Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Aus dem Ausland - Studieren in Berlin (Erasmus+- und Kooperationsstudierende)

Wen wofür kontaktieren?

Wir, das Büro für Internationale Programme an der Juristischen Fakultät (int.rewi@hu-berlin.de), unterstützen bei fachspezifischen Fragen und Problemen im Studiengang Rechtswissenschaften:

  • Learning Agreement
  • ECTS-Leistungspunkte
  • Fächerwahl
  • Prüfungen
  • Transcript of Records
  • etc.

 

Das zentrale Welcome Centre / Incoming Team (exchange-students@hu-berlin.de) für internationale Studierende unterstützt bei allgemeinen Fragen und Problemen:

  • Zulassungs- und Immatrikulationsprozess
  • Zahlung der Semestergebühr
  • Krankenversicherung
  • Wohnen
  • etc.

 

Die Koordinator:innen anderer Fakultäten an der Humboldt-Universität unterstützen Sie, wenn Sie Kurse an anderen Fakultäten belegen.

  • Unterschrift auf dem Learning Agreement für Kurse außerhalb der Juristischen Fakultät
  • Prüfungsanmeldung für Kurse außerhalb der Juristischen Fakultät
  • Transcript of Records für Kurse außerhalb der Juristischen Fakultät

 


 

Vor dem Aufenthalt

Austauschaufenthalt an der Juristischen Fakultät (Fakultätskooperation, Universitätskooperation)

Sie können ein Austauschstudium an der Humboldt-Universität (HU) durchführen, wenn Ihre Heimatuniversität einen Kooperationsvertrag mit der HU abgeschlossen hat. Es gibt zwei Arten von Kooperationsverträgen:

  • direkter Kooperationsvertrag zwischen der Juristischen Fakultät Ihrer Heimatuniversität und der Juristischen Fakultät der HU
  • Kooperationsvertrag auf Universitätsniveau, der neben weiteren Fächern auch einen Austausch an den Juristischen Fakultäten umfasst

Hier finden Sie die Liste der Partneruniversitäten der Juristischen Fakultät (Fakultätskooperationen).

Falls zwischen Ihrer Heimatuniversität und der Juristischen Fakultät der HU eine Kooperation besteht, informieren Sie sich bitte an Ihrer Heimatuniversität über die nötigen Voraussetzungen und das Verfahren, um als Austauschstudierende für die HU ausgewählt zu werden.

Sie können an der HU nur dann einen Studierendenaustausch durchführen, wenn Sie von Ihrer Heimatuniversität dafür ausgewählt wurden!

Ein Fact Sheet, das die wichtigsten Informationen über einen Austausch an der HU zusammenfasst, finden Sie hier.

 

Bewerbung an der Juristischen Fakultät der HU

Nachdem Sie von Ihrer Heimatuniversität für einen Studienplatz an der HU ausgewählt wurden, wird diese Sie an der HU nominieren. Nach Eingang der Nominierung erhalten Sie von uns zeitnah Informationen zur Online-Bewerbung an der HU.

Der Bewerbungszeitraum findet jedes Jahr in den folgenden Zeiträumen statt:

  • Studienstart im Wintersemester: 15. April bis 31. Mai
  • Studienstart im Sommersemester: 15. Oktober bis 30. November

 

Notwendige Sprachkenntnisse und Sprachkurse

Während der Bewerbung an der HU werden alle Incoming Studierenden der Juristischen Fakultät gebeten, den Online-Einstufungstest in Deutsch (auch C-Test genannt) zu absolvieren. Dies gilt auch, wenn Sie bereits einen anderen Deutsch-Sprachnachweis auf B2-Niveau oder höher vorliegen haben.

Wenn Sie den Test mit weniger als 50 Punkten abschließen, werden wir Sie bitten, sich für einen der beiden Kurse anzumelden:

  • Vorbereitender Deutsch-Intensivsprachkurs
    Vor Beginn des Austauschstudiums an der HU werden Intensivsprachkurse angeboten. Alle wichtigen Informationen zu diesem Kursformat und zur Anmeldung finden Sie hier. Die Kursgebühr beträgt 550 Euro.
  • Studienbegleitender Deutschkurs
    Es werden auch studienbegleitende Sprachkurse im Umfang von 2 Stunden pro Woche angeboten. Die Anmeldung hierfür erfolgt für das Wintersemester Mitte Oktober und für das Sommersemester Mitte April beim Sprachenzentrum der HU. Die Kursgebühr beträgt 40 Euro.

Wir raten dringend dazu, den vorbereitenden Deutsch-Intensivkurs zu absolvieren, um Ihren Aufenthalt mit den bestmöglichen Sprachvoraussetzungen zu starten.

Für Studierende mit einem Ergebnis von mehr als 50 Punkten ist die Teilnahme an diesen Kursen freiwillig.

Sofern Sie über (fast) keine Deutschkenntnisse verfügen und planen, ausschließlich englischsprachige Kurse zu besuchen, seien Sie sich bitte bewusst, dass das englischsprachige Kursangebot an der Juristischen Fakultät sehr beschränkt ist und dass in manchen Semestern weniger Kurse als gewöhnlich angeboten werden. Es kann in diesem Fall schwierig sein, die von Ihrer Heimatuniversität vorgeschriebene Anzahl an ECTS-Punkten zu erreichen, wenn Sie verpflichtet sind, juristische Kurse zu belegen.

 

Immatrikulation

Für die an Ihre Bewerbung anschließende Immatrikulation (Einschreibung) ist das zentrale Incoming Team der HU zuständig. Das Incoming Team wird Sie rechtzeitig über die wichtigsten Schritte informieren. Bei Fragen zum Immatrikulationsprozess wenden Sie sich bitte direkt an das Incoming-Team. Die Kontaktdaten des Incoming Teams, die dortigen Sprechzeiten sowie Informationen zu den für die Immatrikulation notwendigen Unterlagen finden Sie hier.

Wenn Sie jeweils mehrere Kurse an der Juristischen Fakultät und einer anderen Fakultät belegen möchten, beantragen Sie bitte während der Bewerbungsphase die Immatrikulation für ein Zweitfach an der Fakultät, an der Sie ebenfalls Kurse besuchen möchten. Dies ist nur für Bachelor-Studierende möglich.

Wenn Sie nur an der Juristischen Fakultät eingeschrieben sind, können Sie nur maximal zwei Kurse an einer anderen Fakultät belegen. Diese Regel gilt nicht für zentrale Angebote wie die des Sprachenzentrums und von Berlin Perspectives.

 

Gebühren an der Humboldt-Universität

Studierende im Rahmen von Programmen wie Erasmus+, Universitätsverträgen sowie mit DAAD- und Fulbright-Stipendien sind von der Zahlung der Immatrikulationsgebühr befreit.

Auch wenn Sie zu dieser Gruppe gehören, gibt es Beträge, die Sie trotzdem bezahlen müssen, damit Sie immatrikuliert werden können:

Beitrag zur Studierendenschaft (student union), Beitrag zum Studierendenwerk, Semesterticket.

In Berlin gibt es ein spezielles Ticket für den öffentlichen Nahverkehr, das Deutschlandsemesterticket. Dieses Ticket ist obligatorisch für alle Studierenden der Humboldt-Universität. Damit können Sie während des gesamten Semesters, also sechs Monate, das öffentliche Nahverkehrsnetz (alle Regionalzüge, U-Bahnen, S-Bahnen, Busse, Tram und Fähren) in ganz Deutschland nutzen.

Der Gesamtbetrag, den Sie pro Semester zahlen müssen, beträgt ca. 250 Euro.

Weitere Details und Informationen zur Zahlung (Überweisung) erhalten Sie hier.

 

Vorläufiges (Online) Learning Agreement

Sie stellen sich Ihren individuellen Stundenplan nach Interesse und nach den Vorgaben an Ihrer Heimatuniversität aus dem Kursangebot des grundständigen Studienganges Rechtswissenschaft zusammen. Von unserer Seite aus gibt es keine Frist zum Einreichen des (Online) Learning Agreements. Bitte richten Sie sich nach den Fristen Ihrer Heimatuniversität und verwenden Sie die dort verwendete Online Learning Agreement-Plattform oder das dortige Learning Agreement-Formular als pdf- oder Word-Datei.

Unsererseits gibt es nur die Vorgabe, dass maximal Kurse im Umfang von 30 ECTS-Punkten zur Prüfung angemeldet werden dürfen, sobald wir Sie in den ersten Wochen der Vorlesungszeit um die Anmeldung der Prüfungen bitten. Sie sollten jedoch nicht mehr als 5-6 Veranstaltungen mit Prüfungen auswählen, da der Arbeitsaufwand sonst sehr hoch wird.

Das kommentierte Vorlesungsverzeichnis mit allen Lehrveranstaltungen und den jeweils ausgewiesenen ECTS-Punkten finden Sie auf AGNES unter dem Punkt Vorlesungsverzeichnis/Juristische Fakultät/ERASMUS.

Die neuen Kurse werden dort jedes Jahr ab Anfang Juli für das Wintersemester und ab Anfang Februar für das Sommersemester veröffentlicht. Falls Sie Ihr (Online) Learning Agreement schon früher einreichen müssen, können Sie eine provisorische Kurswahl auf Grundlage der vergangenen Semester erstellen. Die Kurskataloge vergangener Semester können Sie einsehen, indem Sie im Vorlesungsverzeichnis oben links auf "Semester" klicken.

Die für die Austauschstudierenden relevanten ECTS-Punkte finden Sie im Vorlesungsverzeichnis auf der Detailseite der einzelnen Lehrveranstaltungen bei „Programmstudium-o.Abschl.“ (Programmstudium ohne Abschluss).

Angaben für das (Online) Learning Agreement:

  • Erasmus-Code der Humboldt-Universität zu Berlin: D BERLIN13
  • Koordinatorin an der Juristischen Fakultät: Annelin Starke, E-Mail: int.rewi@hu-berlin.de

Bitte beachten Sie, dass Sie für deutschsprachige Lehrveranstaltungen je nach Anzahl der Semesterwochenstuden (SWS) die folgenden ECTS Punkte erhalten:

  • 2 SWS –   5 ECTS Punkte
  • 4 SWS – 10 ECTS Punkte
  • 6 SWS – 15 ECTS Punkte

Englischsprachige Lehrveranstaltungen haben weniger ECTS-Punkte (oft nur 3 ECTS-Punkte für 2 SWS).

Unser Büro kann auf dem (Online) Learning Agreement nur für die Kurse unterzeichnen, die an der Juristischen Fakultät angeboten werden. Wenn Sie Kurse an anderen Fakultäten belegen möchten, müssen diese auch vom internationalen Büro der jeweiligen Fakultät unterzeichnet werden.

Zur Beachtung: Die Freie Universität Berlin (FU) hat mitgeteilt, dass es keine Plätze für HU-Studierende in den Kursen der FU mehr gibt! Bitte wählen Sie daher nur die Kurse der HU.

 

Wohnen in Berlin

Sollten Sie Interesse an einem Wohnheimplatz haben, so können Sie sich dafür innerhalb der Online-Anmeldung bewerben. Die verfügbaren Wohnheimsplätze sind jedoch sehr beschränkt, weshalb viele Studierende auch privat nach einer Wohnung suchen. Informationen zu den Wohnheimsplätzen sowie allgemeine Informationen und Tipps zum Wohnen in Berlin finden Sie hier. Bei Fragen zum Wohnen wenden Sie sich bitte an das Incoming Team.

 

Anreise mit Auto/Bahn/Fernbus/Flugzeug

Berlin liegt an der Bundesautobahn (Berliner Ring: A10) und ist mit dem Auto leicht über die A24 aus Richtung Hamburg, die A2 aus Richtung Hannover, die A9 aus Richtung Leipzig, die A13 aus Richtung Dresden und die A11 aus Richtung Szczecin/Polen zu erreichen.

Wenn Sie mit der Bahn anreisen, sollten Sie sich noch im Heimatland einen internationalen Studentenausweis besorgen. Damit erhalten Sie Ermäßigungen auf die Fahrpreise, später auch für Theaterkarten etc.

Mit den europäischen Fernbuslinien können Sie Berlin auch aus einer größeren Stadt Ihres Heimatlandes erreichen. Dann kommen Sie in der Regel am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) an. Von der dort gelegenen U-Bahnstation Kaiserdamm (U2) können Sie bis zum U-Bahnhof Hausvogteiplatz fahren, der etwa sieben Gehminuten von der Juristischen Fakultät entfernt liegt.

Mit dem Flugzeug kommen Sie am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) an. Von dort aus nehmen Sie die jede halbe Stunde verkehrenden Züge (Flughafen Express, FEX) bis zur Haltestelle Ostkreuz und fahren von dort mit der Stadtbahn S5 bis zum Bahnhof Friedrichstraße.

 


 

Während des Aufenthalts in Berlin

Orientierungsveranstaltung

Die Orientierungsveranstaltung wird in deutscher Sprache gehalten und findet voraussichtlich in der ersten Woche der Vorlesungszeit statt (Wintersemster: Mitte Oktober, Sommersemester: Mitte April). Der genauere Termin wird Ihnen zusammen mit den wichtigsten Informationen rund ums Studium spätestens zwei Wochen vor der Orientierungsveranstaltung via E-Mail mitgeteilt. Das Erscheinen zu dieser Veranstaltung ist obligatorisch.

Sie erhalten dort wichtige Informationen zum Studienablauf, zur Fächerwahl (= verbindliche Prüfungsanmeldung) und können dort noch offene Fragen stellen. Darüber hinaus bietet sich hier die perfekte Gelegenheit, die anderen Incoming-Studierenden kennenzulernen.

 

Fächerwahl (Prüfungsanmeldung)

Innerhalb der ersten Wochen der Vorlesungszeit legen Sie Ihren finalen Stundenplan fest. Bitte schauen Sie sich zunächst mehr Veranstaltungen an, als Sie dann letztendlich auswählen, damit Sie sicher sind, dass die jeweiligen Veranstaltungen die richtigen für Sie sind. Etwa zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit erhalten Sie von uns eine E-Mail mit dem Link zum Fächerwahlformular. Das Fächerwahlformular senden Sie dann ausgefüllt bis zum in der E-Mail genannten Frist ab. Es ist Ihre verbindliche Prüfungsanmeldung. Nur Kurse, die Sie rechtzeitig zur Prüfung angemelden, können später in Ihr Transcript of Records aufgenommen werden und nur für diese Kurse können Sie ECTS-Punkte erhalten.

Falls Sie Kurse an einer anderen Fakultät besuchen, klären Sie bitte direkt zu Beginn der Vorlesungszeit mit dem internationalen Büro der jeweiligen Fakultät, ob beziehungsweise wie Sie diese Kurse zur Prüfung anmelden müssen.

 

Hinweise zur Kursauswahl, zu den Prüfungen und zum Transcript of Records sowie die Studieninformationsbroschüre, in der die wichtigsten Punkte für Ihr Austauschstudium an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu finden sind, finden Sie unter Aktuelles.

 

Moodle

Bitte beachten Sie auch die zu den jeweiligen Lehrveranstaltung gehörenden Moodle-Kurse, da dort häufig zum Kurs gehörende Materialien und Informationen bereitgestellt werden. Die Links der Moodle-Kurse finden Sie, wenn verfügbar, in den Beschreibungen der einzelnen Lehrveranstaltungen auf AGNES.

Ein Passwort – sofern das nötig ist - erhalten Sie entweder während des ersten Termins der Lehrveranstaltung oder zu Beginn der Vorlesungszeit auf Anfrage von unserem Büro.
Achtung: Bei der Einschreibung in die Moodle-Kurse handelt es sich nicht um eine Anmeldung für den Kurs selbst und auch nicht um eine Prüfungsanmeldung.

 

Campus-Card

Zu Beginn Ihres Studiums an der HU erhalten Sie die Campus-Card, Ihrem Studierendenausweis, der gleichzeitig auch als HU-Bibliotheksausweis sowie als Mensa-Card fungiert. Weitere Informationen zur Campus-Card finden Sie hier.

 

Tandemdatenbank des Sprachenzentrums

Wenn Sie Ihre Sprachkenntnisse auch abseits von Sprachkursen verbessern möchten, bietet ein Sprachtandem eine gute Möglichkeit dazu. Das Tandem-Kontaktformular des Sprachenzentrums finden Sie hier.

 

Verlängerung des Aufenthalts

Wenn Sie Ihren Aufenthalt an der HU im Wintersemester beginnen, ist eine Verlängerung auf das Sommersemester prinzipiell bis Ende Januar möglich.

  • Zunächst klären Sie bitte mit uns (int.rewi@hu-berlin.de), ob eine Verlängerung im aktuellen akademischen Jahr infrage kommt.
  • Selbstverständlich muss auch Ihre Heimatuniversität der Verlängerung zustimmen. Wir benötigen daher eine an int.rewi@hu-berlin.de gerichtete E-Mail der zuständigen Person Ihrer Heimatuniversität, in der Ihre Verlängerung offiziell bestätigt wird. Bitte denken Sie auch gegebenenfalls daran, mit Ihrer Heimatuniversität zu klären, ob Sie im zweiten Semester weiterhin Fördergelder erhalten können.

Eine einfache Verlängerung über ein akademisches Jahr (Start: Oktober, Ende: September) hinaus ist nicht möglich. Wenn Sie einen Aufenthalt vom Sommersemester auf das darauffolgende Wintersemester - also in das nächste akademische Jahr hinein - verlängern möchten, müssen Sie von Ihrer Heimatuniversität für das Wintersemester neu nominiert werden. Bitte klären Sie mit Ihrer Heimatuniversität, ob das möglich ist.

 

Alle weiteren wichtigen Informationen finden Sie in der Studieninformationsbroschüre, die unter Aktuelles zu finden ist.