Humboldt-Universität zu Berlin - Prof. Dr. Anna‑Bettina Kaiser

Lebenslauf

Prof. Dr. Kurt Graulich

  • 1949
    geboren in Offenbach a.M.
  • 1956 - 1960
    Humboldt-Schule, Grundschule, in Offenbach a.M.
  • 1960 - 1968
    Rudolf-Koch-Schule, neusprachliches Gymnasium, in Offenbach a.M. Es handelte sich um eine Schule mit einem achtbaren Anspruchsniveau, deren Abiturjahrgang 1966 der spätere Physik-Nobel-Preisträger Gerd Karl Binnig angehörte. 
  • 1968
    Das Abiturjahr 1968 steht nicht nut für Pop-Kultur, Notstandsgesetzgebung und die Praktizierung politischer Öffentlichkeit außerhalb der verfassten Institutionen, sondern auch für die gewaltsame Beendigung des Prager Frühlings durch Truppen des Warschauer Pakts. 
  • 1968 - 1973
    Studium der Rechtswissenschaften an der Johann Wolfgang Goethe Universität in Frankfurt a.M. Meinem Interesse für das Staatswesen entsprang die Schwerpunktsetzung im öffentlichen Recht. Seminare und Referate betrafen die Mitbestimmung in öffentlichen Unternehmen, das Stabilitätsgesetz und die Bundesbank. Prägende Hochschullehrer waren Prof. Simon, Prof. Denninger, Prof. Püttner und Prof. Simitis. 
  • 1973
    1. Juristische Staatsprüfung in Frankfurt a.M.
  • 1973 - 1976
    Juristischer Vorbereitungsdienst im Bezirk des Landgerichts Darmstadt.
  • 1976
    2. Juristische Staatsprüfung in Wiesbaden.
  • 1976
    Richter auf Probe mit Dienstleistungsauftrag bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht in Darmstadt, Abteilung für Jugendstrafrecht und Jugendschutz. Die Staatsanwaltschaft vermittelte einen sehr gut strukturierten Berufseinstieg. Außerdem fiel der Dienst in die Zeit des "deutschen Herbstes" und war deshalb aus der Sicht der Strafverfolgung besonders interessant. 
  • 1978
    Das anschließende Dreivierteljahr als Richter auf Probe verbrachte ich mit Dienstleistungsauftrag beim Hessischen Ministerpräsidenten –  Staatskanzlei –, Abteilung für Bundesstaatsangelegenheiten. Die Abteilung vertrat das Land im Rechtsausschuss des Bundesrates und gab Gelegenheit, an einer Reihe von Gesetzen im materiellen und formellen Strafrecht mitzuarbeiten, deren Notwendigkeit sich aus den Erfahrungen des "deutschen Herbstes" ergeben hatte. 
  • 1978
    Ende 1978 erfüllte sich der Wunsch, als Richter auf Probe mit Dienstleistungsauftrag beim Verwaltungsgericht in Frankfurt a.M. eingesetzt und in dieser Gerichtsbarkeit auch auf Lebenszeit ernannt zu werden (1979). Dienststelle war wunschgemäß das Verwaltungsgericht Frankfurt. 
  • 1982/83
    erfolgte die sog. Erprobungs-Abordnung an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof und dort in den u.a. für Wirtschafts- und Polizeirecht zuständigen Senat. 
  • 1983
    Mit dem Wechsel in die Verwaltungsgerichtsbarkeit (1978) habe ich - parallel zur richterlichen Tätigkeit - an der Johann Wolfgang-Goethe-Universität bei Prof. Klaus Friedrich Arndt eine Dissertation mit dem Thema „Die Zustimmungsbedürftigkeit der Änderung, Verlängerung und Aufhebung von Gesetzen und Rechtsverordnungen“ geschrieben. Auf das Thema war ich durch die Mitarbeit im Bundesrat gestoßen, wo - in der Periode der sozial-liberalen Koalition - die unterschiedlichen politischen Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat die Zustimmungsbedürftigkeit der "Änderungsgesetze" zur verfassungsrechtlichen Schlüsselfrage wurde. Rigorosum und Abschluss des Promotionsverfahrens zum Doktor der Rechtswissenschaft gelang fast zeitgleich mit dem Ende der Erprobungsabordnung an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof im Jahr 1983. 
  • 1985
    Nicht lange nach der Rückkehr an das Verwaltungsgericht Frankfurt wurde ich zum Vorsitzenden Richter der 5. Kammer ernannt, deren Zuständigkeit u.a. Polizei- und Versammlungsrecht, Wehrrecht, Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht betraf. Zusätzlich zum Vorsitz der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts wurde ich zum Vorsitzenden des Berufsgerichts für Heilberufe beim Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main ernannt, zuständig für das Disziplinarrecht von niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten und Apothekern. Die Tätigkeit war für einen gelernten Staatsanwalt besonders interessant, weil das Verfahrensrecht nicht der VwGO, sondern der StPO entnommen wurde. 
  • 1991
    Da ich mir nicht vorstellen konnte, für den Rest meines Berufslebens den Vorsitz an einer verwaltungsgerichtlichen Kammer zu führen, kam mir der Regierungswechsel in Hessen gelegen und die dadurch ermöglichte Ernennung zum Leitenden Ministerialrat beim Hessischen Ministerium der Justiz und für Europaangelegenheiten und Einweisung in die Funktion des Personalreferenten, zuständig für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst sowie den höheren Dienst außerhalb des Ministeriums. Ministerin war Christine Hohmann-Dennhardt (SPD), 1995 gefolgt von Rupert von Plottnitz (Grüne) und 1999 von Christean Wagner (CDU). In diese Berufszeit fiel die immense Ersatz-Rekrutierung richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Personals für diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die zum Justizbau in das hessische Partnerland Thüringen gegangen waren. Das Amt des Personalreferenten erwies sich als politisch sehr exponiert. In die Amtszeit von Minister von Plottnitz (Grüne) fiel ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss, in dem der damalige Oppositionsführer Roland Koch (CDU) gegen den Personalreferenten den Vorwurf der unwahren Aussage erhob, damit jedoch der Mehrheit im Ausschuss unterlag. 

    Beherrschendes Thema war nicht nur die deutsche Vereinigung, sondern auch die Gleichstellungspolitik. Dies gab mir Gelegenheit, den ersten Frauenpolitischen Personalentwicklungsplan für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst in Hessen zu konzipieren und zu implementieren. Somit gelang das erste frauenpolitische Unternehmen dieser Art in der hessischen Landesverwaltung. 

    Während der gesamten Zeit in der Justiz und der Ministerialverwaltung habe ich sowohl Referendare ausgebildet als auch Studenten unterrichtet. 15 Jahre war ich Mitglied des Justizprüfungsamtes in Hessen.
  • 1999
    Wahl und Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht. (Richter am 6. Senat, zuständig. u.a. für Nachrichtendienstrecht, Polizeirecht, Wehrrecht, Waffenrecht, Telekommunikationsrecht, Postrecht, Parlamentsrecht, Staatskirchenrecht, Rundfunkrecht, Medienrecht, Filmförderung, Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht).
  • 2015
    Versetzung in den Ruhestand aus Altersgründen.