden sowohl das Verfahren zur Anmeldung von Zusammenschlüssen ("formelle Fusionskontrolle"), die materielle ex ante-Prüfung der wettbwerblichen Wirkungen des Zusammenschlussvorhabens ("materielle Fusionskontrolle") sowie Rechtsfolgen (u. a. "Vollzugsverbot", Freigabe unter Auflagen, Untersagung, Entflechtung). Daneben widmet sich die Vorlesung auch aktuellen Entwicklungen insbesondere auf den digitalen Märkten, die das traditionell auf Umsatzschwellen aufbauende System der deutschen und europäischen Fusionskontrolle zunehmend vor Herausforderungen stellt (u. a. "killer acquisitions", "stealth acquisitions", Marktstrukturkontrolle auf Basis des Missbrauchsverbots).

 

10 665 Public & Private Enforcement des Kartellrechts

Schwerpunktbereiche 4a und 4b, 2 SWS, dienstags, 14:00-16:00 Uhr, Raum BE 2, 140

Hier finden Sie den entsprechenden Moodle-Kurs.

Das materielle Kartellrecht ist in den letzten Jahren - insbesondere, aber nicht nur auf digitalen Märkten - Gegenstand teils weitreichender Reformen. Diese Reformen stellen Wissenschaft und Rechtsanwendung vor neue Herausforderungen. Betroffen ist sowohl die öffentlich-rechtliche Durchsetzung durch die Kartellebehörden ("Public Enforcement") als auch die Durchsetzung des Kartellrechts durch Private ("Private Enforcement"), beispielsweise im Wege von Klagen auf Unterlassung, Beseitigung oder Schadensersatz. Das Seminar thematisiert diese Herausforderungen und beleuchtet verschiedene Aspekte der Kartellrechtsdurchsetzung im Detail. Wie das Seminar im letzten Sommersemester zum Thema "Wettbewerb auf digitalen Märkten" wird in jeder Seminareinheit jeweils ein Vortrag zu einem vorab vergebenen Thema gehalten und anschließend mit allen Teilnehmenden diskutiert. Darüber hinaus wird in jeder Einheit eine Vertreterin oder ein Vertreter der kartellrechtlichen Praxis einen thematisch passenden Vortrag halten und die jeweiligen beruflichen Tätigkeitsfelder des Kartellrechts näher erläutern. Die Gäste bilden dabei das gesamte Spektrum der kartellrechtlichen Praxis ab: Eingeladen sind erfahrene Praktikerinnen und Praktiker u. a. aus der Anwaltschaft, aus Unternehmen, aus Kartellbehörden und aus Gerichten, die Ihnen einen Einblick in die Kartellrechtsdurchsetzung aus erster Hand vermitteln werden.

 

10 666 Europäisches Sportrecht

Schwerpunktbereiche 4a und 4b, 2 SWS, Blockvorlesung am 26.-28.6., ganztägig, Raum UL 9, E25

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Sport ist gesund, hat eine wichtige soziale und erzieherische Funktion und begeistert in vielen Bereichen eine große Anzahl von Menschen. Sport ist aber auch ein – immer größer werdender – Wirtschaftsfaktor: Große Sportevents wie die Olympischen Spiele oder Fußballweltmeisterschaften sowie saisonweise angelegte Wettbewerbe generieren z. T. beträchtliche Umsätze auf verschiedensten Märkten. Konsequenterweise geht der Europäische Gerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass das die Ausübung des Sports, jedenfalls soweit sie zum – grenzüberschreitenden – Wirtschaftsleben gehört, in den Anwendungsbereich des Europarechts fällt. Die Vorlesung „Europäisches Sportrecht“ widmet sich den einzelnen Facetten des Europarechts, die für den Sports von Bedeutung sind. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Regelsetzungstätigkeit von Sportverbänden: In vielen Sportarten entscheidet ein pyramidenartig aufgebauter Verband allein und vollständig über die Ausübung der in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Sportart (sog. „Ein-Platz-Prinzip“). Dies kann zu Konflikten mit staatlich gesetzten Regeln führen. Im Rahmen der Vorlesung wird zunächst beleuchtet, inwieweit der Sport und seine Ausübung durch das Europarecht adressiert oder sogar geschützt wird (siehe z. B. Art. 165 AEUV). Anschließend werden die Auswirkungen einzelner europarechtlicher Regelungen auf die Ausübung des Sports in der Europäischen Union näher erläutert. Eine wichtige Rolle spielen insoweit insbesondere die Grundfreiheiten und das Europäische Wettbewerbsrecht (Art. 101, 102 AEUV). Auch auf arbeitsrechtliche Aspekte wird eingegangen (Art. 45, 151 ff., 154 f. AEUV). Als Gast an der Veranstaltung mitwirken wird Dr. Thilo Hahn, Justiziar bei der Deutschen Fußballliga (DFL).

 

10 683 New Frontiers of Merger Control (englisch)

Schwerpunktbereiche 4a und 4b sowie Humboldt LL.M, 2 SWS, dienstags, 12:00-14:00 Uhr, Raum BE 2, 139A

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Das Seminar richtet sich ans Studierende der Schwerpunkte 4a und 4b sowie Masterstudierende, insbesondere des englischsprachigen "Humboldt Master of Laws" und findet in englischer Sprache statt. Mündliche Schwerpunktprüfungen sind in deutscher oder in englischer Sprache möglich, je nach individuellem Wunsch. Gegenstand des Seminars ist die aktuelle Diskussion um neue Aufgreifinstrumente in der deutschen und europäischen Fusionskontrolle. Vor allem im Tech- sowie im Pharmasektor mehren sich Berichte und Studien, wonach marktrelevante, wettbewerbsschädliche Aufkäufe von Startups durch marktmächtige Unternehmen (u.a. „Killer Acquisitions“) durch das Raster sowohl der europäischen als auch der nationalen Fusionskontrollregime fallen, welche sich traditionell an umsatzbasierten Schwellenwerten betreffend die zusammenschlussbeteiligten Unternehmen orientieren. Gerade Startups in der Frühphase erzielen jedoch oft kaum Umsätze, die diese Schwellenwerte erreichen. Dieser Missstand führt zu unkontrollierten Konzentrationen auf den relevanten Märkten. Das wohl aktuellste Beispiel bildet der KI-Sektor, auf dem starke Konzentrationstendenzen zu beobachten sind. In der EU-Fusionskontrolle existieren derzeit keine Instrumente, mit denen diesen Entwicklungen effektiv begegnet werden könnte. Mehrere Mitgliedstaaten versuchen dem Problem Herr zu werden, in-dem sie alternative Aufgreifkriterien in ihr nationales Fusionskontrollregime integrieren. Während Deutschland und Österreich insoweit auf Schwellen setzen, die sich am Transaktionswert eines Zusammenschlusses orientieren (also dem „Kaufpreis“ für das Zielunternehmen), setzen andere Mitgliedstaaten wie etwa Italien, Schweden, Ungarn, Dänemark, Irland oder Zypern auf sog. sog. „Call in-Instrumente“. Derartige Instrumente weisen den Kartellbehörden eine besondere Aufgreifbefugnis für Zusammenschlüsse von besonderer wettbewerblicher Bedeutung zu, die nur noch an stark herabgesetzte oder teils sogar an überhaupt keine Schwellenwerte mehr geknüpft sind. Im Laufe des Seminars setzen wir uns gemeinsam - rechtsvergleichend - mit derartigen nationalen Regelungen auseinander und verschaffen uns einen Überblick sowohl über die jeweilige Rechtslage als auch über die einschlägige Entscheidungspraxis nationaler Wettbewerbsbehörden.

The seminar is directed at students specializing in tracks 4a and 4b, as well as LL.M. students, in particular those enrolled in the English-language Humboldt Master of Laws programme. The course will be conducted in English. Oral examinations in the specialization area may be taken either in English or German, according to the student’s individual preference. The seminar focuses on the ongoing debate concerning new intervention mechanisms in German and European merger control. In particular, in the technology and pharmaceutical sectors, an increasing number of reports and studies suggest that competitively significant and potentially anticompetitive acquisitions of start-ups by dominant undertakings (so-called “killer acquisitions”) often escape scrutiny under both the EU and national merger control regimes, which traditionally rely on turnover-based jurisdictional thresholds for notifiability. However, early-stage start-ups usually generate little or no turnover, falling below these thresholds. This enforcement gap results in uncontrolled concentrations in the relevant markets. A particularly topical example can be found in the artificial intelligence sector, where strong tendencies towards concentration are already apparent. At present, the EU Merger Regulation does not provide suitable instruments to effectively address these developments. Several Member States are therefore seeking to remedy this situation, for instance, by integrating alternative jurisdictional criteria into their national merger control regimes. While Germany and Austria have introduced thresholds based on the transaction value of the concentration (i.e. the “purchase price” for the target undertaking), other Member States such as Italy, Sweden, Hungary, Denmark, Ireland, and Cyprus have adopted so-called “call-in” powers. These instruments confer on competition authorities a discretionary power to review concentrations of particular competitive significance, which are no longer subject to traditional or even to any notification thresholds. During the seminar, we will undertake a comparative legal analysis of such national provisions and gain an overview of both the applicable legal frameworks and the relevant decisional practice of national competition authorities.

 

10 416 Universitätsrepetitorium Mobiliarsachenrecht (4 Wochen)

2 SWS, montags, dienstags (14tgl.), 08:00-12:00 Uhr, Raum UL 9, 213 

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Wintersemester 2025/26

 

10 200 Sachenrecht

Modul Zivilrecht II, 4 SWS, mittwochs und donnerstags jew. 8:30-10:00 Uhr, Raum UL 6, 2002

Das Sachenrecht regelt als Kerngebiet des Zivilrechts die rechtlichen Beziehungen von Personen (Rechtssubjekten) zu körperlichen Gegenständen (Sachen). Die Vorlesung widmet sich sowohl dem Recht der beweglichen (Mobiliarsachenrecht) als auch der unbeweglichen Sachen (Immobiliarsachenrecht). Besprochen werden die Entstehung sowie der Inhalt von Sachenrechten, ihre Übertragung sowie die zu ihrem Schutz bestehenden Rechte und Ansprüche.

 

10 683 Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht (Schwerpunkt Digitalisierung)

Schwerpunkt 4b, 2 SWS, mittwochs, 12:15-13:45 Uhr, Raum BE 2, 140

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Die Digitalisierung ist durch die neue Bedeutung von Daten für Innovation und Wettbewerb gekennzeichnet. Ein weiteres Kennzeichen ist die Entstehung großer digitaler Plattformen und Ökosysteme. Das Kartellrecht ist aufgeworfen, die mit diesen Entwicklungen verbundenen, z.T. neuartigen Gefahren für den Wettbewerb zu bewältigen. Die Vorlesung stellt die rechtlichen und ökonomischen Eckpfeiler eines Systems unverfälschten Wettbewerbs vor und führt in das europäische Wettbewerbsrecht und das deutsche Kartellrecht ein. Die Zielsetzungen des europäischen Wettbewerbsrechts und des deutschen Kartellrechts, das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ("Kartellverbot") und das Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen werden behandelt - jeweils mit einem besonderen Fokus auf die neuen Sachverhalte und Herausforderungen der Digitalisierung. Neben den rechtswissenschaftlichen Kategorien werden auch die ökonomischen Zusammenhänge in den Blick genommen. Abschließend wird die neue "Gatekeeper"-Regulierung auf europäischer und deutscher Ebene behandelt.

 

10 663 Deutsches und Europäisches Kartellrecht

Schwerpunkt 4a, 2 SWS, donnerstags, 12:15-15:45 Uhr,  14tgl./1, Raum UL 9, 213

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Das Kartellrecht bettet die zentralen Rechtsinstitute des Privatrechts - insb. Eigentum, Vertrag und Organisation - in ihren Systembezug, nämlich Märkte mit unverfälschtem Wettbewerb ein. Die Vorlesung stellt die rechtlichen und ökonomischen Eckpfeiler eines Systems unverfälschten Wettbewerbs vor und führt in das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht (Kartellrecht) ein. Die Zielsetzungen des europäischen Wettbewerbsrechts und des deutschen Kartellrechts, das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ("Kartellverbot") und das Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen werden behandelt. Dabei werden neben den rechtswissenschaftlichen Kategorien auch die ökonomischen Zusammenhänge in den Blick genommen. Die Vorlesung geht im Übrigen auf aktuelle Entwicklungen und Diskussionen im europäischen Wettbewerbsrecht und im deutschen Kartellrecht ein.

 


Sommersemester 2025

 

10 664 Fusionskontrolle

Schwerpunktbereiche 4a und 4c, 2 SWS, dienstags, 10:15-11:45 Uhr, Raum BE 2, 140

Zusammenschlüsse von Unternehmen müssen bei Überschreiten bestimmter - z. B. umsatz- oder transaktionswertbezogenen - Schwellen bei der zuständigen Kartellbehörde angemeldet werden und dürfen erst im Falle der behördlichen Freigabe vollzogen werden. Man spricht von der "Fusionskontrolle". Die Vorlesung vermittelt rechtliche und ökonomische Grundlagen der Fusionskontrolle mit Schwerpunkt auf den Regelungen des Unionsrechts sowie des deutschen Rechts. Thematisiert werden sowohl das Verfahren zur Anmeldung von Zusammenschlüssen ("formelle Fusionskontrolle"), die materielle ex ante-Prüfung der wettbwerblichen Wirkungen des Zusammenschlussvorhabens ("materielle Fusionskontrolle") sowie Rechtsfolgen (u. a. "Vollzugsverbot", Freigabe unter Auflagen, Untersagung, Entflechtung). Daneben widmet sich die Vorlesung auch aktuellen Entwicklungen insbesondere auf den digitalen Märkten, die das traditionell auf Umsatzschwellen aufbauende System der deutschen und europäischen Fusionskontrolle zunehmend vor Herausforderungen stellt (u. a. "killer acquisitions", "stealth acquisitions", Marktstrukturkontrolle auf Basis des Missbrauchsverbots).

 

10 667 Wettbewerb auf digitalen Märkten

Schwerpunktbereiche 4a und 4b, 2 SWS, dienstags, 14:00-16:00 Uhr, Raum BE 2, E44

Die auf Digitalmärkten bestehenden ökonomischen Besonderheiten stellen das Wettbewerbsrecht zunehmend vor Herausforderungen. Auf nationaler wie auf supranationaler Ebene sind teils weitreichende, durch einen intensiven wissenschaftlichen Diskurs begleitete legislative Reformen zu beobachten, mit denen die jeweiligen Gesetzgeber den neuen Entwicklungen in der digitalen Wirtschaft Rechnung zu tragen suchen. Das Seminar stellt sich diesen Herausforderungen und thematisiert dabei u. a. die Subsumtion von verstärkt auf Digitalmärkten zu beobachtenden Verhaltensweisen unter das deutsche und europäische Kartell- und Missbrauchsverbot gem. § 1 GWB bzw. Art. 101 AEUV und § 19 GWB bzw. Art. 102 AEUV (u. a. algorithmische Kollusion, Tarifverhandlungen von Plattformarbeitern, Neufassung der Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung, Abwerben von Mitarbeitern, Selbstbevorzugung von Online-Plattformen, Leitlinienentwurf der Kommission zum Behinderungsmissbrauch), die Marktstrukturkontrolle (u. a. Killer Acquisitions, § 32f GWB) sowie die Regulierung großer Online-Plattformen (u. a. § 19a GWB, Digital Markets Act).

 

10 666 Europäisches Sportrecht

Schwerpunkt 4a, 2 SWS, Blockvorlesung am 16.-18.5., ganztägig, Raum UL 11, 101

Sport ist gesund, hat eine wichtige soziale und erzieherische Funktion und begeistert in vielen Bereichen eine große Anzahl von Menschen. Sport ist aber auch ein – immer größer werdender – Wirtschaftsfaktor: Große Sportevents wie die Olympischen Spiele oder Fußballweltmeisterschaften sowie saisonweise angelegte Wettbewerbe generieren z. T. beträchtliche Umsätze auf verschiedensten Märkten. Konsequenterweise geht der Europäische Gerichtshof in seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass das die Ausübung des Sports, jedenfalls soweit sie zum – grenzüberschreitenden – Wirtschaftsleben gehört, in den Anwendungsbereich des Europarechts fällt. Die Vorlesung „Europäisches Sportrecht“ widmet sich den einzelnen Facetten des Europarechts, die für den Sports von Bedeutung sind. Im Mittelpunkt steht dabei insbesondere die Regelsetzungstätigkeit von Sportverbänden: In vielen Sportarten entscheidet ein pyramidenartig aufgebauter Verband allein und vollständig über die Ausübung der in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Sportart (sog. „Ein-Platz-Prinzip“). Dies kann zu Konflikten mit staatlich gesetzten Regeln führen. Im Rahmen der Vorlesung wird zunächst beleuchtet, inwieweit der Sport und seine Ausübung durch das Europarecht adressiert oder sogar geschützt wird (siehe z. B. Art. 165 AEUV). Anschließend werden die Auswirkungen einzelner europarechtlicher Regelungen auf die Ausübung des Sports in der Europäischen Union näher erläutert. Eine wichtige Rolle spielen insoweit insbesondere die Grundfreiheiten und das Europäische Wettbewerbsrecht (Art. 101, 102 AEUV). Auch auf arbeitsrechtliche Aspekte wird eingegangen (Art. 45, 151 ff., 154 f. AEUV). Als Gast an der Veranstaltung mitwirken wird Dr. Thilo Hahn, Justiziar bei der Deutschen Fußballliga (DFL).

 

10 665 Aktuelle Entwicklungen im Sportkartellrecht

Schwerpunktbereiche 4a und 4b, 2 SWS, Blockseminar am 13.6.-15.6., Raum UL 9, E25

Nachdem es seit der grundlegenden, die IOC-Anti-Doping-Regeln betreffenden "Meca-Medina"-Entscheidung von 2006 (C-519/04 P) zumindest aus Luxemburg lange still um das Verhältnis des Kartellrechts zum Sport geblieben war, überschlagen sich in den letzten Jahren die Entwicklungen: Mit den drei jeweils am 21.12.2023 ergangenen Entscheidungen in den Rs. "European Superleague Company" (C-333/21), "International Skating Union" (C-124/21 P) und "Royal Antwerp Football Club" (C‑680/21) wurden die Karten im Sportkartellrecht neu gemischt. Ein weiteres, öffentlich unter dem Namen "Diarra" bekannt gewordenes Urteil folgte am 4.10.2024 bzgl. des Transfersystems der FIFA (C‑650/22); ein weiteres Verfahren betreffend das FIFA-Spielervermittlerreglements ist vor dem EuGH anhängig. Das Seminar beschäftigt sich mit diesen aktuellen Entwicklungen und betrachtet dabei - vor dem Hintergrund des deutschen und europäischen Kartellrechts - u. a. auch Themen wie die Zentralvermarktung von Sportübertragungsrechten, die sportverbandliche Beschränkungen von Konkurrenzwettbewerben oder im europäischen Sport verbreitete Prinzipien wie die Competitive Balance oder das Ein-Platz-Prinzip. Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird empfohlen, zusätzlich die Blockvorlesung "Europäisches Sportrecht" zu besuchen.

 


Wintersemester 2024/25

 

10 200 Sachenrecht

Modul Zivilrecht II, 4 SWS, dienstags und mittwochs jew. 8:30-10:00 Uhr, Raum UL 6, 2002

Hier finden Sie den entsprechenden Moodle-Kurs.

Das Sachenrecht regelt als Kerngebiet des Zivilrechts die rechtlichen Beziehungen von Personen (Rechtssubjekten) zu körperlichen Gegenständen (Sachen). Die Vorlesung widmet sich sowohl dem Recht der beweglichen (Mobiliarsachenrecht) als auch der unbeweglichen Sachen (Immobiliarsachenrecht). Besprochen werden die Entstehung sowie der Inhalt von Sachenrechten, ihre Übertragung sowie die zu ihrem Schutz bestehenden Rechte und Ansprüche.

 

10 683 Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht (Schwerpunkt Digitalisierung)

Schwerpunkt 4b, 2 SWS, dienstags, 12:15-13:45 Uhr, Raum BE 2, E34

Hier finden Sie den entsprechenden Moodle-Kurs.

Die Digitalisierung ist durch die neue Bedeutung von Daten für Innovation und Wettbewerb gekennzeichnet. Ein weiteres Kennzeichen ist die Entstehung großer digitaler Plattformen und Ökosysteme. Das Kartellrecht ist aufgeworfen, die mit diesen Entwicklungen verbundenen, z.T. neuartigen Gefahren für den Wettbewerb zu bewältigen. Die Vorlesung stellt die rechtlichen und ökonomischen Eckpfeiler eines Systems unverfälschten Wettbewerbs vor und führt in das europäische Wettbewerbsrecht und das deutsche Kartellrecht ein. Die Zielsetzungen des europäischen Wettbewerbsrechts und des deutschen Kartellrechts, das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ("Kartellverbot") und das Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen werden behandelt - jeweils mit einem besonderen Fokus auf die neuen Sachverhalte und Herausforderungen der Digitalisierung. Neben den rechtswissenschaftlichen Kategorien werden auch die ökonomischen Zusammenhänge in den Blick genommen. Abschließend wird die neue "Gatekeeper"-Regulierung auf europäischer und deutscher Ebene behandelt.

 

10 663 Deutsches und Europäisches Kartellrecht

Schwerpunkt 4a, 2 SWS, mittwochs, 12:15-13:45 Uhr, Raum UL 9, 213

Hier finden Sie den entsprechenden Moodle-Kurs.

Das Kartellrecht bettet die zentralen Rechtsinstitute des Privatrechts - insb. Eigentum, Vertrag und Organisation - in ihren Systembezug, nämlich Märkte mit unverfälschtem Wettbewerb ein. Die Vorlesung stellt die rechtlichen und ökonomischen Eckpfeiler eines Systems unverfälschten Wettbewerbs vor und führt in das deutsche und europäische Wettbewerbsrecht (Kartellrecht) ein. Die Zielsetzungen des europäischen Wettbewerbsrechts und des deutschen Kartellrechts, das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen ("Kartellverbot") und das Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen werden behandelt. Dabei werden neben den rechtswissenschaftlichen Kategorien auch die ökonomischen Zusammenhänge in den Blick genommen. Die Vorlesung geht im Übrigen auf aktuelle Entwicklungen und Diskussionen im europäischen Wettbewerbsrecht und im deutschen Kartellrecht ein.