Law and Criticism
Ansprechperson: Prof. Dr. Christoph Möllers
Kritik ist - zumal nach Kant - ein klassischer wissenschaftsmethodischer Topos. Er bezneichnet die Reflexion auf die Geltungs- und Möglichkeitsbedingungen von realen Gegenständen, die Selbstbefragung nicht bloß im Hinblick auf innere Kosistenz, sondern auch auf Grenzen des je partikularen Erkenntnisvermögens sowie schließlich die Reflexion auf die Verflechtung von Erkenntnis und Interesse. Während viele traditionsreiche Disziplinen eine kritische Forschung ausbildeten, ist eine solche in der Rechtswissenschaft sehr lange ausgeblieben oder vornehmlich als externe, "bloß politische" Kritik (Freirechtsschule, Rechtskritik der 70er Jahre) erfolgt. Eine "immanente Kritik" hätte die Autonomie des Rechts ernst genommen, namentlich seine differentia specifica zu Ethik, Moral und Politik. Ziel des Forschungsschwerpunktes ist eine Wiederbelebung der Rechtskritik aus einer Perspektive, die die Rechtsform ernst nimmt und die im Grundsatz "unkritische" heutige Rechtswissenschaft in Teilen zu einer Reflexionsdisziplin umformt, welche die erkannten Grenzen der eigenen Erkenntnisfähigkeit in ihrer eigenen Grammatik aufhebt - im dreifachen Hegelschen Sinne. Ein Paradgma einer solchen reflexiven Wende könnte die Kritik der in verschiedenen Rechtgebieten erkennbaren Freiheitsunterstellungen sein.
Informationen zu laufenden Forschungsprojekten sowie aktuelle Veröffentlichungen finden Sie auf der Homepage von Prof. Dr. Christoph Möllers.