Humboldt-Universität zu Berlin - Prof. Dr. Giesela Rühl

Forschung

Moderne Gesellschaften sind globale Gesellschaften: Wir erwerben Waren von ausländischen Händlern, nehmen Dienstleistungen ausländischer Anbieter in Anspruch, machen im Ausland Urlaub und heiraten Menschen aus anderen Ländern: Gesellschaftliche Interaktionen machen nicht an Ländergrenzen halt. Für das Recht gilt dies nicht. Denn Recht ist bis zum heutigen Tag weitgehend national. Es sieht in Deutschland anders aus als in England, Frankreich oder Italien. Für grenzüberschreitend agierende Individuen wirft dies viele Fragen auf: Welches Recht findet auf grenzüberschreitende Verträge Anwendung? Welchem Recht unterliegend grenzüberschreitend geschlossene Ehen? Vor welchen Gerichten kann geklagt werden, wenn es zum Streit kommt? Unter welchen Voraussetzungen kann ein im Ausland erstrittenes Urteil im Inland vollstreckt werden? Daneben stehen nationale oder regionale Gesetzgeber vor dem Problem, mit dem Arsenal des national oder regional wirkenden Rechts global wirkende Aktivitäten zu regeln.

Das Spannungsverhältnis zwischen global agierenden Gesellschaften und national geltendem Recht lässt sich nicht einfach lösen. In der Praxis haben sich verschiedene Lösungsstrategien herausgebildet, die sich gegenseitig ergänzen. Sie lassen sich zum einen dem Bereich staatlicher Regulierung (public ordering) und zum anderen dem Bereich privatautonomer Gestaltung (private ordering) zuordnen. Die Lösungsstrategien, die dem Bereich des public ordering zuzuordnen sind, zeichnen sich dadurch aus, dass sie von einem Regelgeber zentral und "top down" gesteuert werden. Als Beispiel sind die auf Rechtsvereinheitlichung und Rechtsharmonisierung abzielenden Maßnahmen des europäischen Gesetzgebers oder internationaler Organisationen sowie das Regelungssystem des Internationalen Privat- und Prozessrechts zu nennen. Lösungsstrategien, die sich dem private ordering zuordnen lassen, zeichnen sich demgegenüber dadurch aus, dass sie dezentral durch die betroffenen Akteure selbst und damit "bottom up" geschaffen werden. Als Beispiel lassen sich der Aufbau langfristiger Geschäftsbeziehungen, die Nutzung branchenspezifischer Modellverträge, die Entwicklung von Handels- und Informationsnetzwerken sowie die private Schiedsgerichtsbarkeit nennen.

Frau Professor Rühl und die an ihrem Lehrstuhl tätigen Mitarbeiter beschäftigen sich derzeit mit den verschieden Lösungsstrategien, die der Ebene des public ordering zuzuordnen sind. Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen dabei insbesondere Fragen des Europäischen (Internationalen) Privat- und Prozessrechts. Ergänzend werden Themen aus dem Bürgerlichen Recht (insbesondere Vertrags- und Deliktsrecht) sowie aus dem Zivilprozessrecht (insbesondere Alternative Streitbeilegung und Digitalisierung) bearbeitet. Methodisch wird am Lehrstuhl auf das Instrumentarium der Rechtsvergleichung und der Rechtsökonomik zurückgegriffen.