Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Ins Ausland - Masterprogramme (Mehrfachabschlüsse)

An der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) werden zwei in den Studiengang Rechtswissenschaften integrierbare Schwerpunktprogramme angeboten, über die bis zu 1,5 bzw. 2 Studienjahre im Ausland verbracht werden können.

 

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Deutsch-Französisches Rechtsstudium (BerMüPa)

Das Deutsch-Französische Rechtsstudium "BerMüPa" (Berlin - München - Paris) ist ein juristisches Schwerpunktprogramm der HU und der Université Paris - Panthéon-Assas. Studierende der HU verbringen drei Semester in Paris, wo sie die Licence en Droit und den Master 1 erlangen. In Deutschland absolvieren sie das 1. Staatsexamen. Gefördert wird das Programm durch Erasmus+ sowie die Deutsch-Französische Hochschule (DFH).

 

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Humboldt European Law School (HELS) - EULysses

Beim Programm „Europäische*r Jurist*in" handelt es sich um ein integriertes Schwerpunktprogramm im Rahmen des Studiums der Rechtswissenschaften an der HU. Es ist Teil des Netzwerks der European Law School (ELS). Nach einer vierjährigen Inlandsphase, die 1,5 Jahre zur Vorbereitung auf das Staatsexamen (staatlicher Teil) beinhaltet, studieren die Teilnehmenden zwei Jahre an zwei Partneruniversitäten des ELS-Netzwerks und erhalten im Anschluss die dortigen regulären Abschlüsse (LL.M, Laurea Magistrale, Maîtrise etc.) Zugleich werden die Leistungen aus einer der beiden Auslandsstationen als Schwerpunkt für das Staatsexamen (universitärer Teil) anerkannt.

 


Neben den beiden in den Studiengang Rechtswissenschaften integrierbaren Studienprogrammen besteht mit dem Deutsch-Englischen Rechtsstudium ein weiteres Angebot für ein Doppelstudium, das sich jedoch nicht nur an HU-Studierende im Studiengang Rechtswissenschaften, sondern an alle Interessierten (also auch bereits Abiturient:innen) richtet. Da dieses Doppelstudium am King's College London beginnt und die Studierenden danach von dort an die HU wechseln, sind weitere Informationen dazu unter der Rubrik "Aus dem Ausland" zu finden:

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Deutsch-Englisches Rechtsstudium

Das Deutsch-Englische Rechtsstudium bietet die Möglichkeit, am King's College London den Studiengang LL.B. English Law and German Law zu absolvieren und anschließend das Studium an der HU fortzusetzen - entweder im Studiengang Rechtswissenschaften mit dem Abschluss Erstes Juristisches Staatsexamen oder im Masterstudiengang Europäisches Recht und Rechtsvergleich im Kerngebiet Deutsches Recht und Rechtspraxis.