Arbeitsgruppen
Nach einer Satzungsänderung am 06.02.2020 kann der Fachschaftsrat verschiedene Arbeitsgruppen (AGs) einrichten. Diese Arbeitsgruppen können eigenständig Projekte initiieren, planen und ausführen.
So soll es allen Studierenden ermöglicht werden, an der Fachschaftsarbeit teilzunehmen und eigene Ideen umzusetzen.
Ständige Arbeitsgruppen
Interne Arbeitskreise
Auszug aus der Satzung:
§ 7a – Arbeitsgruppen
(1) Zur Ergänzung seiner Aufgaben soll der Fachschaftsrat ständige Arbeitsgruppen einrichten, die allen Mitgliedern der Fachschaft zur Mitarbeit offenstehen. Folgende Arbeitsgruppen sollen dauerhaft gewährleistet werden:
a. AG Feste und Veranstaltungen
b. AG BRF und Länderfachschaft
c. AG Erstsemester
Zusätzlich sollen weitere dauerhafte Arbeitsgruppen zu weiteren Themen bestehen.
[...]
(2) Der Fachschaftsrat bestimmt für jede Arbeitsgruppe eine Ansprechperson aus der Mitte des Fachschaftsrates.
(2a) Jede AG organisiert nach eigenem Ermessen. Sie wählt eine*n Vorsitzende*n, welche*r die Sitzungen der AG leitet und dem Fachschaftsrat regelmäßig in den öffentlichen Sitzungen Rechenschaft abzulegen hat. Die Rechenschaft kann auch von anderen Mitgliedern der AG vertretend abgelegt werden
(3) Der Fachschaftsrat kann diesen Arbeitsgruppen die Kompetenz übertragen, in bestimmten Angelegenheiten im Namen der Fachschaft zu handeln.
(4) Der Fachschaftsrat bestimmt über eine Aufwandsentschädigung für Mitglieder der AGs. Diese darf nicht finanzieller Natur sein und den Haushalt des Fachschaftsrates nicht nachhaltig beeinflussen.
Hier findet ihr die ganze Satzung des Fachschaftsrats.