Humboldt-Universität zu Berlin - Immaterialgüterrecht und Medienrecht

FA-Fortbildung I - gewerblicher Rechtsschutz

Die Teilnehmenden des LL.M.-Studiengangs erwerben durch den Besuch der Veranstaltungen des ersten Semesters zugleich die für den Fachanwalt gewerblicher Rechtsschutz nach §§ 4, 14h Fachanwaltsordnung (FAO) erforderlichen theoretischen Kenntnisse.

Eine Wochenendveranstaltung mit besonders praxisorientiertem Bezug kann darüber hinaus kostenpflichtig auch von Anwälten und Anwältinnen besucht werden, die den Titel eines Fachanwalts bereits führen. Diese können durch den Besuch dieser Veranstaltung ihre Fortbildungspflicht nach § 15 FAO erfüllen.

Die Teilnehmer des LL.M.-Studiengangs haben als besondere Studienleistung zu dieser Veranstaltung ein Essay anzufertigen.