Humboldt-Universität zu Berlin - Antisemitismus und Justiz

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Forschungsprojekt zu Antisemitismus und Justiz

Verbundprojekt „Struggling for Justice – Antisemitismus als justizielle Herausforderung“

Das Verbundvorhaben untersucht die Rolle der Justiz bei der Bekämpfung von Antisemitismus. Es nimmt für die wichtigsten Teilrechtsgebiete eine Bestandsaufnahme vor, fragt nach dem justiziellen (Begriffs-)Verständnis von Antisemitismus, thematisiert dessen Berücksichtigung im Verfahren und greift die bislang unzureichend berücksichtigte Betroffenenperspektive auf.

Beteiligt sind die Justus-Liebig-Universität Gießen, die Universität Heidelberg, die Humboldt-Universität zu Berlin, das Moses Mendelssohn Zentrum für europäisch-jüdische Studien, Potsdam, und der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus e.V., Berlin.

 

Antisemitismus und Justiz

Recht ist ein wichtiges Instrument, um Antisemitismus zu bekämpfen. Es ist aber auch ein zweischneidiges Schwert. Einerseits erhebt Recht einen egalitären und inklusiven Anspruch und verspricht Schutz vor Gewalt und Diskriminierung. Andererseits kann es als Mittel antisemitischer Ausgrenzung genutzt werden. Somit ist das Schutzversprechen bedingt: Es ist an Begriffe und Prämissen gebunden. Nur Phänomene, welche vom Recht als Antisemitismus (an-)erkannt werden, können mit Mitteln des Rechts bekämpft werden. Zentral ist daher ein realistisches und notwendig komplexes, den Dynamiken und Kontinuitäten diverser Erscheinungsformen von Antisemitismus gerecht werdendes rechtliches Verständnis. Rechtsbegriffe und normative Konzepte sind jedoch in bestimmten Kontexten entstanden und können selbst auf Vorurteilen beruhen oder diskriminierende Verengungen enthalten. Wenn die Justiz etwa dynamische Abwertungs- und Ausgrenzungsprozesse nicht in den Blick nimmt, sondern Antisemitismus auf Phänomene mit einem historischen Bezug auf den Nationalsozialismus begrenzt oder exklusiv in bestimmten sozialen Gruppen verortet, kann das Versprechen des Rechts in Schutzlosigkeit oder gar sekundäre Viktimisierung umschlagen.

Wie begegnet die Justiz dem Phänomen des Antisemitismus und mit welchen Schwierigkeiten sieht sie sich dabei konfrontiert? Die justizielle Praxis bezüglich antisemitischer Vorfälle und damit die Bekämpfung von Antisemitismus durch die Justiz sind bislang wissenschaftlich kaum untersucht. Anhand systematischer Bestandsaufnahmen des Umgangs der Justiz mit Antisemitismus, verbunden mit der Frage nach den von der deutschen Justiz verwendeten (Rechts-) Begriffen von Antisemitismus sollen diese wissenschaftlichen Erkenntnislücken geschlossen werden. Die Justiz stellt jedoch kein homogenes Gebilde dar, sondern bildet mit ihren ausdifferenzierten Fachgerichtsbarkeiten und Verfahren einen komplexen institutionellen Rahmen, in denen verschiedene Beteiligte jeweils eigene Rollen spielen. Um diese Vielschichtigkeit angemessen zu erfassen, werden die einzelnen Teilrechtsgebiete Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungsrecht und Grund- und Menschenrechte getrennt voneinander untersucht. Gleichzeitig sollen damit Besonderheiten und Ähnlichkeiten zwischen diesen Rechtsgebieten aufgezeigt werden.

Konkret stellen sich folgende Fragen: Wie begegnet die Justiz den Herausforderungen der Pluralität von Antisemitismus-Konzeptionalisierungen und Antisemitismus-Verständnissen? Zeigen die im Zusammenhang mit der rechtlichen Erfassung von Antisemitismus lebhaft geführten Methodendebatten lediglich eine Verweigerungshaltung? Oder weisen sie innovativ auf die Notwendigkeit transdisziplinärer Fundierung von Rechtsdogmatik hin? Welche Rolle spielt ein spezifisches Verständnis staatlicher Verantwortung im Lichte der deutschen Vergangenheit? Wo trägt die Justiz dazu bei, Antisemitismus einzudämmen? Welchen Hindernissen begegnen die Gerichte, wenn sie Antisemitismus adressieren? Und wie können diese Hindernisse überwunden werden?

Die justizielle Praxis wird aus einer transdisziplinären und insbesondere justizsoziologischen Perspektive betrachtet. Die häufig vernachlässigte Betroffenenperspektive spielt dabei eine ganz zentrale Rolle. Wie erfahren betroffene Jüdinnen und Juden den justiziellen Umgang mit Antisemitismus? Ebenso sollen die Erfahrungen von Polizei, Staatsanwaltschaft, Anwaltschaft und Richterschaft miteinbezogen werden.

Aufbauend auf diesen multidimensionalen Perspektiven sollen Handlungsoptionen entwickelt werden, die in Kommunikationsprozessen anwendungsorientiert für die juristische Ausbildung und die Justiz aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden.

 

Teilprojekt 2: Verständnisse und Wahrnehmungen antisemitischer Motivlagen durch die Berliner Strafjustiz

Das Teilprojekt 2 nimmt den justiziellen Umgang mit antisemitischen Straftaten in den Blick. Dabei ist von einem erheblichen Dunkelfeld auszugehen, da nur ein Bruchteil strafrechtlich relevanter antisemitischer Vorfälle gemeldet wird. Das TP untersucht Akten aus dem Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2020, bei denen Polizeibehörden ein antisemitisches Tatmotiv annahmen. Durch gezielte Akteneingrenzung sowie Digitalisierung, Pseudonymisierung und Auswertung der Akten wird ein Datensatz erstellt. Mittels einer qualitativen Inhaltsanalyse wird untersucht, inwieweit unter-schiedliche Erscheinungsformen und Dimensionen von Antisemitismus (z.B. völkischer Antisemitismus, israelbezogener Antisemitismus, antisemitische Verschwörungsmythen) rechtlich (an-)erkannt werden und welche Hindernisse sich für eine effektive Strafverfolgung ergeben.

 

Teilprojekt 4: Bekämpfung von Antisemitismus und staatliches Selbstverständnis im Spiegel der deutschen Verwaltungsgerichtsbarkeit

Das Teilprojekt 4 thematisiert die Bekämpfung von Antisemitismus und staatliches Selbstverständnis im Spiegel der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das TP wertet hierfür veröffentlichte Entscheidungen von Verwaltungsgerichten zu antisemitischen Äußerungen und Aktivitäten bzw. zu deren Prävention und Sanktionierung durch staatliche Stellen aus. Hierfür wird eine Kontextanalyse zur Bedeutung der Bekämpfung von Antisemitismus für das staatliche Selbstverständnis zwischen „Vergangenheits-bewältigung“ und Demokratieförderung und eine qualitative Textanalyse durchgeführt, die verwaltungsgerichtliche Entscheidungen auf ihr Potential für handlungsleitende Selbstverständnisse sowie Definitionen und Konzeptionen von Antisemitismus befragt und in eine größere, transdisziplinäre Diskussion einbindet.

 

Wissenschaftliche Leitung der Teilprojekte

Prof. Dr. Ulrike Lembke, Projektleitung im Verbundprojekt "Antisemitismus und Justiz", Humboldt-Universität zu Berlin.

Prof. Dr. Martin Heger, Sprecher der Berliner Studien zum jüdischen Recht und Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Europäisches Strafrecht und Neuere Rechtsgeschichte (Link zum Lehrstuhl: https://heger.rewi.hu-berlin.de/).

 

Mehr zum Verbundprojekt: https://asjust.de/

 

Sie möchten einen antisemitischen Vorfall melden? Dann wenden Sie sich an RIAS: https://report-antisemitism.de/