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Juristische Gesellschaft zu Berlin: Vortrag von Clemens Höpfner am 8. Mai



Auf Einladung der Juristischen Gesellschaft zu Berlin spricht Prof. Dr. Clemens Höpfner (von der Universität Köln) am Mittwoch, 8. Mai, um 18.00 Uhr im Kammergericht Berlin (Plenarsaal) über "Ist unser Arbeitskampfrecht noch zeitgemäß?". Dazu sind alle Interessierten ganz herzlich eingeladen!

Zum Thema:
Arbeitskämpfe sind ein notwendiger Bestandteil der Wirtschaftsordnung. Im Idealfall einigen sich die Tarifvertragsparteien allerdings, ohne dass zum Arbeitskampf gegriffen wird. Von diesem Idealzustand hat sich die Arbeitskampfpraxis inzwischen deutlich entfernt. In den letzten Jahren verstärken sich in Deutschland die Härte und die Dauer kollektiver Konflikte. Es kommt immer häufiger zu ausgreifenden Streikaktivitäten, oft schon zu einem frühen Zeitpunkt im jeweiligen Tarifkonflikt. Das ist nicht zuletzt deshalb problematisch, weil Arbeitskämpfe Schäden nicht nur bei den unmittelbar von der Kampfmaßnahme betroffenen Arbeitgebern, sondern auch bei unbeteiligten Dritten und der Allgemeinheit verursachen, etwa bei Streiks im Verkehrssektor. Vor diesem Hintergrund wird Prof. Dr. Clemens Höpfner der Frage nachgehen, ob das geltende, richterrechtlich geprägte Arbeitskampfrecht seine Funktionen noch erfüllt und welche Maßnahmen seitens des Gesetzgebers empfehlenswert sind.

Zum Referenten:
Prof. Dr. Clemens Höpfner studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz. Nach der Promotion bei Prof. Dr. Dres. h.c. Bernd Rüthers und dem Referendariat am OLG Karlsruhe habilitierte er sich bei Prof. Dr. Martin Henssler am traditionsreichen Kölner Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Ab 2015 war er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Unternehmensrecht und Rechtstheorie an der Universität Konstanz. 2017 übernahm er an der Universität Münster die Leitung des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht. Seit April 2022 ist er geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln. Clemens Höpfner ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Arbeitsrecht und zum Bürgerlichen Recht, geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift „Recht der Arbeit“, Mitherausgeber der „Zeitschrift für Arbeitsrecht“, mehrerer arbeitsrechtlicher Schriftenreihen sowie des BeckOGK zum Kündigungsrecht.

Weitere Informationen zu den Veranstaltungen der Gesellschaft finden sich hier: https://www.juristische-gesellschaft.de/aktuelles.