Deutsch-Englisches Rechtsstudium (Doppelabschluss)
Seit dem Wintersemester 2006/2007 wird 20 Abiturient*innen die Möglichkeit geboten, am King's College London (KCL), den Studiengang LL.B. English Law and German Law zu absolvieren und anschließend das Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) fortzusetzen - entweder im Studiengang Rechtswissenschaften mit dem Abschluss Erstes Juristisches Staatsexamen oder im Masterstudiengang Europäisches Recht und Rechtsvergleich im Kerngebiet Deutsches Recht und Rechtspraxis.
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt bei UCAS (Universities and Colleges Admissions Service) und wird von dort an das KCL weitergeleitet. Die Bewerbungen müssen bis spätestens zum 15. Januar bei UCAS für einen Studienbeginn im Wintersemester eingehen. Weitere Einzelheiten erfahren Sie vom UCAS.
Zusätzlich muss noch der National Admissions Test for Law (LNAT) bis spätestens zum 15. Januar abgelegt werden.
Über das Ergebnis des Auswahlverfahrens werden Sie vom KCL informiert. Die Zulassungsbescheide werden unter Vorbehalt des erfolgreichen Abschlusses des Abiturs oder eines gleichwertigen Abschlusses erlassen. Weitere Einzelheiten erhalten Sie beim KLC.
Das Studienprogramm
Das Studium beginnt am KCL. Die Studierenden werden im englischen und im deutschen Recht ausgebildet. Im englischen Recht werden im Wesentlichen die von der Law Society für einen berufsqualifizierenden LL.B. geforderten Fächer (contract, public, criminal, European, trusts, property und tort law) studiert. Im deutschen Recht werden die wesentlichen Teile des Grundstudiums in den Kernfächern Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht vermittelt und Prüfungen abgelegt. Dieses Studium dauert zwei Jahre.
Am Ende des vierten Semesters müssen sich die Studierenden bei der Fortsetzung des Studiums für eine der folgenden Varianten entscheiden:
- für den Studiengang Rechtswissenschaft, der mit der Ersten Juristischen Prüfung (Staatsexamen) beendet wird (diese Variante ist nur mit vollständiger Hochschulzugangsberechtigung möglich). Die am KCL gelehrten Teile des deutschen Rechts werden im Rahmen des Grundstudiums anerkannt. Die Lehrveranstaltungen zum englischen Recht werden als universitäre Schwerpunktprüfung und im Modul fachorientierter Fremdsprachenkenntnisse anerkannt. Die Durchschnittsnote der weiteren englischen Lehrveranstaltungen wird in das deutsche Notensystem umgewandelt. Mit erfolgreichem Abschluss des Hauptstudiums erwerben Sie den »LL.B. English Law and German Law«. Studierende, die sich für diese Option entscheiden möchten, können sich bereits mit Beginn des Studiums am KCL an der HU registrieren. Senden Sie dazu den Antrag auf Mehrfachimmatrikulation zusammen mit einer Kopie des Abiturzeugnisses an das Büro für Internationale Programme.
oder
- für den Masterstudiengang "Europäisches Recht und Rechtsvergleich" mit dem Schwerpunkt Deutsches Recht und Rechtspraxis. Nach Abschluss eines einjährigen Masterstudiums an der HU wechseln die Studierenden zurück an das KCL und absolvieren noch ein Jahr im LL.B.-Programm. Sie erhalten den Abschluss Master of Laws (LL.M.). Die im Rahmen des Austauschstudiums an der HU absolvierten Studien- und Prüfungsleistungen werden am KCL anerkannt.
Hinsichtlich der zu absolvierenden Praktika in London bietet die Anglo-German Law Society Unterstützung. Die in London bei Juristen absolvierten Praktika können in Berlin in beiden Varianten anerkannt werden.
Für das Studium in London fallen Studiengebühren für die Studierenden an. Die Höhe entnehmen Sie bitte den Seiten des KCL.
Für das Studium in Berlin fallen folgenden Gebühren an: ca. 320 € pro Semester für das Deutschlandsemesterticket, die Immatrikulationsgebühr und den Beitrag für das Studierendenwerk. Genauere Informationen finden Sie hier.
Kontakt
Mit Fragen zum Bewerbungsprozess wenden Sie sich bitte ausschließlich an das KCL bzw. an UCAS.
Weitere Infomationen über das Masterprogramm erhalten Sie im Büro für Internationale Programme.