Klimawandel vor Gericht: Sondervorlesung von Prof'in Rühl und Prof. Wagner am 8. Juli
Am 28. Mai hat das OLG Hamm in einer lange erwarteten Entscheidung die Klage eines peruanischen Bauern gegen RWE auf Ersatz für klimawandelbedingte Schäden abgewiesen. Die Entscheidung hat nicht nur in Deutschland, sondern weltweit für Aufsehen gesorgt. Denn obwohl der Kläger im Ergebnis nicht erfolgreich war, stellte das Gericht fest, dass eine Haftung von großen CO2-Emittenten wie RWE dem Grund nach in Frage kommt. Die Entscheidung wird deshalb von der Klimaschutzbewegung als großer Erfolg gefeiert.
Die Ausführungen des Gerichts werfen eine Fülle von Fragen auf, die auch für Studierende (vom ersten Semester bis zur Examensvorbereitung) von Interesse sind. Prof'in Rühl und Prof. Wagner bieten deshalb am Dienstag, 8. Juli, um 14 Uhr (c.t.) in Raum 213 eine Sondervorlesung an. Darin werfen sie einen Blick auf die international privat- und verfahrensrechtlichen sowie die deliktsrechtlichen Aspekte der Entscheidung. Alle Studierenden sind herzlich eingeladen.