Gewerbemiete in Zeiten der Pandemie
Online-Konferenz „Gewerbemiete in Zeiten der Pandemie -
Art. 240 § 7 EGBGB in Theorie und erster Praxis“
am 12. März 2021, 14.00 bis 17.30 Uhr
Die COVID-19-Pandemie trifft Unternehmen hart. Läden sind geschlossen, Homeoffice leert ganze Bürohäuser. Die Miete läuft unverändert weiter. Nun hat der Gesetzgeber eingegriffen. Nach einem neuen, bisher kaum beachteten Gesetz, das bereits am 31. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, gilt die Pandemie als „reales Element“ im Sinne der Regelung über die Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB).
Aber führt das tatsächlich zur Herabsetzung der Miete in nennenswerter Höhe oder ist die Norm nur ein gesetzgeberischer „Griff ins Leere“? Darf rückwirkend die Miete seit März 2020 zurückgefordert werden, zumindest anteilig? Welche Rolle spielt die finanzielle Lage des Mieters bzw. der Mieterin? Darf Herabsetzung gefordert werden, wenn man zugleich staatliche Hilfen in Anspruch nimmt („double dipping“)? Ein kurzes Sondergesetz in Zeiten von COVID-19 ruft zahlreiche Folgefragen hervor.
Im Mittelpunkt der aktuellen Veranstaltung des Forschungsinstituts für Anwaltsrecht der Humboldt-Universität zu Berlin und der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn steht daher die Diskussion. Die Grundlage hierfür bilden einleitende Impulsreferate zu verschiedenen Aspekten der neu geschaffenen Rechtslage.
Geplanter Ablauf am Freitag, 12. März 2021
14.00 bis 14.10 Uhr: Begrüßung Prof. (em.) Dr. Reinhard Singer, Humboldt-Universität zu Berlin
14.10 bis 14.30 Uhr: Relevante Rechtsprechung bis Dezember 2020 und die Entstehung eines Gesetzes – Prof. Dr. Thomas Riehm, Universität Passau
14.30 bis 14.50 Uhr: Ein „untauglicher Versuch der Legislative“? – wiss. MitarbeiterInnen Katharina Starz und Erik Schlereth, Universität Würzburg
14.50 bis 15.00 Uhr: Pause
15.00 bis 15.20 Uhr: Die drei Elemente des § 313 BGB – Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, Hannover/Berlin, Humboldt-Universität zu Berlin
15.20 bis 15.40 Uhr: Vertragsgestaltung in Zeiten von Corona – Prof. Dr. Gregor Thüsing, Universität Bonn
15.40 bis 15.50 Uhr: Pause
15.50 bis 16.10 Uhr: § 44 EGZPO – ein „Verfahrensturbo“? – Prof. (em.) Dr. Christoph Paulus, LL.M. (Berkeley), Humboldt-Universität zu Berlin
16.10 bis 16.30 Uhr: Werkstattbericht: Die ersten 50 Fälle – RA und FA für Bank- und Kapitalmarktrecht Marko Huth., Gansel Rechtsanwälte, Berlin
16.30 bis 16.40 Uhr: Pause
16.40 bis 17.30 Uhr: Diskussion (Moderation: Prof. Dr. Volker Römermann)
Anmeldung
Die Tagung wendet sich insbesondere an VertreterInnen der Anwaltschaft und Wissenschaft sowie an ReferendarInnen und Studierende. Die Teilnahme bedarf der vorherigen Anmeldung bis spätestens 1. März 2021 unter - hu.berlin/anwaltsrecht - oder per E-Mail an - anwaltsinstitut@rewi.hu-berlin.de -.
Die Zugangsdaten werden rechtzeitig vor der Tagung an die angemeldeten TeilnehmerInnen versendet. Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben.