Abgeschlossene Projekte
Kooperationsprojekt mit der Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung Berlin
Ist ein Muttersprachenverbot in Schulen außerhalb des Unterrichts zulässig? Sind Altersgrenzen bei Studienrabatten gerechtfertigt? Wann ist der Ausschluss von der Blutspende eine Diskriminierung i.S.d. AGG? Solche Fragestellungen zu konkreten Problemlagen aus der Beratungspraxis der Berliner Beratungseinrichtungen und Ansprechstellen im Antidiskriminierungsbereich beantwortet der Lehrstuhl im Auftrag von und in Kooperation mit der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung Berlin (LADS) seit dem Jahr 2008, zunächst geleitet von Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M. (Michigan), seit 2011 unter der Leitung von Dr. Sarah Elsuni. Die Fragestellungen werfen ein breites Spektrum anti- diskriminierungsrechtlicher Grundsatzfragen auf und werden grundsätzlich in Form von rechtlichen Facheinschätzungen beantwortet. Ziel der Facheinschätzungen ist es, die rechtliche Dimension in der Beratungsarbeit zu Diskriminierung zu stärken und für Beratende Akteurinnen und Akteure, Ratsuchende und andere Interessierte relevante und praxisnahe Informationen bereitzustellen. Eine veröffentlichte Auswahl der rechtlichen Facheinschätzungen finden Sie hier (http://www.berlin.de/lb/ads/agg/expertisen/index.html)
Reformbedürftigkeit des Transsexuellengesetzes (TSG) - Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Das Transsexuellengesetz (TSG) regelt das Verfahren zur Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags in Fällen von Transgeschlechtlichkeit. Zahlreiche Voraussetzungen, die das TSG für die Anerkennung der transgeschlechtlichen Identität aufstellt, sind in der Vergangenheit vom Bundesverfassungsgericht für unanwendbar erklärt worden, weil sie grundrechtsverletzend waren. So ist es nach der letzten Entscheidung aus dem Jahr 2011 für transgeschlechtliche Menschen mittlerweile nicht mehr erforderlich sich einer geschlechtsangleichenden Operation zu unterziehen, um den rechtlichen Geschlechtswechsel zu absolvieren. Viele andere europäische Länder haben diese Voraussetzung ebenfalls abgeschafft und die Verfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags vereinfacht.
Ein Team von Forscher_innen widmet sich der Frage nach dem Regelungs- und Reformbedarf für transsexuelle/- geschlechtliche Menschen. Dabei werden sowohl die rechtliche Einordnung dieses Verfahrens, auch vor dem Hintergrund menschen- und völkerrechtlicher Vorgaben, als auch die tatsächlichen Abläufe und Hürden des Verfahrens untersucht und analysiert. Dabei wird auch ein rechtsvergleichender Blick auf die Regelungspraxis in anderen Ländern geworfen. Schließlich sollen verschiedene (Neu-)Regelungsvarianten diskutiert werden.
Recht im Kontext - Berliner Forschungsverbund zur Rechtskultur
Der Berliner Forschungsverbund Recht im Kontext (gefördert durch den Berliner Senat seit Okt. 2009) hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Recht neu im Kontext seiner Nachbardisziplinen zu verorten und es, aus einer genuin juristischen Perspektive, mit den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften ins Gespräch zu bringen. Dabei ist es mit deren jeweiligem disziplinärem Rechtsverständnis zu konfrontieren. Getragen wird der Verbund von einer Forschergruppe, deren Mitglieder ein gemeinsames Interesse an juristischem Kontextwissen verbindet, in dem sie allesamt ausgewiesen sind. Sie repräsentieren ganz verschiedene Zugänge zu Fragen des Rechts: von der rechts-wissenschaftlichen Genderforschung über den Rechtsvergleich in verschiedenen Rechtsgebieten, über Law & Literature und kritische Annäherungen an das internationale Recht bis hin zu den Verwaltungs-wissenschaften, zur Transitional Justice, zum Recht der Entwicklungs-zusammenarbeit und zu klassischen Fragen der Rechtsphilosophie.
Zu den Instrumenten, derer sich der Verbund bedienen will, gehört im Kern die Modifikation von Forschungsfragen im interdisziplinären Gespräch, sei es in lokalen, nationalen, transnationalen oder transregionalen Vernetzungen. Als ein tragendes Strukturelement dieses institutionell zu verfestigenden Gesprächszusammenhangs ist die Gestaltung eines Programms für Stipendiatinnen und Stipendiaten in der frühen Phase ihrer wissenschaftlichen Laufbahn geplant, die jeweils ein akademisches Jahr in Berlin verbringen (ausführliche Informationen dazu unter www.rechtskulturen.de). Das Projekt ist am Wissenschaftskolleg zu Berlin verortet.
Forum Transregionale Studien
Prof. Baer ist Mitglied im Forum Transregionale Studien. Das Forum Transregionale Studien (Forum) wurde auf der Grundlage der Empfehlungen des Wissenschaftsrats zu den Regionalstudien und der Berliner Wissenschaftskommission zur Gründung eines Forums für Transregionale Studien am 16.10.2009 gegründet. Das Forum soll Forschungen in Berlin fördern, die systematische und regionenspezifische Fragestellungen verbinden und in transregionaler Sicht verfolgen. Es wird von einer Reihe von Forschungseinrichtungen und -verbünden getragen. Seit dem 1. November 2009 wird das Forum in einer Vorlaufphase bis zum 31. Dezember 2010 von der Senatsverwaltung des Landes Berlin gefördert. In seiner Aufbauphase ist die Geschäftstelle des Forums Transregionale Studien am Wissenschaftskolleg zu Berlin angesiedelt.
Graduiertenkolleg Verfassung jenseits des Staates? Von der europäischen zur globalen Rechtsgemeinschaft? [2006-2015]
Prof. Dr. Baer, LL.M. (Michigan) ist am Graduiertenkolleg zum europäischen und international vergleichenden Verfassungsrecht beteiligt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Expertise "Begründung einer verfassungsrechtlichen Verankerung des Diskriminierungsmerkmals Lebensalter in der Berliner Landesverfassung" [2012]
2012 wurde im Auftrag der Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung Berlin (LADS) ein Gutachten von Dr. Sarah Elsuni, Doris Liebscher und Alexander Klose erstellt, dass sich der Frage der verfassungsrechtlichen Verankerung der Kategorie Alter in den Diskriminierungsschutz der Berliner Verfassung widmet.
QUING - Quality in Gender+ Equality Policies [2006-2011]
Die Europäische Union ist eine komplexe, multikulturelle Demokratie; zu ihren Zielen gehören die Förderung von Vielfalt und gesellschaftlicher Inklusion und der Abbau von Hierarchien, Ungleichheiten und Exklusion. Dennoch finden sich zahlreiche Beispiele für Exklusion und Polarisierung hinsichtlich der Ethnie, der Religion, der sexuellen Identität oder des Geschlechts. Die Politik gegen Geschlechterdiskriminierung ist die am weitesten entwickelte Strategie gegen Ungleichheit und damit der beste Einstieg in eine übergreifende Politik der Inklusion. Das Projekt QUING wird das notwendige Wissen für eine solche Politik bündeln und entwickeln. Es wird Wege suchen, wie dem Ineinandergreifen verschiedener Formen von Ungleichheit Rechnung getragen und technokratischen Tendenzen entgegengewirkt werden kann. QUING wird zudem Inhalt, Qualität und Probleme der gegenwärtigen Gleichstellungspolitik bewerten und Empfehlungen und Standards für Gender Training (Auseinandersetzung mit Geschlechterverhältnissen auf dem Hintergrund sozialer und kultureller Bedingungen) erarbeiten. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage www.quing.eu
Evaluation des Professorinnenprogramms von Bund und Ländern
Ziel der Evaluation des Professorinnenprogramms von Bund und Ländern ist die Analyse der Wirkungen des Programms entsprechend seiner Zielsetzung. Dabei muss die Evaluation zwischen unmittelbaren Personalwirkungen (Besetzung von Professuren mit Frauen) und Strukturwirkungen in den Hochschulen unterscheiden. Zudem muss die Wahrnehmung des Programms durch unterschiedliche Akteure berücksichtigt werden, die für Akzeptanz und Effektivität auch über das Programm hinaus von Bedeutung ist (mittelbare Effekte). Die Evaluation kann damit die Grundlagen für eine sachgerechte Entscheidung über eine Fortführung des Programms liefern, indem Vor- und Nachteile dieses Instruments zur Förderung der Gleichstellung an Hochschulen aufgezeigt werden. Dabei wird die Evaluation auch Möglichkeiten der Modifikationen des Programms berücksichtigen, die seine Wirksamkeit erhöhen oder aber beeinträchtigen können. Das Projekt wird in Kooperation mit dem Institut für Hochschulforschung an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg durchgeführt.
GenderKompetenzZentrum [2003-2010]
Expertise "Mehrfach-, mehrdimensionale und intersektionale Diskriminierung im Rahmen des AGG" [2010-2011]
Trotz einer langen Geschichte von Antidiskriminierungsnormen im deutschen Recht gibt es nach wie vor – in der Bevölkerung, der Politik und der Wirtschaft - Zweifel, Unsicherheit und Widerstände, das Vorhandensein und die Häufigkeit von Diskriminierung anzuerkennen. Besonders deutlich wurde dies angesichts der Umsetzung europäischer Antidiskriminierungs-Richtlinien und der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Daten zu Diskriminierung werden daher dringend benötigt. Sie dienen nicht nur der Aufklärung über gesellschaftliche Problemlagen, also der Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung bezogen auf Diskriminierungen. Daten dienen auch der Legitimation bzw. der Begrenzung staatlichen Handelns in diesem Bereich. Eine angemessene Entwicklung und Implementation von Antidiskriminierungsrecht und Gleichstellungspolitik bedarf damit der fachlich abgesicherten Kenntnis des zugrundeliegenden empirischen Problems. Die Expertise wird im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erstellt.
Exchange of Best Practices
TARGET - Transnational Applied Research in Gender Equity Training [2010-2013]
Weltweit versuchen Organisationen, Gleichstellung im Rahmen der Strategie des Gender Mainstreaming zu realisieren. Dazu gehört meist eine Bildungs- oder Trainings-Komponente zur Erlangung von Gender-Kompetenz auf Seiten der Verantwortlichen. Das Projekt TARGET ermöglicht es Expertinnen und Experten aus der EU und den USA, dazu Erfahrungen und Erkenntnisse aus Evaluationsforschung und weiteren Studien auszutauschen. Ein Ziel ist die Entwicklung eines Curriculums für solche Trainings, insbesondere für die Zielgruppe der öffentlichen Verwaltung und Politik.