Humboldt-Universität zu Berlin - Prof. Dr. Eva Inés Obergfell

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Humboldt-Universität zu Berlin | Juristische Fakultät | Prof. Dr. Eva Inés Obergfell | Forschungsinstitut Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie | Veranstaltungen | Im Dialog Alexander Peukert und Lorenz Kähler zum Thema: "Die Ontologie des Urheberrechts"

Im Dialog Alexander Peukert und Lorenz Kähler zum Thema: "Die Ontologie des Urheberrechts"



23. November 2020 – 18:00 s.t. bis 20:00 s.t. digitale Livediskussion

Mit der ”Kritik der Ontologie des Immaterialgüterrechts” von 2018 unternimmt Alexander Peukert den Versuch, an den Grundfesten des geistigen Eigentums zu rütteln. In breiter Auseinandersetzung mit dem rechtswissenschaftlichen und (kunst-)philosophischen Schrifttum zur Seinsbeschaffenheit von Immaterialgüterrechten spricht sich Peukert gegen die Annahme von eigentums- fähigen geistigen Entitäten aus. Demgegenüber schlägt er unter demokratisch-rechtsstaatlichen Vorzeichen eine Rückbesinnung auf das artefakt- und handlungsbasierte Privilegiendenken vor. Dieser Perspektivwechsel steht scheinbar im Widerspruch zu aktuellen Tendenzen der ontologischen Verortung des Rechts.

Die moderne Rechtswissenschaft begleitet seit jeher ein reduktionistisches Hintergrundrauschen, welches das Recht als bloßes Epiphänomen ausweist und auf seine gesellschaftlichen Tatsachen (Politik, Wirtschaft, Macht, Kultur usw.) zurückführen will. Vor dieser geräuschvollen Kulisse werden die rechtswissenschaftlichen Bemühungen um die (Rück-)Besinnung auf die Normativität ihres Faches verständlich, die dem Recht wieder einen eigenständi- gen Stellenwert einräumen sollen. In diese Richtung argumentiert Lorenz Kähler, der die Natur des Rechts gerade in seinem ideellen Wesen begründet sieht.

Veranstalter: Humboldt-Forschungsinstitut Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie
Prof. Dr. Eva Inés Obergfell (Direktorin) und Prof. Dr. Ronny Hauck (Stellvertretender Direktor)

Humboldt-Universität zu Berlin | Juristische Fakultät | Prof. Dr. Eva Inés Obergfell | Forschungsinstitut Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie | Veranstaltungen | 2. Online-Symposion: Urheberrechtlicher Geheimnisschutz vs. Presse- und Informationsfreiheit

2. Online-Symposion: Urheberrechtlicher Geheimnisschutz vs. Presse- und Informationsfreiheit



12. Oktober 2020 – 18:00 s.t. bis 20:00 s.t. digitale Livediskussion

Im Spannungsfeld zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Geheimhaltungsinteresse des Staates wird in jüngerer Zeit zunehmend das Urheberrecht als Instrument benutzt, um Texte unter Verschluss zu halten. Insbesondere die gerichtlichen Verfahren im Fall „Afghanistan-Papiere“ sowie im Fall „Glyphosat-Gutachten“, in denen sich der Staat auf urheberrechtliche Befugnisse berief, haben den Vorwurf vom „Zensurheberrecht“ (sic!) wieder erstarken lassen. Konträr hierzu ist seit einem knappen Vierteljahrhundert ein Paradigmenwechsel im Umgang mit amtlichen Dokumenten zu beobachten: Das Prinzip der Amtsverschwiegenheit wird mehr und mehr durch eine im Grundsatz zu gewährleistende Transparenz zu Gunsten der Bürger durchbrochen.

Dass dieser Transformationsprozess noch in vollem Gange ist, bezeugen nicht nur die eingangs erwähnten Verfahren, sondern die zahlreichen Rechtsstreitigkeiten auf Grundlage gerade der Informationsfreiheitsgesetze. Vor diesem Hintergrund ist zu fragen, in welchem Verhältnis Urheberrecht, Informationsfreiheit und generell Geheimnisschutzvorschriften zueinander stehen und welcher Reformbedarf hier besteht. Das Symposion zeichnet den unions-, verfassungs- und urheberrechtlichen Rahmen nach und bietet mit einer digitalen Livediskussion Raum für einen intensiven Meinungsaustausch.

Veranstalter: Humboldt-Forschungsinstitut Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie
Prof. Dr. Eva Inés Obergfell (Direktorin) und Prof. Dr. Ronny Hauck (Stellvertretender Direktor)

 

Nähere Informationen finden Sie hier: Flyer
 

Ass. iur. André Schulz - Staatsgeheimnisse vor Unionsgerichten?

 

Prof. Dr. Anne Lauber-Rönsberg LL.M. (Edinburgh) - Geheimnisschutz durch (Urheber-)Persönlichkeitsrechte?

 

Digitale Live-Diskussion

 

 

 

1. Online-Symposion: Zugang zum Werk – Anspruch und Wirklichkeit



29. Juni 2020, 18:00 s.t. bis 20:00 s.t. digitale Livediskussion

Unter dem Generalthema „Zugang zum Werk – Anspruch und Wirklichkeit“ sollen die unterschiedlichen Modelle thematisiert werden, die einen Werkzugang ermöglichen. Das gedankliche Spektrum reicht von rechtswidrigen Werkzugriffen und ihrer Verhinderung (durch Technik) über Schadenskompensation (durch das Urheberrecht) bis hin zu vertraglichen Lösungen (Lizenzlösung).

Vor dem Hintergrund einer zunehmend digitalisierten Lebensrealität und
fortschreitender Technik sollen die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen, die technischen Grundlagen und die urheberrechtlichen Einflussmöglichkeiten im Rahmen des Symposions untersucht werden. Der Anspruch der Veranstaltung ist es, hierbei den Blick nicht nur auf die Gesetzestexte, sondern auch auf die ihnen zugrunde liegende Praxis zu richten.

Veranstalter: Humboldt-Forschungsinstitut Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie
Prof. Dr. Eva Inés Obergfell (Direktorin) und Prof. Dr. Ronny Hauck (Stellvertretender Direktor)

 

Nähere Informationen finden Sie hier: Flyer

 

Prof. Dr. Maximilian Becker - "Uploadfilter" und technische Rechtsdurchsetzung

 

Dr. Julian Waiblinger - Verletzungsfolgen und Rechtsdurchsetzung

 

Prof. Dr. Lea Tochtermann - Lizenzierung 2.0: Zugang zu Werken durch zukunftsfähige Vertragsmodelle 

 

Digitale Live-Diskussion

Im Dialog Franz Hofmann und Michael Goldhammer zum Thema: Eigentum und Freiheit



Das neue Dialogformat des Humboldt-Forschungsinstituts wurde am Montag, den 10. Februar 2020, mit dem 2. Dialog zum Thema „Eigentum und Freiheit“ fortgesetzt.

Im Festsaal Luisenstraße der Humboldt-Universität zu Berlin debattierten Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M. (Cambridge) und PD Dr. Michael Goldhammer, LL.M. (Michigan) aus zivil- und öffentlich-rechtlicher Perspektive über den Zusammenhang zwischen Eigentum und Freiheit und dabei u.a. über die Frage, ob die Netzkultur tatsächlich durch die Zuerkennung geistigen Eigentums bedroht wird (so die zunehmend artikulierte Kritik), welche Rolle ökonomische Begründungen für das verfassungsrechtliche Eigentum spielen und welches Maß an gesetzlicher Steuerung der durch das geistige Eigentum garantierten Freiheitssphäre notwendig ist.

Foto: Ibold

Humboldt-Universität zu Berlin | Juristische Fakultät | Prof. Dr. Eva Inés Obergfell | Forschungsinstitut Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie | Veranstaltungen | Wissenschaftliche Auftaktveranstaltung des Humboldt-Forschungsinstituts Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie: „Im Dialog - Urheberrecht im demokratischen Sozial- und Rechtsstaat“

Wissenschaftliche Auftaktveranstaltung des Humboldt-Forschungsinstituts Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie: „Im Dialog - Urheberrecht im demokratischen Sozial- und Rechtsstaat“



Am 11. November 2019 fand im Senatssaal der Humboldt-Universität zu Berlin die Auftaktveranstaltung des Humboldt-Forschungsinstituts Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie zu dem Thema „Urheberrecht im demokratischen Sozial- und Rechtsstaat“ statt. Die erste Veranstaltung der neu ins Leben gerufenen Vortragsreihe „Im Dialog“ behandelte unter der Moderation von Direktorin Frau Prof. Dr. Eva Inés Obergfell die gesamtgesellschaftliche Stellung des Urheberrechts aus rechtlicher und philosophischer Perspektive.

Als Referenten durften Prof. Dr. Andreas L. Paulus, Richter des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts und Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Völkerrecht, an der Georg-August-Universität Göttingen sowie Prof. Dr. Volker Gerhardt, Seniorprofessor für Philosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin und Gründungs-mitglied des Nationalen Ethikrats (heute: Deutscher Ethikrat) begrüßt werden. Im Fokus der Auftaktveranstaltung stand der besondere Stellenwert des Urheberrechts für das kulturelle Zusammenleben. „Zum einen ist der Schutz des Urhebers Ausdruck eines liberalen Freiheits-versprechens, eines verdienten Lohns für geistige Arbeit, zum anderen aber auch Triebfeder unserer heutigen Kreativwirtschaft“, führte Prof. Dr. Obergfell bereits in der Begrüßung aus. 

Eingeleitet wurde der Auftakt sodann durch zwei aufeinander folgende Impulsvorträge der Referenten. Prof. Dr. Gerhardt betonte die historische Abhängigkeit des Urheberrechts und kontextualisierte die im Urheberrecht sedimentierten Spannungsverhältnisse anhand des gesellschaftlichen und technischen Fortschritts.

Foto: Philipp Plum

Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Paulus erläuterte die für den Gesetzgeber bestehende Herausforderung, das Urheberrecht mit Blick auf die Digitalisierung und den rapiden technischen Wandel zeitgemäß und verfassungskonform auszuformen und fortzuentwickeln. Insbesondere sei dies hinsichtlich der Abwägung verschiedenster Interessen auf Seiten der Urheber, Rechteverwerter, Nutzer und Intermediäre eine anspruchsvolle Aufgabe.

AndreasLPaulus

Damit wurde das Dialogthema ausführlich umrissen, so dass einzelne Themen im anschließenden Dialog detaillierter ausgeführt werden konnten.  Die Diskussion drehte sich sodann insbesondere um die zeitlichen Grenzen des urheberrechtlichen Schutzes und das Postulat „sozialen Urheberrechts“ vor dem Kontrast des freien Zugangs zu Bildung und Wissen.

Anschließend kamen aus dem Publikum noch verschiedene Anregungen sowie Fragestellungen. So wurde um des Willens eines Mindestmaßes an kultureller Entwicklung in Frage gestellt, ob nach dem Tod des Urhebers die Werke statt den Erben nicht eher der Allgemeinheit zur Verfügung stehen müssten. Auch tagesaktuelle Probleme, wie die Umsetzung des Art. 17 der DSM-Richtlinie, wurden thematisiert (Stichwort Uploadfilterdiskussion), wobei die Ausweitung von Nutzerrechten als begrüßenswert eingeordnet wurde.

Foto: Philipp Plum

Das Humboldt-Forschungsinstitut Eigentum und Urheberrecht in der Demokratie blickt auf einen gelungenen Auftakt zurück und weist an dieser Stelle auf den Bericht zweiten Dialog am 10. Februar 2020 zu dem Thema „Eigentum und Freiheit“ mit Herrn Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M. (Cambridge) und PD Dr. Michael Goldhammer, LL.M. (Michigan) hin.