Humboldt-Universität zu Berlin - Humboldt Center for the Legal Profession

Neues Berufsrecht für InsolvenzverwalterInnen

Eigene Kammer oder fremde Kammer?

 

Das Forschungsinstitut für Anwaltsrecht der Humboldt-Universität lädt zu seiner Herbsttagung in Form einer Video-Konferenz am

 

Donnerstag, den 26. November 2020, von 16:00 bis 18:00 Uhr,

 

ein. Die Zugangsdaten für die Teilnahme an dem Zoom-Meeting werden Ihnen nach erfolgter Anmeldung rechtzeitig vor der Veranstaltung übermittelt.

Die Herbsttagung widmet sich dem berufsrechtlichen Thema der angekündigten Neuregelung des Berufsrechts der InsolvenzverwalterInnen. Das Tätigkeitsfeld der Insolvenzverwalterin / des Insolvenzverwalters hat sich schon ohne gesetzliche Regelung längst zu einem eigenständigen Berufsbild entwickelt. Die impulsgebenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts seit 2004 ebneten den Weg zur Emanzipation des InsolvenzverwalterInnen-Berufes. Das Gericht stellte darin fest, dass „die Tätigkeit von Insolvenzverwaltern angesichts der Entwicklung in den letzten zwei Jahrzehnten auch nicht mehr als bloße Nebentätigkeit der Berufsausübung von Rechtsanwälten oder von Kaufleuten angesehen werden“ könne. „Vielmehr ist die Betätigung als Insolvenzverwalter zu einem eigenständigen Beruf geworden [...]“ (BVerfG, Beschl. v. 03.08.2004 - 1 BvR 135/00).

Die Bundesregierung erkannte in ihrem 2018 abgeschlossenen Koalitionsvertrag das bestehende Regelungsdefizit im Berufsrecht der InsolvenzverwalterInnen und setzte eine Regelung auf die Agenda. Aufgrund der am 16. Juli 2019 in Kraft getretenen Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (EU) 2019/1023 ist das Erfordernis einer Neuregelung nicht mehr hinwegzudiskutieren. Ausdrücklich werden dort Schlüsselanforderungen für die Ausbildung, Zulassung, das Auswahlverfahren und die Aufsicht für den Beruf der Insolvenzverwalterin / des Insolvenzverwalters formuliert.

Die Positionen zu der Frage, wie die Neuregelung im Detail aussehen soll, gehen weit auseinander. Zuletzt haben die Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltverein e.V. sowie der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. eigene Regelungsvorschläge unterbreitet.

Das Forschungsinstitut für Anwaltsrecht bietet eine Plattform zum Austausch und zur Meinungsbildung mit VertreterInnen der Wissenschaft, Berufspraxis und Berufsorganisationen.

Prof. Dr. Christoph Thole, Universität zu Köln, wird in einem Grundsatzreferat den Sachstand sowie die gegenläufigen Positionen behandeln. Anschließend sollen Breite und Tiefe des Themas in einer Diskussion beleuchtet werden. Ihre Teilnahme zugesagt haben RiAG a.D. Prof. Dr. Heinz Vallender, Rechtsanwalt Rolf G. Pohlmann, Mitglied im Ausschuss Insolvenzrecht der Bundesrechtsanwaltskammer und Vizepräsident der RAK München, Rechtsanwalt Jörn Weitzmann, Vorsitzender der Arbeitsgemeinscha Insolvenzrecht und Sanierung des Deutschen Anwaltvereins, Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Vorsitzender des Verbands Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID) sowie Rechtsanwalt Dr. Andreas Kästner (u.a. Autor von „Beruf und Berufsrecht des Insolvenzverwalters: Kollisionen und Spannungsfelder“, 2018).

Begrüßung durch Prof. Dr. Reinhard Singer, gf. Direktor des Forschungsinstituts für Anwaltsrecht der Humboldt-Universität zu Berlin. Moderiert wird die Podiumsdiskussion von Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Römermann, CSP, Mitglied im Direktorium des Forschungsinstituts und Honorarprofessor an der HU Berlin.

Die Veranstaltung wendet sich an Studierende der Rechtswissenschaft, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Vertreter der Berufsorganisationen.

Da die Zahl der verfügbaren Plätze begrenzt ist, bedarf die Teilnahme der vorherigen Anmeldung per E-Mail an: sandra.gohla@rewi.hu-berlin.de

Auf etwaige kurzfristige Änderungen wird auf unserer Webseite hingewiesen.

Es werden keine Teilnahmegebühren erhoben. Für die Ausstellung einer Fachanwaltsbescheinigung gem. § 15 FAO (FachanwältInnen für Insolvenzrecht) fallen 100.- Euro an, die im Voraus auf das Konto des Anwaltsinstituts (Bankverbindung) zu entrichten sind.

 

Prof. Dr. Reinhard Singer
Forschungsinstitut für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin