Master (LL.M.) - Ins Ausland
Masterprogramme (Mehrfachabschlüsse)
Über die in den Studiengang Rechtswissenschaften integrierbaren Schwerpunktprogramme BerMüPa und ELS ist ein Auslandsaufenthalt von bis zu 1,5 bzw. 2 Jahren möglich.
Masterstudium im Ausland über Kooperationsverträge
Nach dem Ersten Staatsexamen besteht die Möglichkeit einen LL.M. in ausländischem Recht an einer der Partneruniversitäten der Juristischen Fakultät zu absolvieren.
Masterstudium im Ausland in Eigeninitiative
Wenn Sie sich für die Zeit nach dem Ersten Staatsexamen für einen eigenständig organisierten LL.M.-Studiengang im Ausland interessieren, finden Sie hier Informationen für eine erste Orientierung.