Humboldt-Universität zu Berlin - Forschungsinstitut für Anwaltsrecht

Der Beruf des Rechtsanwalts im 21. Jahrhundert – Organisation, Geschäftsmodelle und Strategien

Herbsttagung am 20.10.2017

Der Rechtsmarkt verändert sich mit hoher Geschwindigkeit und damit die Anforderungen an erfolgreiche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Welche Kanzleien haben Zukunft, in welche kann man noch Zeit investieren? Berufsanfänger haben die Qual der Wahl: Sind es die Großen? Oder gehört die kleinen fokussierten Kanzleien die Zukunft? Diese Veranstaltung behandelte in Vorträgen und Diskussionen verschiedene Typen von Kanzleien und ihre Zukunftsaussichten.

Einen Bericht zur Tagung finden Sie am Ende dieser Seite. Außerdem berichteten die Neue Juristische Wochenschrift in ihrer 48. Ausgabe der NJW-aktuell und die Berliner Rechtsanwaltskammer in der Ausgabe 11.17 des Kammertons über die Veranstaltung.

  • Datum: Freitag, den 20. Oktober 2017
  • Uhrzeit: 14:00 - 18:00 Uhr
  • Ort: Kanzleiräume von CMS Hasche Sigle in der Lennéstraße 7, 10785 Berlin
  • Tagungsbeitrag: 60 Euro pro Person, wobei Mitglieder des Fördervereins, Studierende, Referendare und Angehörige der Humboldt-Universität zu Berlin vom Tagungsbeitrag befreit sind

Zur Herbsttagung waren vier Referenten eingeladen, die über das Thema aus ihrer jeweiligen Perspektive referieren diskutierten.

Markus Hartung

RA Markus Hartung - Geschäftsführender Direktor des Bucerius Center of the Legal Profession

Rechtsanwalt Markus Hartung ist geschäftsführender Direktor des Bucerius Center on the Legal Profession (CLP) an der Bucerius Law School in Hamburg. Er besitzt langjährige Erfahrung als Partner in großen wirtschaftsberatenden Sozietäten, zuletzt als Managing Partner von Linklaters in Deutschland, sowie als Mitglied im Global Executive Committee von Linklaters. Seine heutige Tätigkeit gepaart mit seiner reichen praktischen Erfahrung versprechen interessante Perspektiven für ein zukunftsorientiertes Kanzleimanagement.

Vera Hofmann

RAin Dr. Vera Hofmann - Strafverteidigerin und Vizepräsidentin der RAK Berlin

Rechtsanwältin Dr. Vera Hofmann ist Strafverteidigerin in Berlin mit einer Einzelkanzlei. Seit 2009 ist sie Mitglied des Vorstandes der Berliner Rechtsanwaltskammer und seit 2012 deren Vizepräsidentin. Sie blickt sowohl aus der Perspektive einer Einzelrechtsanwältin als auch aus Sicht der Vertreterin einer Berufsorganisation auf die Herausforderungen des Berufstandes im 21. Jahrhundert.

Hubertus Kolster

RA Dr. Hubertus Kolster - Managing Partner bei CMS

Rechtsanwalt Dr. Hubertus Kolster ist seit 1997 Partner der Sozietät CMS Hasche Sigle und seit 2011 Managing Partner dieser international operierenden Sozietät. Neben internationalen Erfahrungen blickt er seit 2002 auf eine langjährige Erfahrung im Kanzleimanagement zurück. Vor diesem Hintergrund wird er über Entwicklung und Strategien einer der großen Anwaltskanzleien referieren.

Philipp Wagner

RA Dr. Philipp Wagner - Partner und Gründer von WAGNER Arbitration

Rechtsanwalt Dr. Philipp Wagner gründete 2013 WAGNER Arbitration und legt seinen Schwerpunkt auf außergerichtliche und gerichtliche Streitbeilegung insbesondere in Schiedsverfahren sowie die Beratung im internationalen und nationalen Wirtschaftsrecht. Er spricht über seine Erfahrungen als Kanzleigründer aus der Perspektive einer kleineren, ambitionierten Sozietät, die sich durch die Fokussierung auf ein Spezialgebiet profilieren will („Boutique“).

Der Beruf des Rechtsanwalts im 21. Jahrhundert – Organisation, Geschäftsmodelle, Strategien: Ein Bericht zur Herbsttagung des Forschungsinstituts für Anwaltsrecht der HU Berlin

Wie sieht der Beruf des Rechtsanwalts im 21. Jahrhundert aus? Mit welchen Problemen kämpfen die Berufsträger und wie wird sich der Beruf verändern? Das Forschungsinstitut für Anwaltsrecht der Humboldt-Universität hatte für den 20. Oktober 2017 geladen und vier Anwälte auf dem Podium gaben ihre ganz unterschiedlichen Antworten auf diese Fragen. Rund achtzig Gäste waren der Einladung des Anwaltsinstituts in den neunten Stock der Kanzlei CMS Hasche Sigle in Berlin gefolgt, wo sie von Gastgeber Dr. Wolf-Georg Freiherr von Rechenberg, der auch dem Förderverein des Instituts vorsitzt, mit Blick über den Tiergarten begrüßt wurden.

Herbsttagung 2017

RA Dr. Philipp K. Wagner spricht bei der Herbsttagung des Anwaltsinstituts

Prof. Dr. Reinhard Singer, geschäftsführender Direktor des Instituts, der die Veranstaltung auch moderierte, führte ins Thema ein. Dann machte der Vertreter der größten deutschen Großkanzlei (nach Zahl der Berufsträger) den Aufschlag und erzählte neben der Geschichte der Kanzlei auch seine persönliche. Als er damals anfing, da war seine Kanzlei noch gar keine Großkanzlei, so Dr. Hubertus Kolster, der seit 2011 Managing Partner von CMS Deutschland ist. Und als sein Chef ihn in den Anfangstagen zu einer Due Diligence schickte, habe er den Begriff erst mal im Wörterbuch nachgeschlagen. Er erzählte von einer Zeit, als man Mandate noch dadurch akquirierte, dass man mit dem Mercedes durch den Ort fuhr und zu Rotary ging. Seither habe sich eine Menge verändert. Berufsanfängern müsse man heute vieles nicht mehr erklären. Auch die Mandatsakquise stelle neue Anforderungen. Mandanten seien oft nicht mehr bereit, hohe Stundensätze für sämtliche Leistungen zu akzeptieren. Der Honorardruck zwinge die Kanzleien zum Umdenken. Nicht alle Aufgaben müssten von Volljuristen übernommen werden. Manche ließen sich gar mit dem Einsatz von IT bewältigen. So habe CMS für einen großen Kunden eine Software entwickelt, die unter 25.000 Mitarbeitern herausfiltere, wer noch als freier Mitarbeiter und wer schon als Angestellter zu klassifizieren ist. Er berichtete von CMS als einer full-service Kanzlei, die vor allem Unternehmen berate - DAX-Unternehmen, die brauche man für den Glamour, aber auch Mittelständler. Dafür werde man manchmal belächelt, so Kolster, doch seien das oft die lukrativeren Mandate, bei denen man ohne langes unbezahltes Schaulaufen und reduzierte Stundensätze auskomme.

Aus einem ganz anderen Blickwinkel berichtete Dr. Vera Hofmann über ihre beruflichen Erfahrungen. Die Vizepräsidentin der Berliner Rechtsanwaltskammer ist vor allem als Strafverteidigerin tätig. Sie warnte jedoch gleich, aus wirtschaftlicher Sicht könne sie das Strafrecht, das Anwälte wegen seiner Komplexität und schwerwiegender Fehlerfolgen ohnehin nur anrühren sollten, wenn sie viel davon verstünden, niemandem empfehlen. Hofmann ist Einzelanwältin aus Überzeugung. Solche gerieten aber durch die Veränderungen am Anwaltsmarkt zunehmend unter wirtschaftlichen Druck. Strafverfahren seien nur noch bei Vergütungsvereinbarungen wirtschaftlich und auch im eigentlich lukrativeren Zivilrecht ginge die Rechnung der am Streitwert orientierten Anwaltsvergütung nicht mehr auf. Ursprünglich sollten hohe Honorare bei hohen Streitwerten dafür entschädigen, dass man bei geringwertigen Fällen für kleines Geld arbeite. Wenn aber hohe Streitwerte nur noch bei spezialisierten Wirtschaftskanzleien landeten, fände dieser Ausgleich beim Einzelanwalt nicht mehr statt. Am anderen Ende hätten Großkanzleien oft das Problem, dass die gesetzlichen Gebühren zu hoch seien.

Dann zeichnete Hofmann das Bild des Bilderbuchanwalts vor – gut gekleidet mit Sekretariat und Besprechungsraum und viel Zeit für den Mandanten –, um ihn sodann für ausgestorben zu erklären. Die Realität sei oft die Wohnzimmeranwältin, die den Bilderbuchanwalt für die Vorstellungen der Mandanten inszeniere, die online-Anwältin, die ihre Mandanten nicht mehr zu Gesicht bekomme oder der Syndikusrechtsanwalt, der nur für einen Mandanten arbeite. Auf der anderen Seite habe die Tätigkeit in großen Wirtschaftskanzleien nur noch wenig mit dem klassischen Anwaltsbild zu tun. Dennoch nähmen Anwälte gerne das Ansehen und die Privilegien in Anspruch, die durch veraltete Strukturen entstanden seien. Trotzdem empfahl sie Anfängern den Einstieg in einer kleineren Kanzlei. Denn dort sieht sie die wesentlichen Merkmale, die Kernwerte des Anwaltsberufs beheimatet.

Dann übernahm Dr. Philipp K. Wagner und präsentierte sich als einer, der in Hofmanns Erzählung noch nicht aufgetaucht war. In blau-weiß gestreiftem Hemd und grüner Hose auch gut gekleidet, aber wohl doch nicht ganz, wie man den Bilderbuchanwalt noch kurz zuvor vor Augen hatte. So sehe, griff Wagner den vorangegangenen Vortrag gleich auf, der Anwalt des 21. Jahrhunderts aus. Auch im Büro. Nach acht Jahren in einer mittelständischen Kanzlei hatte sich Wagner 2013 mit WAGNER Arbitration selbständig gemacht und schnell expandiert. Er sprach für die Boutique, die sich zwischen Einzelanwalt und Großkanzlei etabliert. Statt im KaDeWe kaufe manch einer eben lieber im Chelsea Farmers Club ein. Dort serviere man zum Verkaufsgespräch auch mal einen Gin Tonic. Eben ganz auf die Vorlieben des Kunden zugeschnitten - das biete die Boutique.

Wagner erinnerte sich, wie er vor seinem Berufseinstieg seinem Mentor erklärte, er habe nun Studium, Promotion und Referendariat hinter sich gebracht und wolle daher Anwalt werden. Dieser erwiderte, er habe nun erklärt, warum er es könne, nicht warum er es wolle. Entscheidend für den Anwalt, so der Mentor, sei das Bedürfnis, dem Mandanten zu helfen, wie ein guter Arzt. Vier Jahre nach eigener Kanzleigründung sei für ihn und seinen Kanzleipartner die größte Herausforderung, trotz Wachstums der Kanzlei „die Kultur, den Spaß und das Herz“ zu bewahren. Einmal pro Woche werde die Empfangstheke abends zur Bar umfunktioniert, um den Austausch innerhalb der Kanzlei zu beflügeln. Seine Rolle als Anwalt sieht er nun vor allem als die eines Wegbegleiters. Man könne gut für einen Marathon trainieren, man brauche aber auch jemanden, der einen vom Wegrand anfeuert.

Markus Hartung konnte die Metaperspektive einnehmen. Er blickt bereits auf eine bemerkenswerte Karriere als Rechtsanwalt, unter anderem als deutscher Managing Partner bei Linklaters, zurück. Heute ist er geschäftsführender Direktor des Bucerius Center on the Legal Profession an der Bucerius Law School. Unser Anwaltsbild sei vor allem durch Fernsehserien geprägt, griff auch er den Vortrag von Dr. Vera Hofmann auf, und konnte zwischen Liebling Kreuzberg und Boston Legal einiges aufzählen. Am Anfang stehe dort das Unrecht, am Ende das Recht. Entsprechend wählten die meisten ein Jurastudium nicht wegen der Gehaltsaussichten, sondern um anderen helfen zu können. Über einige Großkanzleimitarbeiter oder gar Syndikusrechtsanwälte würde man nie eine Serie drehen. Hartung sprach vor allem darüber, wie die nachrückende Generation-Y den Arbeitsmarkt verändere, denn die setze neue Prioritäten. So spiele der Einsatz von Technologie am Arbeitsplatz eine wichtige Rolle für die in den 80ern und 90ern Geborenen. Sie stehe als Garant für eine interessante Tätigkeit. Langweiliges sollten Apps erledigen. Zudem gewinne der Ausgleich von Beruf und Freizeit eine wichtigere Rolle, zumal sich die patriarchische Rollenverteilung in der Auflösung befinde. Heute machten beide Karriere. Die Möglichkeit, Geld verdienen zu können sei weiterhin wichtig, man solle es aber können, nicht müssen. Lockstep-Systeme, bei denen die Vergütung an die Erreichung bestimmter Stufen gekoppelt ist, würden daher eher kritisch gesehen. Auch hätten junge Anwälte keine Probleme mit offenen Büros. Sie wollten von Kollegen lernen. Niemand gehe in so eine Kanzlei, um ein langweiliges Leben zu haben.

Dann folgte eine Bestandsaufnahme zur Situation von Frauen in der Anwaltschaft. 56% der Jura-Studenten seien weiblich, gar 60% der erfolgreichen Examenskandidaten. Im Referendariat sehe es ähnlich aus. Auch bei Neuzulassungen zur Anwaltschaft seien Frauen mit 56-57% noch in der Mehrzahl. Dennoch liege der Anteil weiblicher Anwälte insgesamt nur bei rund 33%, so Hartung. Auch in den großen Wirtschaftskanzleien seien rund die Hälfte der Berufsanfänger weiblich. Unter den Partnern liege der Anteil nur noch bei 10 bis 20 Prozent. Als Mitursache machte er dabei das Input-basierte Vergütungssystem der Großkanzleien aus. Wenn die aufgewendete Arbeitszeit und nicht das erziele Ergebnis im Zentrum der Leistungsbeurteilung stehe, sei dies ein Problem auch für Frauen, die besonders häufig in Teilzeit arbeiteten.

Im Anschluss entwickelte sich eine engagierte Diskussion mit dem Publikum. Dabei wurde die geringe Repräsentation von Frauen auf der Partnerebene von einigen als unbefriedigend empfunden. Dr. Kolster verteidigte die Verhältnisse in der Großkanzlei. CMS beschäftige fast 50% weibliche Anwälte. Es gelinge aber oft nicht, diese zu überzeugen, sich in die Verantwortung als Partnerin der Sozietät zu begeben. Von verschiedener Seite wurde daraufhin eine verbindliche Frauenquote gefordert. Auch das Spannungsverhältnis zwischen den Sachzwängen eines ökonomisch erfolgreichen Kanzleibetriebs einerseits und der Funktion des Anwalts als Organ der Rechtspflege sowie dem stärker hervortretenden Wunsch nach besserer „Work-Life-Balance“ andererseits wurden thematisiert. Hartung sah einen Scheinwiderspruch. Das Gewinnstreben müsse durch das Berufsrecht domestiziert werden. In Zukunft müsse sich das Anwaltshonorar aber auch stärker am Wert der Leistung für den Kunden, als an Zeitaufwand und teuren Strukturen der Kanzleien orientieren.

Nach vier Stunden Diskussion konnten sich die Teilnehmer bei kleinen Köstlichkeiten weiter austauschen. Die nächste Tagung des Anwaltsinstituts wird am 2. Februar 2018 im Senatssaal der Humboldt-Universität stattfinden und sich mit dem Thema „Die Anwaltskanzlei als Wirtschaftsunternehmen“ befassen.

Bild und Bericht zur Tagung: Tobias A. Strecker