Recherche von Gerichtsentscheidungen
Die Recherche von Entscheidungen gehört zu grundlegenden methodischen Kompetenzen für die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Recht. Auch wenn Sie sich in inter- oder transdisziplinären Zusammenhängen damit beschäftigen und nicht Jura studieren sollten Sie sich diese Kompetenz unbedingt aneignen. Unsere Hinweise sollen Ihnen unterschiedliche Recherchepfade aufzeigen und ganz praktische Tipps geben, damit Sie sich schnell zurecht finden.
Nicht alle Gerichtsentscheidungen werden veröffentlicht, aber die wichtigsten finden Sie in Zeitschriften oder juristischen Datenbanken. Die meisten Entscheidungen deutscher Gerichte sind im Volltext in der Datenbank juris verfügbar. Dort sind auch Fundstellen (also die Angaben, wann die Entscheidungen wo veröffentlich wurden) und Hinweise auf Besprechungen in den geläufigen rechtswissenschaftlichen Zeitschriften zu finden, was Ihnen weitere Materialrecherchen für schriftliche Arbeiten eventuell erleichtert. Die Fundstellen sind besonders wichtig, wenn die Entscheidung nur als Kurztext und nicht im Volltext in juris verfügbar ist (z.B. VGH Baden-Württemerg vom 20.09.2990), denn dann wissen Sie, dass die Entscheidung, beziehungsweise die redigierten Leitsätze und die Entscheidungsgründe, im Informationsbrief für Ausländerrecht (InfAuslR) veröffentlicht wurde. Ein Teil der juristischen Zeitschriften (darunter NJW = Neue Juristische Wochenschrift und NVwZ = Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht) ist neben dem Zugang über Bibliotheken auch in einer Volltext-Datenbank des beck-Verlags online verfügbar.
Sie haben zu den sehr nutzungsfreundlichen Datenbanken juris und beck-online an der Juristischen Fakultät Zugriff. Am unkompliziertesten sind die Arbeitsplätze in der Zweigbibliothek Rechtswissenschaft, für die Sie nur Ihren CMS-Account benötigen. Außerdem können Sie im Computerpool (Räume 210 und 213) einen Nutzungszugang beantragen (Studierendenausweis und Ausweis mit Foto mitbringen, dauert 1-2 Tage) und dann sogar die recherchierten Entscheidungen gleich ausdrucken. Juris und beck-online sind auf der Homepage der Juristischen Fakultät unter "Recht im Internet" verlinkt.
Die obersten Gerichte (z.B. BVerfG = Bundesverfassungsgericht, BVerwG = Bundesverwaltungsgericht, BAG = Bundesarbeitsgericht, EuGH = Europäischer Gerichtshof, EGMR = Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) publizieren ihr Leitentscheidungen in eigenen Entscheidungssammlungen und haben seit einigen Jahren ebenfalls zugangsfreie Datenbanken (siehe Links) im Internet. Die Entscheidungen dieser Gerichte können Sie also nicht nur an der Fakultät recherchieren.
Hier noch einige Beispiele anhand von Entscheidungen, die im Sommersemester 2008 in der Vorlesung Antidiskriminierungsrecht besprochen wurden:
BVerfG, Az: 2 BvR 1436/02, v. 24.9.2003 (Kopftuch in der Schule)
Diese Entscheidung finden Sie in der Datenbank des Bundesverfassungsgerichts. Diese ist frei zugänglich und sie brauchen nur Internetanschluss. Dort geben Sie das Datum oder das Aktenzeichen ein und gelangen so zur Entscheidung.
LG Mainz,Az: 8 T 237/02 vom 10.04.2003 (Zulässigkeit des Vornamens Luka Marin)
Da das Landgericht Mainz ein kleineres Gericht ist und keine eigene Datenbank oder Entscheidungssammlung hat, müssen Sie diese Entscheidung in juris suchen. Wie oben beschrieben machen Sie das in der rechtswissenschaftlichen Bibliothek oder im Computerpool der Juristischen Fakultät. Sie müssen nur auf "Start" klicken und können dann ihren Suchtext in das Feld eingeben. Wenn Sie nach dem Aktenzeichen suchen, landen Sie direkt bei der Entscheidung, die, wie meistens, im Kurz- und im Langtext zur Verfügung steht.
LG Hamburg, NJW 1980, 56, Az: 74 O 235/78 (Stern-Klage)
Auch das Landgericht Hamburg ist zu klein für eigenständige Publikation seiner Entscheidungen. Die Recherche in juris führt Sie hier nur zum Kurztext und drei Fundstellen in Zeitschriften. Eine davon, die NJW, ist daher auch im Seminarplan angegeben. Nun können Sie entweder in der Bibliothek die NJW aus dem Jahr 1980 suchen oder, da diese Zeitschrift im Beck-Verlag erscheint, in beck-online darauf zugreifen.