Deutsches und Europäisches Recht und Rechtspraxis
Der seit 2000 an unserer Fakultät angebotene internationale Masterstudiengang steht Bewerber:innen offen, die im Ausland ein juristisches Studium erfolgreich absolviert und bereits praktische Erfahrungen im juristischen Bereich gesammelt haben. Dieser Studiengang integriert den ehemaligen Studiengang „Deutsches Recht LL.M.“.
Ziel des Studiums
Das Studium berücksichtigt die beruflichen Erfahrungen der Studierenden und knüpft an diese an. Es dient der forschungsbasierten Vermittlung von vertieftem und spezialisiertem Wissen im deutschen Recht. Die Studierenden sollen lernen, es selbstständig anzuwenden und weiterzuentwickeln. Der Masterstudiengang soll die Fähigkeiten für eine berufliche Tätigkeit in Anwaltskanzleien, Unternehmen, Verbänden und staatlichen sowie nichtstaatlichen Organisationen vermitteln. Der Abschluss berechtigt jedoch nicht zur Ausübung von reglementierten juristischen Berufen, für die das erste oder das zweite juristische Staatsexamen zwingend vorgeschrieben ist.
Studienprogramm
Die Zulassung zum Studium erfolgt zum Wintersemester. Das Wintersemester beginnt am 1. Oktober und endet zum 31. März des Folgejahres. Das Sommersemester beginnt am 1. April und endet am 30. September. Die Dauer des Studiums beträgt zwei Semester.
Im Masterstudiengang müssen insgesamt 60 Studienpunkte erworben werden. Davon entfallen 45 Studienpunkte auf das Fachstudium und optionale Praktika und 15 Studienpunkte auf die Masterarbeit. Die Masterarbeit kann in allen im Studiengang berührten Themenfeldern erarbeitet werden.
Studien- und Prüfungsordnung vom 29. September 2017 (AMB. HU 54/2017)
Zulassungsvoraussetzungen
Gemäß der Zulassungsordnung sind Zulassungsvoraussetzungen für ein LL.M.-Studium:
- ein überdurchschnittlicher Hochschulabschluss in Rechtswissenschaft außerhalb des Geltungsbereichs des deutschen Grundgesetzes
- sehr gute deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift: Zur Immatrikulation muss ein TestDaF mit mindestens 4 Punkten, eine DSH-2, oder das Goethe-Zertifikat C2 – Großes Deutsches Sprachdiplom vorgelegt werden. Bewerber:innen, die diese Examen geschrieben haben aber die gewünschten Ergebnisse nicht erreicht haben, dürfen sich mit C1-Sprachkenntnisse noch bewerben. Diese Bewerber:innen werden dann eine Einladung zu der in September stattfindenden DSH-Prüfung an der HU bekommen. In beiden Fällen müssen Sprachnachweise bei der Bewerbung eingereicht werden.
- Berücksichtigt werden darüber hinaus die persönliche Eignung und der Werdegang der Bewerber:innen.
- einjährige Berufspraxis oder Praktika
Bewerbung
Die Bewerbung ist vom 1. Mai bis zum 31. Mai für einen Studienbeginn im Oktober des gleichen Jahres (Wintersemester) möglich. Ein Beginn zum Sommersemester ist nicht möglich.
Die Bewerbung erfolgt grundsätzlich über die Vorprüfstelle uni-assist an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Neben den Nachweisen über Ihre Sprachkenntnisse und Ihr Studium laden Sie bei uni-assist folgende weitere Dokumente mit der Bewerbung hoch:
- Motivationsschreiben für die Bewerbung (Essay), mit Angabe des Schwerpunktes für die Spezialisierung und die Masterarbeit,
- ausführlicher Lebenslauf,
- Nachweise über Berufspraxis oder Praktika,
- zwei aktuelle Empfehlungen, mindestens eine von einem/einer Hochschullehrer:in.
Weitere Informationen zur Bewerbung und zur späteren Immatrikulation erhalten Sie auf den Seiten des Zulassungsbüros für internationale Studierende.
Studienentgelt und Semesterbeitrag
Es wird ein Studienentgelt von 1.500 € pro Semester erhoben. Das Studienentgelt ist vor der Immatrikulation beziehungsweise für das Sommersemester bis zum 15.2. zu entrichten.
Bitte zahlen Sie das Studienentgelt auf das folgende Konto ein:
Empfänger: Humboldt-Universität zu Berlin
IBAN: DE95 1007 0848 0512 6206 01
BIC: DEUTDEDB110
Geldinsititut: Deutsche Bank PKG AG
Verwendungszweck: PSP: Z.00055.00.100000, Name, Vorname (des/der Studierenden)
ACHTUNG: Die Zahlung des Semesterbeitrags erfolgt getrennt von der Zahlung des Studienentgelts. Die Informationen zum Semesterbeitrag (Höhe und Kontoverbindung) finden sich im AGNES-Account unter "Rückmeldeinformationen". Der Semesterbeitrag ist bis zum 15.2. zu entrichten und enthält Kosten für:
- Verwaltungsgebühren
- Studentenschaftsbeitrag
- Studentenwerkbeitrag
- Das Deutschlandsemesterticket kann von Studierenden in weiterbildenden Masterstudiengängen im Wintersemester 2024/25 nicht bezogen werden, wodurch sich die Semestergebühr auch um diesen Betrag verringert. Ab dem Sommersemester 2025 ist der Bezug des Deutschlandsemestertickets wieder möglich.
Stipendium
In jedem Studiengang studieren einige Studierende mit einem DAAD-Jahresstipendium. Weitere Förderungsmöglichkeiten können Sie über folgende Webseiten finden:
- Stipendium der Begabtenförderungswerke
- Deutschlandstipendium
- Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
- Aufstiegsstipendium
Insbesondere vergeben auch die politischen Stiftungen (Konrad-Adenauer-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-Naumann-Stiftung, Hanns-Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung) Stipendien.
Kontakt
Weitere Infomationen über das Masterprogramm erhalten Sie im Büro für Internationale Programme.