Humboldt-Universität zu Berlin - Prof. Dr. Dr. h.c. Susanne Baer

FrauenMenschenRechte

Lehrende: 

Prof. Dr. Ulrike Lembke

 

Ort & Zeit: 

Mo, 14.00-16.00 Uhr wöchentlich (UL 9, 210)

 

Kurzbeschreibung: 

„Frauenrechte sind Menschenrechte" – diese Feststellung der Wiener Weltkonferenz über Menschenrechte im Jahr 1993 hat inzwischen Niederschlag in globalen Abkommen sowie regionalen Menschenrechtsverträgen gefunden. Viele Bestimmungen in Menschenrechtsverträgen, nicht nur die Diskriminierungsverbote, werden in der Spruchpraxis der Vertragsorgane geschlechtersensibel ausgelegt. Einige Menschenrechtsverträge schützen speziell Frauen, etwa die UN-Frauenrechtskonvention oder die Istanbul-Konvention des Europarats.

Im Seminar wird zunächst ein Überblick über feministische Zugänge zum Internationalen Recht gegeben (u.a. Charlesworth, Chinkin, Rudolf, Wright) und die Frage erörtert, welche internationalen Diskurse historisch zu einer Anerkennung von geschlechtsspezifischen Unrechtserfahrungen als Menschenrechtsverletzungen geführt haben. Darauf aufbauend sollen Konzepte von Gender Equality und geschlechtersensible Menschenrechtsverständnisse in der Praxis der Vertragsausschüsse sowie internationalen und internationalrechtlichen Debatten herausgearbeitet und analysiert werden. Von Interesse ist ferner insbesondere, ob und wie entsprechende internationalrechtliche Konzepte Eingang in den deutschen Rechtsdiskurs gefunden haben, beispielsweise im Rahmen von Umsetzungsprozessen. Diese verschiedenen Ebenen von FrauenMenschenRechten und internationalrechtlichen Konzeptionen sollen anhand spezieller Themen vertieft werden wie etwa Gewalt gegen Frauen, reproduktive Gesundheit, Ehe und Familie, Gleichheit im Arbeitsleben, mehrdimensionale Diskriminierung (bspw. Frauen mit Behinderung, rassistische Zuschreibungen), Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben, Frauenförderung und Gender Mainstreaming.

Organisatorisches: 

Das Seminar richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaften im Schwerpunkt 6 und Gender Studies (M.A.). Erwartet werden die regelmäßige Teilnahme, Einschreibung in Moodle, vorbereitende Lektüre juristischer und theoretischer Texte (u.a. in englischer Sprache), die Gestaltung eines Vortrags im Seminar sowie die aktive Beteiligung an den Diskussionen.

Anmeldung bis zum 31.03.2019 per E-Mail an Frau Erstenyuk unter sekretariat.baer@rewi.hu-berlin.de mit Angabe Ihres Namens, Matrikelnummer, Studiengang und ‑semester und zwei Sätzen, warum Sie das Seminar interessiert.

Prüfung:

  • Studierende der Rechtswissenschaften im Schwerpunkt 6: mündliche Prüfung, Studienarbeit
  • Studierende der Gender Studies: Hausarbeit oder Portfolio Prüfung