Regulärer Semesterplan für Programmteilnehmende
Das Deutsch-Französische Rechtsstudium wurde in den vergangenen Semestern entsprechend der Bedürfnisse unserer Studierenden angepasst.
Die eingerückten Lehrveranstaltungen bezeichnen die verpflichtenden Zusatzveranstaltungen des Programms, die neben dem regulären Studium der Rechtswissenschaften zu absolvieren sind.
- 1. und 2. Semester: Grundstudium an der Humboldt-Universität zu Berlin
In Ausnahmefällen kann dieses an einer anderen Universität erfolgen; zur Aufnahme in das Programm muss jedoch eine Immatrikulation an der HU Berlin erfolgt sein.- Lehrveranstaltung im 2. Semester:
FRS-Französisch "Öffentliches Recht" (Modul 1, 4 oder 5, je nach Angebot / 4 SWS) oder
"Zivilrecht" (Modul 2 oder 3, je nach Angebot / 4 SWS)
Diesen Kurs absolvieren Sie bestenfalls vor Ihrer Bewerbung.
- Lehrveranstaltung im 2. Semester:
- 3. und 4. Semester: Programmstudium
Die Studierenden absolvieren noch offene Module des Grundstudiums, beginnen mit dem Hauptstudium und schließen mindestens zwei verpflichtende FRS (Französisch) Module mit einem Zertifikat ab.- Lehrveranstaltung im 3. Semester:
FRS-Französisch "Zivilrecht" (Modul 2, je nach Angebot / 4 SWS), Méthodologie juridique francaise (BZQ-I / 2 SWS) - Lehrveranstaltung im 4. Semester:
Spezielle Kurse durch Pariser Dozent:innen im Mai und Juni vor der Ausreise. Termine bekommen Sie durch das BerMüPa-Büro rechtzeitig mitgeteilt. Wahlweise noch nicht besuchte FRS-Kurse (mind. 2 vor Ausreise)
- Lehrveranstaltung im 3. Semester:
- 5. und 6. Semester: Studium der Licence
an der renommierten Université Paris, Panthéon-Assas- Lehrveranstaltung im 6. Semester:
1. Rechtsvergleichendes Seminar in Paris (Juni)
- Lehrveranstaltung im 6. Semester:
- 7. Semester: Studium des Master I
an der Université Paris, Panthéon-Assas- Lehrveranstaltung nach dem 7. Semester:
2. Rechtsvergleichendes Seminar in Berlin (April / Mai)
- Lehrveranstaltung nach dem 7. Semester:
- 8. bis 11. Semester: Repetitorium
Ggf. Abschluss des Hauptstudiums an der HU Berlin (im 5 bis 8. Fachsemester), Repetitorium (Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung), Anmeldung zur Ersten Juristischen Prüfung - 10. oder 11. Semester: Abschluss der Ersten juristischen Prüfung
Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung - Nach Abschluss der Ersten juristischen Prüfung
Beantragung des Maitrise-Zeugnisses im BerMüPa Büro. Doppeldiplomierung.