Humboldt-Universität zu Berlin - Prof. Dr. Gregor Bachmann

Erläuterungen zum Schwerpunktbereich 4

„Europäisierung und Internationalisierung des Privat- und Wirtschaftsrechts“

 

1. Zum Schwerpunktbereich allgemein

Inhalt dieses Schwerpunktbereichs ist einerseits das klassische private Wirtschaftsrecht (bestehend im Kern aus dem Gesellschaftsrecht, dem Wettbewerbsrecht sowie dem gewerblichen Rechtsschutz) und andererseits das Recht der Digitalisierung.

Der Schwerpunktbereich 4 zerfällt in drei Unterschwerpunkte (USP). Studierende müssen sich für einen dieser drei USP entscheiden (mache Vorlesungen werden allerdings gemeinsam für mehrere USP angeboten, so dass es gewisse Überschneidungen gibt).

  • Der USB „Immaterialgüterrecht“ (SPB 4a) behandelt das sog. Recht des geistigen Eigentums, also neben dem gewerblichen Rechtsschutz (Patent- und Markenrecht) vor allem das Urheberrecht, daneben aber auch das Wettbewerbs- und Kartellrecht.
  • Der USB „Recht und digitale Transformation“ (SPB 4b) ist ein gemischter Unterschwerpunkt, der mit dem Kartellrecht (das auch im USB 4a belegt werden kann) einen klassischen Bereich des Wirtschaftsrechts abdeckt, mit dem Internet-, Daten- und Informationsrecht (einschließlich vertrags- und haftungsrechtlicher Fragen) aber auch Elemente enthält, die darüber hinausgehen und in der Praxis dem Bereich "IT-Recht" zugerechnet werden.
  • Der USB „Unternehmens- und Gesellschaftsrecht“ (SPB 4c) behandelt das Recht der privaten Organisationsformen, namentlich der Kapitalgesellschaften (AG, GmbH u.a.) einschließlich ihres Steuerrechts und des Markt- und Finanzierungsregimes (Bank- und Kapitalmarktrecht).

2. Zum Unterschwerpunkt „Unternehmens- und Gesellschaftsrecht“ (4c)

Der Unterschwerpunkt 4c besteht aus vier Vorlesungsmodulen, nämlich dem „Bank- und Kapitalmarktrecht“, dem „Unternehmens- und Gesellschaftsrecht“, dem „Europäischen Gesellschaftsrecht“ und dem „Unternehmenssteuerrecht“. Sie werden überschneidungsfrei im Wintersemester angeboten und schließen mit einer gemeinsamen Klausur ab. Anschließend kann in diesen Modulen je nach Verfügbarkeit auch eine Studienarbeit geschrieben werden, wobei die Themenanzahl begrenzt ist.

Im Sommersemester können die Studierenden aus einer Vielzahl von Angeboten zu diesem Unterschwerpunkt wählen (Wahlpflichtfach). Sie schließen die gewählten Veranstaltungen mit einer mündlichen Prüfung zum Ende des Sommersemesters ab. Das Angebot variiert, zur Orientierung sei auf das aktuelle Vorlesungsverzeichnis und die Vorlesungsverzeichnisse der vergangenen Sommersemester verwiesen. Auch in diesen Fächern kann – je nach Angebot des Dozenten – eine Studienarbeit geschrieben werden.