International promovieren
Cotutelle-Verfahren
Binationale Promotionsverfahren / Cotutelle-Verfahren
(Dieser Text wurde von der Humboldt Graduate School verfasst)
Zusammenfassung Cotuelle-Verfahren (Binationale Promotionsverfahren)
- Definition: Sonderfall einer gemeinsam betreuten Promotion zwischen der Humboldt-Universität zu Berlin und einer internationalen Partnerinstitution.
- Ziel: Erwerb eines gemeinsamen, international anerkannten Doktorgrades.
- Rechtliche Grundlage: Ein abgestimmter Vertrag ermöglicht Abweichungen von der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät.
Strukturelle Voraussetzungen
- Für Cotutelle-Verfahren im Rahmen internationaler Programme (z. B. iGRK oder Deutsch-Französische Doktorandenkollegs der DFH) empfiehlt sich der Abschluss einer programmbezogenen Rahmenvereinbarung.
- Individuelle Cotutelle-Verfahren sind aufgrund der aufwändigen Abstimmungsprozesse und der oft umfangreichen zu berücksichtigen Auflagen nur in besonderen Ausnahmefällen sinnvoll (z. B. Zugang zum Arbeitsmarkt, Finanzierung von Forschungsaufenthalten).
Verfahrensanforderungen
- Bereits an einer Partnerinstitution zugelassene Promovierende müssen einen final abgestimmten Cotutelle-Vertrag mit dem Antrag auf Zulassung zur Promotion an der HU Berlin einreichen.
- Noch nicht zugelassene Promovierende müssen den Antrag auf Cotutelle mit dem Antrag auf Zulassung an der HU Berlin einreichen. Für die Vertragsverhandlungen steht ein Jahr zur Verfügung, ansonst erfolgt eine reguläre Promotion.
- Erforderliche Dokumente:
- Motivationsschreiben zur Bedeutung der internationalen Betreuung
- Klare Angaben zur Finanzierung
- Zeitplan für die Aufenthalte an den beteiligten Universitäten
- Kein Anspruch auf Cotutelle-Zustimmung – Fakultäten entscheiden individuell.
Einbeziehung der Cotutelle-Kandidat:innen
- Eigenverantwortung für die Klärung der Anforderungen beider Universitäten (Betreuung, Begutachtung, Publikation).
- Unterstützung durch Betreuende und den Promotionsausschuss.
Vertragsverhandlungen und juristische Prüfung
- Individuelle Cotutelle-Verträge müssen zwischen der HU-Fakultät und der Partnerinstitution geschlossen werden.
- Als Grundlage dient der Mustervertrag der HU (englisch oder zweisprachig deutsch-englisch/deutsch-französisch).
- Findet sich kein Kompromiss zur Vereinbarkeit der beiden Promotionsordnungen, werden die Verhandlungen abgebrochen.
- Das Servicezentrum Forschung prüft den Vertrag vor der Unterzeichnung durch die Universitätsleitung.