Bewerbungen (Erasmus+, Weltweit und Auslandsschwerpunkt)
Bitte bewerben Sie sich für Auslandsaufenthalte im akademischen Jahr 2025/2026 vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2025 über das BEWERBUNGSPORTAL (MoveON).
Bewerbungsunterlagen
Sie können die notwendigen Unterlagen und Nachweise im Bewerbungsportal als Scan (pdf-Datei) hochladen.
Bitte richten Sie sich in der Sprache Ihrer Bewerbungsunterlagen nach den Anforderungen für die Aufenthaltsoption Ihres Erstwunsches.
Motivationsschreiben
Erasmus+ & Auslandsschwerpunkt: 1-1,5 Seiten, auf Deutsch, nur für den Erstwunsch
Weltweit: 1-1,5 Seiten, in der jeweiligen Unterrichtssprache der Erstwunsch-Partneruniversität
Tabellarischer Lebenslauf
Erasmus+ & Auslandsschwerpunkt: Auf Deutsch
Weltweit: In der jeweiligen Unterrichtssprache der Erstwunsch-Partneruniversität
Leistungsübersicht
Erasmus+ & Auslandsschwerpunkt: Auf Deutsch. Gemeint ist die Leistungsübersicht über Ihre bisher an der HU erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen im Fach Rechtswissenschaften. Der AGNES-Auszug reicht aus. Hochschulwechsler*innen reichen bitte zusätzlich zum AGNES-Auszug auch die Übersicht ihrer einzelnen Studienleistungen an der ehemaligen Universität mit ein.
Weltweit: Wie oben, aber der AGNES-Auszug auf Englisch. Der AGNES-Auszug lässt sich auf Englisch generieren, wenn die AGNES-Webseite vor dem Herunterladen des Auszugs auf Englisch umgestellt wird.
Zur Berechnung der Durchschnittsnote werden die Klausurnoten (ZivilR I, ÖffR I, StrafR I) und die Hausarbeitsnoten (ZivilR, ÖffR, StrafR) addiert und durch sechs geteilt. Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung nur fünf Noten vorliegen, wird durch fünf geteilt. Liegen weniger als fünf Noten vor, muss trotzdem durch fünf geteilt werden. Die Durchschnittsnote wird mit zwei Nachkommastellen angegeben, wobei die letzte Nachkommastelle nach den allgemeinen Rundungsregeln auf- oder abgerundet wird.
Sprachnachweis
Erasmus+ & Weltweit: Mindestens B2-Niveau nach CEFR (Common European Framework of Reference for Languages)
Auslandsschwerpunkt: Mindestens C1-Niveau nach CEFR
Welche Sprache an welcher Universität nachgewiesen werden muss, können Sie den untenstehenden Angaben bei den einzelnen Partneruniversitäten entnehmen.
Mögliche Sprachnachweise sind zum Beispiel:
- FRS-Leistungsnachweis
- FRS-Zertifikat
- Leistungsnachweis des Sprachenzentrums oder einer anderen Sprachschule
- Sprachgutachten des Sprachenzentrums (der HU-interne B2-Test und das DAAD-Sprachgutachten sind beide möglich)
- Abiturzeugnis (sofern das Sprachniveau explizit ausgewiesen wird und das Zeugnis maximal zwei Jahre vor dem Jahr ausgestellt wurde, in dem der Beginn des jeweiligen Bewerbungszeitraumes liegt; Beispiel: Wenn der Bewerbungszeitraum im Dezember 2025 startet, muss das Abiturzeugnis 2023 oder später ausgestellt worden sein.)
- International Baccalaureate (gilt als C1-Nachweis)
- Cambridge B2 First
- Cambridge Certificate in Advanced English (CAE, C1-Niveau)
- Cambridge Certificate of Proficiency in English (CPE, C2-Niveau)
- etc.
Rein automatisiert ablaufende Onlinesprachtests werden von uns nicht als vollwertiger Nachweis akzeptiert.
Sprachnachweise dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (Ausnahme: Abiturzeugnisse - siehe oben).
Achtung: Die Universität Amsterdam, die Partneruniversitäten im Vereinigten Königreich sowie einzelne Weltweit-Partneruniversitäten verlangen TOEFL, IELTS oder andere spezielle Sprachnachweise für das jeweilige universitätsinterne Zulassungsverfahren, das an Ihre Auswahl durch die HU anschließt. Sofern zur Bewerbung bei uns ein anderer gültiger Sprachnachweis vorliegt, raten wir dazu, diese speziellen Sprachnachweise erst nach der Auswahl durch uns für eine entsprechende Universität abzulegen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Alle uns bekannten Besonderheiten bei den Sprachnachweisen für die universitätsinternen Zulassungsverfahren werden bei den Informationen zu den einzelnen Universitäten vermerkt. Bitte beachten Sie, dass sich die Vorgaben ändern können, ohne dass wir darüber informiert werden. Im Zweifel gelten die Angaben auf den Webseiten der jeweiligen Partneruniversitäten.
Immatrikulationsbescheinigung 🖉
Die Immatrikulationsbescheinigung lässt sich über Ihren AGNES-Account generieren.
Wichtige Hinweise...
...zur Nutzung des Bewerbungsportals
- Bitte geben Sie nur Ihre HU-Mail-Adresse an, da wir lt. DSGVO nur über diese mit Ihnen korrespondieren dürfen!
- Bitte beachten Sie, dass bereits angelegte Bewerbungen etwas unterhalb der Formularliste erscheinen, über die Sie das Bewerbungsformular erstmals öffnen. Eine bereits begonnene Bewerbung lässt sich weiter bearbeiten, indem Sie sie im Abschnitt "Ihre Bewerbungen" öffnen. Wenn Sie hingegen wie beim Anlegen Ihrer Bewerbung nochmals das Formular "ReWi - Outgoing Studierende" im Abschnitt "Formulare" auswählen, öffnet sich eine neue Bewerbung. Reichen Sie bitte ausschließlich im Fall einer Gabelbewerbung zwei Bewerbungen ein, da sonst unklar ist, welche Bewerbung gelten soll.
- Bitte beachten Sie vor Ihrer Bewerbung auch die unten bei den einzelnen Partneruniversitäten aufgeführten Informationen und Hinweise. Dort sind auch die ungefähren Angaben für die Semesterzeiten zu finden, nach denen Sie im Bewerbungsformular gefragt werden. Diese müssen nicht exakt angegeben werden. Es handelt sich lediglich um grobe Rahmendaten.
- Bitte geben Sie als Studienabschnitt "Undergraduate/Bachelor" an, da Sie vor Abschluss des Staatsexamens als "undergraduate" gelten.
- Wir raten dringend dazu, die Bewerbung nicht erst am Tag des Fristendes abzuschicken, da die an diesem Tag möglicherweise stark erhöhte Anzahl an Zugriffen auf das Bewerbungsportal zu Problemen führen kann.
- Mit dem erfolgreichen Einreichen der Bewerbung erhalten Sie eine Bestätigungsemail. Sollten Sie keine Bestätigungsemail erhalten, kontrollieren Sie bitte im Bewerbungsportal unterhalb der Bewerbungsformulare den Status Ihrer Bewerbung. Die Bewerbung wurde nur dann erflogreich eingereicht, wenn der Status "Abgeschickt" lautet.
...zu den Aufenthaltsoptionen im Bewerbungsportal
Sie können sich mit Ihren Unterlagen über das Bewerbungsportal für drei verschiedene Aufenthaltsoptionen parallel bewerben (Erasmus+, Weltweit und Auslandsschwerpunkt). Insgesamt haben Sie die Möglichkeit, sich auf bis zu neun Wünsche mit Priorisierung zu bewerben.
Von diesen neun Wünschen können Sie sechs Wünsche für Erasmus+ und/oder Weltweit-Aufenthalte verwenden und bis zu drei Wünsche für Schwerpunktaufenthalte.
Bei den sechs Wünschen für Erasmus+ und/oder Weltweit-Aufenthalten können Sie die Wünsche verteilen, wie Sie möchten. Es ist möglich, alle sechs Wünsche für eine der beiden Aufenthaltsoptionen zu verwenden, sie gleichmäßig oder auch ungleichmäßig aufzuteilen (z.B. vier der Wünsche für Erasmus+-Partneruniversitäten zu nutzen und zwei für Weltweit-Partneruniversitäten).
...zu Gabelbewerbungen (Aufenthalt an zwei Universitäten im WiSe und SoSe)
Im Falle einer Gabelbewerbung, also einem Aufenthalt an zwei unterschiedlichen Partneruniversitäten im Winter- und im Sommersemester, legen Sie bitte unbedingt zwei Bewerbungen an - eine mit den Wunschuniversitäten für das Wintersemester und eine mit den Wünschen für das Sommersemester. Bitte geben Sie außerdem in beiden Bewerbungen bei den Anmerkungen an, dass es sich um eine Gabelbewerbung handelt.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, sich auf Universitäten zu bewerben, deren Semesterzeiten zueinander passen. Die groben Angaben der üblichen Semesterzeiten finden Sie weiter unten bei den Angaben zu den einzelnen Partneruniversitäten. Die genaueren Daten des kommenden akademischen Jahres können von Jahr zu Jahr jedoch abweichen. Wir raten daher dazu, sich hierzu auch auf den Webseiten der Partneruniversitäten zu informieren.
...
zu Bewerbungen von Studierenden aus anderen Fakultäten der HU
HU-Studierende, die in einem anderen Fach als Rechtswissenschaften eingeschrieben sind, können sich bewerben, können aber nur berücksichtigt werden, wenn Plätze frei bleiben. Häufig ist es jedoch so, dass Austauschstudierende, die über unsere Verträge an den Partneruniversitäten studieren, ausschließlich oder überwiegend juristische Kurse belegen müssen. Bitte kontaktieren Sie uns vorab, um zu klären, ob Ihre Wunschuniversitäten die Teilnahme an Kursen bestimmter Fakultäten gestatten. Zu bedenken ist auch, dass Sie im Falle der Erasmus+-Universitäten verpflichtet sind, mindestens Kurse im Wert von 15 ECTS-Punkten zu bestehen. Andernfalls wird die Förderung zurückgefordert.
Auswahl
Sollte die Nachfrage nach einzelnen Austauschplätzen größer sein als das jeweilige, vertraglich vereinbarte Austauschkontingent, erfolgt die Platzvergabe nach einem Leistungsranking (vorrangig Noten, aber auch Sprache, Motivation, Fachsemester).
Die Auswahl der Schwerpunktplätze ist in der Regel bis Anfang März abgeschlossen, die Auswahl der Erasmus+- und Weltweit-Aufenthalte etwa bis Mitte/Ende März. Wenn nach dem ersten Versand der Platzangebote Plätze abgelehnt wurden, werden in einer weiteren Runde Platzangebote an die nachrückenden Studierenden verschickt. Erst danach wird die Restplatzliste erstellt und an die Studierenden verschickt, die zunächst nicht berücksichtigt werden konnten. Etwa eine Woche später wird die Restplatzliste dann auf unserer Webseite veröffentlicht (siehe nächster Abschnitt). Es erhalten also auf jeden Fall alle Bewerber:innen eine Rückmeldung, wenn auch zeitlich gestaffelt.
Restplätze
Die aktuelle Restplatzliste für einen Auslandsaufenthalt über einen der Austauschverträge der Juristischen Fakultät (Erasmus+, Weltweit, Auslandsschwerpunkt) finden Sie ab etwa Ende März eines jeden Jahres hier. Restplatzbewerbungen können bis zum 31. Mai für das jeweils kommende akademische Jahr eingereicht werden. Den Link zum Bewerbungsportal finden Sie oben bei "Bewerbungen (Erasmus+, Weltweit und Auslandsschwerpunkt)".
In aller Regel ist es möglich, auch für einen Restplatz an einer Erasmus+-Partneruniversität eine Erasmus+-Förderung zu erhalten. Die für das bevorstehende akademische Jahr für die einzelnen Studierenden zur Verfügung stehenden Gelder werden etwa im April/Mai eines jeden Jahres kalkuliert. Studierende, die sich erst nach der Kalkulation bewerben und entsprechend nicht mitkalkuliert werden, müssen damit rechnen, dass sie - sollten die Gelder knapper sein als sonst - nur einen Aufenthalt ohne Förderung durchführen können.
Die Kalkulation für 2025/26 erfolgt am 26. Mai 2025. Um bei der Vergabe der Fördermittel berücksichtigt zu werden, muss ein Ihnen unterbreitetes Aufenthaltsangebot vor diesem Datum angenommen werden. Es wird empfohlen, sich spätestens eine Woche vor diesem Datum auf Restplätze zu bewerben.
Partneruniversitäten der Juristischen Fakultät
Untenstehend finden Sie die Partneruniversitäten der Juristischen Fakultät, die sich in die folgenden Kategorien unterteilen:
Daneben existiert auch eine Zusammenarbeit ohne Kooperationsvertrag.
Erasmus+- / SEMP-Partneruniversitäten
Belgien
Katholieke Universiteit Leuven (Englisch) 🖉
Anzahl Plätze: 2 Plätze für einen Ganzjahresaufenthalt bzw. 4 Plätze für je ein Semester
Wintersemester: Ende September bis Anfang Februar (Prüfungen: Mitte Januar bis Anfang Februar)
Sommersemester: Mitte Februar bis Ende Mai (Prüfungen: Mitte Juni bis Ende Juni)
Wichtiger Hinweis: An der KU Leuven werden voraussichtlich keine englischsprachigen Veranstaltungen im nationalen Recht mehr angeboten. Hierdurch kann bei einem ganzjährigen Aufenthalt die Voraussetzung für das zweite Semester Meldefristverlängerung für den Freischuss nicht mehr erfüllt werden. Wenn die Meldefristverlängerung für Sie relevant ist, raten wir daher nur zu einem Aufenthalt von einem Semester.
Nützliche Links der Gastuniversität:
Juristische Fakultät KU Leuven
Informationen für Austauschstudierende
Akademischer Kalender
Kontakt:
Information desk for students
Tel.: +32 16 32 51 01
E-Mail: law.erasmus.incoming@kuleuven.be
Erasmus Code: B LEUVEN01
Erfahrungsberichte
Universiteit Antwerpen (Englisch) 🖉
Anzahl Plätze: 1 Platz für einen Ganzjahresaufenthalt bzw. 2 Plätze für je ein Semester
Wintersemester: Ende September bis Anfang Februar
Sommersemester: Mitte Februar bis Ende Juni (Zweite Examensperiode: Ende August bis Anfang September)
Nützliche Links der Gastuniversität:
Internet Webseite mit juraspezifischen Informationen für Austauschstudierende
Webseite mit allgemeinen Informationen für Austauschstudierende
Akademischer Kalender
Diversität und Inklusion
Kontakt:
International Relations Office
Tel.: +32 3 265 49 61
E-Mail Incoming allgemein: incomingstudents@uantwerp.be
E-Mail Incoming Law: internationaloffice.law@uantwerpen.be
Wichtiger Hinweis: An der Universität Antwerpen werden englischsprachige Kurse nur auf dem Master-Niveau bzw. auf dem Niveau des dortigen 4. und 5. Studienjahres angeboten. Für einen erfolgreichen Aufenthalt empfiehlt die Universität einen Austauschaufenthalt daher erst nach dem dritten Studienjahr. Es ist prinzipiell möglich, den Austausch auch vor Vollendung des 3. Studienjahres zu absolvieren, hierzu wird jedoch nur bei bisher guten Studienleistungen geraten.
Erasmus Code: B ANTWERP01
Erfahrungsberichte
Université catholique de Louvain (Französisch oder Englisch) 🖉
Dänemark
Aarhus Universitet (Englisch) 🖉
Københavns Universitet, Kopenhagen (Englisch) 🖉
Finnland
Helsingin yliopisto, Helsinki (Englisch) 🖉
Frankreich
Université de Bordeaux (Französisch) 🖉
Université Jean Moulin Lyon 3 (Französisch) 🖉
Université Paris I Panthéon-Sorbonne (Französisch) 🖉
Université Panthéon-Assas Paris II über einen Erasmus+-Austausch (Französisch) 🖉
Anzahl Plätze: 2,5 Plätze für einen Ganzjahresaufenthalt bzw. 5 Plätze für je ein Semester
Wichtiger Hinweis: Ein Aufenthalt an der Université Panthéon-Assas Paris II ist über drei verschiedene Aufenthaltslinien möglich - über einen Erasmus+-Austausch ohne Abschluss oder über über eines der beiden integrierten Studienprogramme (
BerMüPa und European Law School (ELS)).
Für einen Erasmus+-Austauschaufenthalt ohne Abschluss bewerben Sie sich über das weiter oben auf dieser Seite verlinkte Bewerbungsportal MoveON. Wenn Sie sich auf die Plätze für einen Erasmus+-Austauschaufenthalt bewerben, können Sie kein Schwerpunktstudium in Paris durchführen! Die Durchführung des Schwerpunktstudiums in Paris ist ausschließlich über die Programme BerMüPa und ELS möglich. Bitte beachten Sie die gesonderten Bewerbungsmodalitäten und -fristen der beiden Programme.
Université de Strasbourg (Französisch) 🖉
Griechenland
Aristotle University of Thessaloniki (Englisch oder Griechisch) 🖉
National and Kapodistrian University of Athens (Englisch) 🖉
Irland
University College Dublin (Englisch) 🖉
Italien
Libera Università Internazionale degli Sociali, Rom (Englisch oder Italienisch) 🖉
Università degli Studi di Roma "La Sapienza", Rom (Italienisch) 🖉
Università degli Studi di Firenze, Florenz (Italienisch) 🖉
Università di Padova (Italienisch) 🖉
Università di Siena (Italienisch) 🖉
Kroatien
Sveučilišta u Zagrebu, Zagreb (Englisch) 🖉
Lettland
Latvijas Universitate, Riga (Englisch) 🖉
Niederlande
University of Amsterdam (Englisch) 🖉
Anzahl Plätze: 6 Plätze für je ein Semester (Ganzjahresaufenthalte sind nicht möglich.)
Wintersemester: Anfang September – Anfang Februar
Sommersemester: Anfang Februar – Ende Juni
Nützliche Links der Gastuniversität:
Bewerbung und Zulassung
Webseite der Juristischen Fakultät
Akademischer Kalender
Diversität und Inklusion
Barrierefreiheit
Kontakt:
International Office of the Amsterdam Law school
Tel.: +31 (0)2 05 25 34 78
E-Mail: exchange-law@uva.nl
Wichtiger Hinweis: Für das Bewerbungsverfahren an der HU genügt ein einfacher Sprachnachweis wie auf unserer Webseite bei Bewerbungsunterlagen angegeben. Beachten Sie jedoch, dass auf die erfolgreiche Bewerbung an der HU eine weitere Bewerbungsphase an der Gasthochschule folgt. Die Universiteit van Amsterdam fordert als Englischnachweis spezielle Sprachtests. Mehr dazu finden Sie hier.
Erasmus Code: NL AMSTERD01
Erfahrungsberichte
Maastricht University (Englisch) 🖉
Anzahl Plätze: 2 Plätze für einen Ganzjahresaufenthalt bzw. 4 Plätze für je ein Semester
Wintersemester: September bis Januar
Sommersemester: Februar bis Juli
Nützliche Links der Gastuniversität:
Webseite der Juristischen Fakultät
Informationen für Austauschstudierende
Sprachkurse an der Juristischen Fakultät
Akademischer Kalender
Angebot für Studierende mit ’Special Status’
Kontakt:
Exchange Officer for students coming to Maastricht Mr. Silvester Conduto
Tel.: +31 43 38 82 02 8
E-Mail: iro-incoming-law@maastrichtuniversity.nl
Wichtiger Hinweis: Um Masterkurse belegen zu können, müssen sowohl für einen WiSe- als auch für einen SoSe-Aufenthalt etwa Mitte Oktober (bitte informieren Sie sich bei der Gasthochschule über den genauen Termin) die Kurse gewählt werden. Wer plant, seinen Aufenthalt vor Abschließen der Schwerpunktarbeit zu absolvieren, kann noch keine Schwerpunkt-Note oder den LL.B. nachweisen und muss daher Bachelor-Kurse besuchen. Diese sind jedoch auf einem hohen Niveau.
Erasmus Code: NL MAASTRI01
Erfahrungsberichte
Norwegen
Universitetet i Bergen (Englisch) 🖉
Universitetet i Oslo (Englisch) 🖉
Polen
Uniwersytet w Białymstoku, Białystok (Englisch) 🖉
Uniwersytet Warszawski, Warschau (Englisch, Polnisch) 🖉
Uniwersytet Wrocławski, Breslau (Englisch, Polnisch) 🖉
Portugal
Universidade Católica Portuguesa, Lissabon (Englisch oder Portugiesisch) 🖉
Anzahl Plätze: 2 Plätze für einen Ganzjahresaufenthalt bzw. 4 Plätze für je ein Semester (Für Aufenthalte, die nur mit Englischkenntnissen durchgeführt werden sollen, wird nur ein einzelnes Semester empfohlen; siehe "Wichtige Hinweise".)
Wintersemester: Mitte September bis Mitte Februar
Sommersemester: Mitte Februar bis Mitte Juli
Nützliche Links der Gastuniversität:
Webseite der Juristischen Fakultät
Webseite der Juristischen Fakultät ”Global”
Transnational Law Curriculum
Informationen für Austauschstudierende
Kontakt:
International Relations Coordinator Maria Inês Neves
Tel.: +35 12 17 21 41 73
E-Mail: mneves@ucp.pt
Wichtige Hinweise:
- Die Gasthochschule empfiehlt, bei Antritt des Aufenthalts min. zwei Studienjahre abgeschlossen zu haben.
- Das Angebot an Kursen auf Englisch zum nationalen Recht ist sehr gering. Da für einen Aufenthalt von zwei Semestern auch ein Kurs im nationalen Recht bestanden werden muss, um für das zweite Semester die Meldefristverlängerung für den Freischuss zu erhalten, wird nur ein Aufenthalt von einem Semester empfohlen, sofern ausschließlich auf Englisch studiert werden soll.
Erasmus Code: P LISBOA01
Erfahrungsberichte
Universidade de Lisboa, Lissabon (Englisch oder Portugiesisch) 🖉
Universidade do Porto (Portugiesisch) 🖉
Schweden
Umeå universitet (Englisch)
🖉
Schweiz
Universität Basel (Deutsch) 🖉
Anzahl Plätze: 2 Plätze für einen Ganzjahresaufenthalt bzw. 4 Plätze für je ein Semester
Wintersemester: Mitte September bis Ende Dezember
Sommersemester: Mitte Februar bis Anfang Juni
Nützliche Links der Gastuniversität:
Webseite der Juristischen Fakultät der Universität Basel
Akademischer Kalender
Swiss-European Mobility Program
Kontakt:
Andrea Delpho
Tel.: +41 61 207 30 28
E-Mail: Andrea.Delpho@unibas.ch
Gérald Zimmermann
Tel.: +41 61 207 30 28
E-Mail: Gerald.Zimmermann@unibas.ch
Erasmus Code: CH Basel01
Derzeit liegen keine Erfahrungsberichte vor.
Universität Zürich (Deutsch) 🖉
Slowenien
University of Ljubljana (Englisch) 🖉
Spanien
Universidad Autónoma de Madrid (Spanisch) 🖉
Universidad Complutense de Madrid (Spanisch)🖉
Universidad de Alicante (Spanisch) 🖉
Anzahl Plätze: 2 Plätze für einen Ganzjahresaufenthalt bzw. 4 Plätze für je ein Semester
Wintersemester: September – Dezember (inklusive Orientierung) (Prüfungen: Mitte – Ende Januar)
Sommersemester: Mitte Januar – Ende Mai (inklusive Orientierung) (Prüfungen: Ende Mai – Mitte Juni)
Nützliche Links der Gastuniversität:
Webseite
Incoming Studierende
Akademischer Kalender
Kurskatalog auf Englisch
Kontakt:
Mobility Office - Facultad de Derecho
Tel.: +34 96 59 09 90 3
E-Mail: derecho.movilidad@ua.es
Erasmus Code: E ALICANT01
Erfahrungsberichte
Universitat de Barcelona (Spanisch) 🖉
Universidad de Salamanca (Spanisch) 🖉
Tschechien
Univerzita Karlova v Praze, Prag (Englisch) 🖉
Türkei
Bahçeşehir Üniversitesi, Istanbul (Englisch) 🖉
İstanbul Bilgi Üniversitesi (Englisch)🖉
İstanbul Üniversitesi (Englisch) 🖉
Ungarn
Eötvös Loránd Tudományegyetem, Budapest (Englisch) 🖉
Weltweit-Partneruniversitäten
Australien
University of Sydney (Englisch) 🖉
Studienplätze: 1
Wintersemester: Juli-November (Semester 2)
Sommersemester: Februar-Juli (Semester 1)
Leistungsnachweise: GPA von mind. 3 Punkten (entspricht mind. 10 Punkten im Durchschnitt); Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe der Gastuniversität.
Englischnachweis: siehe Link unten
Nützliche Links der Gastuniversität:
Website der Juristischen Fakultät
Kursangebot
Erforderliche Englischkenntnisse
Fact Sheet
Wichtige Hinweise: Der Abschluss einer „Overseas Student Health Cover“ (OSHC) ist verpflichtend. Die University of Sydney ist im Commonwealth Register of Institutions and Courses for Overseas Students (CRICOS) eingetragen. Die CRICOS-Nummer der University of Sydney lautet 00026A.
Kontakt:
Sydney Abroad Officer
sydney.abroad@sydney.edu.au
Erfahrungsberichte
University of Western Australia, Perth (Englisch) 🖉
Chile
Universidad de Chile, Santiago de Chile (Spanisch) 🖉
Universidad Diego Portales, Santiago de Chile (Spanisch) 🖉
China
China University of Political Science and Law, Peking (Chinesisch oder Englisch)
🖉
Studienplätze: 2
Programmbeauftragte: Prof. Dr. Anna-Bettina Kaiser
Bewerbungsverfahren: Dieses Programm besteht aus einer Kooperation zwischen der CUPL und einem Konsortium von sieben deutschen Universitäten. Im Rahmen unterschiedlicher Programme können die sieben deutschen Universitäten insgesamt bis zu 25 Studierende nach China entsenden. Interessierte Studierende der HU bewerben sich zuerst über das Internationale Büro der Juristischen Fakultät. Wir nominieren bis zu zwei Studierende, deren Bewerbungsunterlagen an die Universtiät Hamburg weitergeleitet werden. Die Universität Hamburg ist die Koordinierungsstelle des Konsortiums und entscheidet, welche deutschen Studierenden die endgültigen Nominierungen erhalten. Deren Bewerbungen werden an die CUPL weitergeleitet.
Achtung: Sie bewerben sich zunächst bei uns mit den auf unserer Webseite genannten Unterlagen. Die auf der Webseite des Konsortiums genannten Bewerbungsunterlagen werden erst notwendig, wenn Sie von unserem Büro eine Zusage erhalten haben.
Bewerbungsfrist: 31. Januar beim Internationalen Büro und ggf. 1. April bei der Universität Hamburg
Sprachkenntnisse: Sprachnachweis Englisch (mit Sprachniveau mindestens B2); fakultativ Chinesisch-Sprachkenntnisse.
Leistungsnachweise: Zwischenprüfung und Hausarbeiten
Studienbeginn: September oder Februar
Studiendauer: ein akademisches Jahr oder ein Semester (es wird derzeit empfohlen, nur einen Aufenthalt von einem Semester durchzuführen)
Studienprogramm: freie Auswahl aus dem Undergraduate-Programm der Juristischen Fakultät
Unterrichtssprache: Englisch und Chinesisch
Finanzierung: Unsere Outgoing-Studierenden, die an der CUPL studieren, erhalten i.d.R. ein Stipendium des DAADs. Es kann nur ein Studienaufenthalt von einem Semster finanziert werden. Wenn Sie zwei Semester an der CUPL verbringen, erhalten Sie die Finanzierung nur für das erste Semester des Aufenthaltes. Das Semesterstipendium enthält eine monatliche Stipendienrate von aktuell 450 Euro sowie einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe von derzeit 148 Euro. Ebenfalls enthalten ist ein einmaliger Reisekostenzuschuss von aktuell 825 Euro. Deutsche Stipendiaten der Konsortialhochschulen können kostenfrei das Sprach- und Fachkursangebot der CUPL wahrnehmen, zudem unterstützt die CUPL bei der Suche nach einer Unterkunft.
Wichtige Hinweise: Chinesisch-Deutsches Institut für Rechtswissenschaft an der CUPL und Ausschreibung der Koordinierungsstelle Hamburg
Website: http://en.cupl.edu.cn/
Israel
Hebrew University of Jerusalem (Englisch; Bewerbung für das akadem. Jahr 2025/26 ist vorbehaltlich der Sicherheitslage möglich) 🖉
Studienplätze: 3 (jeweils ein Semester)
Wintersemester: Oktober-Februar
Sommersemester: März-Juli
Sprachnachweis: Englisch B2 (Sprachnachweise nicht älter als 2 Jahre)
Nützliche Links der Gastuniversität:
Website der Juristischen Fakultät
Akademischer Kalender
Akademischer Kalender der Rothberg International School
Kursangebot
Fact Sheet
Wichtige Hinweise:
Die Bewerbung für das akademische Jahr 2025/26 ist möglich. Der Aufenthalt kann jedoch vorbehaltlich der Sicherheitslage auch kurz vor Antritt des Auslandsaufenthalts abgesagt werden.
Kontakt:
Shanie Rabinowitz
Leiterin Internationale Programme
Juristische Fakultät der Hebräischen Universität
law_exchange@savion.huji.ac.il
Derzeit liegen keine Erfahrungsberichte vor.
Japan
Keio University, Tokio (Englisch) 🖉
Studienplätze: 2
Wintersemester: September-Februar (Fall semester)
Sommersemester: April-Juli (Spring semester)
Besondere Voraussetzungen: Die Keio University möchte nur Studierende im fortgeschrittenen Studienabschnitt (idealerweise nach dem dritten Studienjahr) aufnehmen, da nur die Kurse aus dem dortigen LL.M.-Programm auf Englisch angeboten werden, während juristische Kurse auf dem Bachelorniveau auf Japanisch stattfinden.
Nützliche Links der Gastuniversität:
Website der Juristischen Fakultät
Akademischer Kalender
Unterkunft
Kursangebot
Kontaktliste
Studentenleben
Kontakt:
Student Exchange Program
ic-student@adst.keio.ac.jp
Erfahrungsberichte
Kanada
McGill University, Montreal (Englisch) 🖉
Studienplätze: 2
Wintersemester: Ende August (bis einschließlich Dezember)
Sommersemester: Anfang Januar (bis einschließlich April)
Leistungsnachweise: GPA von mindestens 3 Punkten (entspricht mind. 10 Punkten im Durchschnitt). Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe der Gastuniversität.
Nützliche Links der Gastuniversität:
Website der Juristischen Fakultät
Kursangebot
Erforderliche Englischkenntnisse
Fact Sheet
Wichtige Hinweise: Austauschstudierende sind von der regulären „Student Fee“ befreit. Allerdings muss zwingend eine International Health Insurance (IHI) abgeschlossen werden. Ungefähr $350 CAD pro Semester.
Kontakt:
Incoming and Outgoing Exchange Information
studentexchanges@mcgill.ca
Derzeit liegen keine Erfahrungsberichte vor.
Kenia
Kenyatta University, Nairobi (Englisch) 🖉
Studienplätze: 1 pro Semester
Wintersemester: September-Dezember
Sommersemester: Januar-April
Leistungsnachweise: Mindestnotendurchschnitt von umgerechnet 8 Punkten im juristischen Notensystem; Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe der Gastuniversität.
Kursangebot: Kurse zum privaten und öffentlichen Recht.
Nützliche Links der Gastuniversität:
Website der Juristischen Fakultät
Student Guide
Kontakt:
director-linkages@ku.ac.ke
Centre for International Programmes and Collaboration
Erfahrungsberichte
Südafrika
University of Western Cape, Kapstadt (Englisch) 🖉
Studienplätze: 1
Wintersemester: Juli - Dezember
Sommersemester: Februar - Juni
Leistungsnachweise: Notendurchschnitt von mindestens 8 Punkten; Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe der Gastuniversität.
Sprachkenntnisse: Englisch
- IELTS: mind. 5.5
- TOEFL iBT: mind. 72 Punkte
- Sonstigen B2-Nachweis
Studienprogramm: Kurse zum südafrikanischen und internationalen Recht
Nützliche Links der Gastuniversität:
Website der Juristischen Fakultät
Website Student Exchange
Kontakt:
International Student Services Office
isso@uwc.ac.za
Derzeit liegen keine Erfahrungsberichte vor.
Südkorea
Korea University, Seoul (Englisch)🖉
Studienplätze: 2
Wintersemester: September-Dezember (Fall semester)
Sommersemester: März-Juni (Spring semester)
Unterrichtssprache: Englisch B2
Leistungsnachweise: Durchschnitt von etwa 8,5 Punkten oder höher. Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe der Gastuniversität.
Nützliche Links der Gastuniversität:
Website der Juristischen Fakultät
Akademischer Kalender
Kursangebot
Student life
Wichtige Hinweise:
Juristische Kurse: Die meisten juristischen Kurse an der KU finden auf Koreanisch statt. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Kurse auf Englisch im „Department of Political Science and International Relations - INTERNATIONAL LAW AND INTERNATIONAL RELATIONS“ zu belegen. Meist umfasst das Angebot auch juristische Kurse. Diesbezüglich sollten Sie sich bei Interesse vor der Bewerbung über das Vorlesungsverzeichnis des entsprechenden Semesters informieren: https://politics.korea.edu/kupolitics_en/index.do.
Die Belegung von juristischen Kursen ist mit Hinblick auf die Meldefristverlängerung für den Freischuss von Relevanz. Die Vorgaben des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburgs (GJPA) hierzu finden Sie hier im Abschnitt Meldefristverlängerung für ein Studium im Ausland (Freischuss).
Nachweis über Kontostand: Nominierte Studierende müssen bei der KU einen Kontoauszug einreichen, der bei einem Aufenthalt von einem Semester einen Mindestkontobetrag von 5.000 US-Dollar bestätigt. Bei einem zweisemestrigen Aufenthalt wird ein Mindestbetrag von 10.000 US-Dollar verlangt.
Kontakt:
Office of International Affairs
studyabroad@korea.ac.kr
Erfahrungsberichte
Seoul National University, Seoul (Englisch) *Bitte beachten Sie den Hinweis*🖉
**Wegen der laufenden Vertragsverlängerung mit der Seoul National University gibt es eventuell für 2025/26 keine Austauschplätze. Wir informieren Sie, sobald wir nähere Informationen haben.
Studienplätze: 1 Platz für einen Ganzjahresaufenthalt bzw. 2 Plätze für je ein Semester
Wintersemester: September – Februar
Sommersemester: März – August
Leistungsnachweise: Notendurchschnitt von mindestens 8 Punkten; Hierbei handelt es sich um eine Vorgabe der Gastuniversität.
Kontakt:
Ms. Jaeyeon SHIN
E-Mail: colormysoul@snu.ac.kr
Nützliche Links der Gastuniversität:
Webseite der SNU
Erfahrungsberichte
Taiwan
National Chengchi University, Taipeh (Mandarin oder Englisch) 🖉
Vereinigtes Königreich
Northumbria University Newcastle (Englisch) 🖉
Queen Mary University of London (Englisch) 🖉
Anzahl Plätze: 2 Plätze für einen Ganzjahresaufenthalt bzw. 4 Plätze für je ein Semester
Wintersemester: Mitte September bis Mitte Dezember (Prüfungen: Anfang Januar bis Mitte Januar)
Sommersemester: Ende Januar bis Mitte April (Prüfungen: Anfang Mai bis Anfang Juni)
Nützliche Links der Gastuniversität:
Webseite der Juristischen Fakultät
Informationen für Austauschstudierende
Akademischer Kalender
Barrierefreiheit
Kontakt:
Department of Law
E-Mail: s.shirley@qmul.ac.uk
Wichtige Hinweise:
Sprachnachweis
Studierende, die am Department of Law der QMUL studieren möchten, müssen einen der von der Gastuniversität vorgegebenen Sprachnachweise erbringen (siehe auch hier). Da die Tests mit zusätzlichen Kosten verbunden sind, können Sie für Ihre Bewerbung an der HU auch einen vorläufigen anderen Sprachnachweis einreichen. Einen der von der QMUL geforderten Sprachnachweise reichen Sie dann ggf. nach Ihrer erfolgreichen Auswahl durch uns nach.
Einreisebestimmungen nach dem Brexit
Bitte beachten Sie bei den allgemeinen Informationen zu den Weltweit-Aufenthalten insbesondere den Abschnitt Wichtige Hinweise zu Aufenthalten im Vereinigten Königreich.
Kurswahl
Die QMUL schreibt vor, dass min. 50 % der Module an der School of Law belegt werden müssen. Die übrigen Module können an der Faculty of Humanities und Faculty of Social Sciences absolviert werden.
Hinweis der QMUL zur Wahl juristischer Kurse
„For students following modules within the Department of Law: these students receive separate module information directories via email (late-May/mid-June) corresponding to their length of stay (autumn/full year/spring), as the processes within this academic school is different. They should not refer to the online Directory of Modules […] and should not submit their module pre-selection via MySIS.”
ECTS Punkte
60 Queen Mary credits entsprechen 30 ECTS-Punkten.
Erasmus Code: UK LONDON031
Erfahrungsberichte
University of Aberdeen (Englisch) 🖉
Vereinigte Staaten von Amerika
Columbia University, New York City (Englisch) 🖉
Yeshiva University - Benjamin N. Cardozo School of Law, New York City (Englisch)
Studienplätze: 1
Wintersemester: August-Dezember
Sommersemester: Januar-Mai
Studiendauer: Nur einsemestrige Aufenthalte möglich.
Englischkenntnisse: IELTS: 7.0; TOEFL: 100
Nützliche Links der Gastuniversität:
Website der juristischen Fakultät
Akademischer Kalender
Leben in NYC
Wichtige Hinweise: Nach Abschluss des ersten Staatsexamens können Sie an die Cardozo School of Law für einen LL.M. zurückkehren. Die Kurse, welche Sie während Ihres Aufenthaltes dort belegt haben, werden Ihnen dann für den LL.M. angerechnet, so dass Sie den LL.M. dort in 1 Semester abschließen können. Während dieses weiteren Aufenthaltes müssen Sie jedoch die vollen Studiengebühren zahlen.
Kontakt:
Joshua Epstein
Program Director, Graduates & International Programs
joshua.epstein@yu.edu
Valbona Myteberi
myteberi@yu.edu
Derzeit liegen keine Erfahrungsberichte vor.
University of Notre Dame du Lac (Englisch) 🖉
Studienplätze: 2
Wintersemester: August-Dezember
Sommersemester: Januar-Mai
Englischkenntnisse: TOEFL iBT 100/IELTS 7.0/Cambridge C1 oder 185 Punkte/Duolingo 120 Punkte
Nützliche Links der Gastuniversität:
Website der juristischen Fakultät
Akademischer Kalender
Kursangebot
Kontakt:
Elaine Tan
Assistant Director International & Graduate Programs
etan3@nd.edu
Derzeit liegen keine Erfahrungsberichte vor.
Auslandsschwerpunkt (Schwerpunkt 8) Partneruniversitäten
An der Juristischen Fakultät der HU gibt es drei Optionen für ein Schwerpunktstudium im Ausland:
- Austauschuniversitäten über Kooperationsverträge ohne Programmstudium (King's College London, Université de Genève, Trinity College Dublin)
- BerMüPa-Programm
- European Law School (ELS)-Programm
Wichtige Hinweise 🖉
- Am King's College London, an der Université de Genève und am Trinity College Dublin kann ausschließlich das zweisemestrige Schwerpunkt-Studium absolviert werden. Nicht möglich ist hier ein reiner Austauschaufenthalt, wie er unter "Erasmus+-Kooperationen" und "Weltweit-Kooperationen" aufgeführt ist.
- Wer den Schwerpunkt bereits absolviert hat, kann das Schwerpunkt-Studium im Ausland nicht durchführen.
- Wenn Sie sich nicht für das Schwerpunkt-, sondern für das LL.M.-Studium am King's College London interessieren, informieren Sie sich bitte stattdessen im Abschnitt Masterstudium über Kooperationsverträge.
Austauschuniversitäten über Kooperationsverträge ohne Programmstudium
King's College London (Englisch) 🖉
Université de Genève (Französisch oder Englisch) 🖉
Trinity College Dublin (Englisch) 🖉