Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Erasmus+ (outgoing students)

Im Rahmen des Austauschprogramms Erasmus+ bestehen zwischen der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin und den Juristischen Fakultäten von 40 Universitäten in Europa vertragliche Beziehungen, die einen Austausch von Studierenden und Lehrenden vorsehen.

Studierende haben die Möglichkeit, ein Semester oder ein akademisches Jahr an einer der europäischen (mit erasmus+) oder außereuropäischen (kein erasmus+) Partneruniversitäten zu studieren. Informationen zu den einzelnen Universitäten, Erfahrungsberichte und Ansprechpartner finden Sie in den Info-Broschüren auf unserer Internetseite.

Für 2023/2024 stehen die maximalen Fördermonate und die Förderhöhe noch nicht fest. Sobald diese geklärt sind, werden an dieser Stelle genauere Informationen zu finden sein.

Achtung: Für UK-Studierende ist seit dem Sommersemester 2022 keine Erasmus-Förderung mehr möglich. Es wird neue Förderprogramme (wie z.B. PROMOS) geben. Bitte konsultieren Sie hierzu regelmäßig die Website des International Office der HU.

 

Neu in Erasmus+

  • Der Aufenthalt kann kann im Winter- und Sommersemester an unterschiedlichen Partneruniversitäten verbracht werden.
  • Sprachkurse vor dem Aufenthalt können zum Aufenthalt hinzugerechnet werden, die Förderung erfolgt mit dem jeweiligen Fördersatz taggenau, eine Bescheinigung über den absolvierten Sprachkurs bitte an Frau Marx: cornelia.marx@hu-berlin.de.

 

Bewerbungen (auch Schwerpunkt und außereuropäische Kooperationen der Fakultät)


Bitte bewerben Sie sich für Erasmusaufenthalte im akademischen Jahr 2024/2025 ONLINE vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2024.

Sie können die notwendigen Unterlagen und Nachweise dort als Scan (pdf-Datei) hochladen:

  • Motivationsschreiben (1-1,5 Seiten, auf Deutsch, nur für den Erstwunsch)
  • Tabellarischer Lebenslauf (Deutsch)
  • Leistungsübersicht über bisher an der HU oder an anderen Universitäten erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen (der AGNES-Ausdruck reicht aus; Wechsler bitte AGNES-Ausdruck und Studienleistungen an der ehemaligen Universität)
  • Nachweise zu sprachlichen Qualifikationen (Sprachniveau B 2, für das Schwerpunktstudium C 1; beispielsweise FRS-Zertifikate, DAAD-Gutachten des Sprachenzentrums, Kurszeugnisse vom Sprachenzentrum oder anderen Sprachschulen; das Abiturzeugnis reicht idR nicht aus, nur wenn das Sprachniveau direkt ausgewiesen und das Zeugnis nicht älter als 2 Jahre ist; IB); rein automatisiert ablaufende Onlinesprachtests können nur zur Fristwahrung als vorläufiger Sprachnachweis akzeptiert werden, wenn später ein vollwertiger Nachweis nachgereicht wird – zur Beachtung: Alle UK-Partneruniversitäten (siehe Info-Broschüren) und die Universität Amsterdam verlangen TOEFL oder IELTS (dieser kann nach der Auswahlentscheidung abgelegt werden, wenn ein anderer entsprechender Sprachnachweis zur Bewerbung vorliegt)!

HINWEIS: Sie können sich mit Ihren Unterlagen für drei verschiedene Aufenthaltsoptionen parallel bewerben (Erasmus+, Auslandsschwerpunkt und außereuropäischer Aufenthalt). Pro Aufenthaltsoption können Sie bis zu drei Wunschuniversitäten mit Priorisierung angeben.


Bitte richten Sie sich in der Sprache Ihrer Bewerbungsunterlagen nach den Anforderungen für die Aufenthaltsoption, die für Sie Vorrang hat.

HINWEIS: Bitte geben Sie nur Ihre HU-Mail-Adresse an, da wir lt. DSGVO nur über diese mit Ihnen korrespondieren dürfen!

Für wenige Austauschprogramme an ausgewählten Universitäten müssen Sie sich direkt beim Hochschulkoordinator der Humboldt-Universität für diese Erasmus+ -Programme, Frau Dr. rer. pol. Claudia-Yvette Matthes: claudia.matthes@sowi.hu-berlin.de, bewerben.

Bewerbungsfrist hier ist jeweils der 31. Januar eines Jahres. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Frau Dr. Matthes in Verbindung, falls Sie an einem der folgenden Plätze Interesse haben sollten:

  • Universität Zürich (alle Fächer außer Medizin)
  • Science Po in Paris (Fächer: Sozialwissenschaften, Geschichte, Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften)

Hinweis: Wenn die Meldefristverlängerung für den Freischuss für Sie relevant ist, informieren Sie sich bitte selbstständig bei der Gasthochschule, ob Kurse angeboten werden, mit denen Sie die Kriterien des GJPA erfüllen können (siehe Abschnitt unten "Meldefristverlängerung für ein Studium im Ausland (Freischuss)"). Da Sie im Falle der beiden hier genannten Universitäten nicht über einen Vertrag zwischen den Juristischen Fakultäten ins Ausland gehen, ist es möglich, dass Sie keinen Kurs im nationalen Recht belegen können.

 

Auswahl

Die Bewerber sollen die Juristische Fakultät an der Partneruniversität repräsentieren. Dies wird bei der Auswahl geeigneter Bewerber berücksichtigt.

Sollte die Nachfrage nach einzelnen Austauschplätzen größer sein als das jeweilige, vertraglich vereinbarte Austauschkontingent, erfolgt die Platzvergabe nach einem Leistungsranking (vorrangig Noten (Grundstudium außer Grundlagenfächer und BZQ; Berechnung der Durchschnittsnote: 3 Klausuren+2 HA : 5), Sprache, Motivation, Fachsemester).

 

Bevor es losgeht

  • Nominierung: Wenn Sie für eine Teilnahme im Programm Erasmus+ ausgewählt werden, senden wir als Ihr Fakultäts-/Institutskoordinator Ihre offizielle Nominierung an die Partnerhochschule. Diese entscheidet daraufhin über Ihre Annahme. In der Regel werden alle nominierten Kandidaten akzeptiert.
  • Annahme des Platzes: Nach der offiziellen Annahme Ihrer Nominierung durch die Partneruniversität schließen Sie mit der Humboldt-Universität Ihren Stipendienvertrag im Erasmus+ ab. Dazu senden wir Ihnen das ausgefüllte Grant Agreement zu, Sie senden es uns unterschrieben und zeitnah im Original zurück. Das Grant Agreement ist Ihr Stipendienvertrag! (Die Daten zum Ausfüllen des Grant Agreement finden Sie in dessen Anhängen und in der Info-Broschüre zu Ihrer Gastuniversität auf unserer Internetseite.)
  • Anmeldung an der Partnerhochschule: Die Partnerhochschule wird in der Regel direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie über die universitätsinternen Bewerbungsformalitäten informieren. Meistens müssen Sie sich entweder online bei der Partnerhochschule anmelden oder Bewerbungsunterlagen einreichen (z.B. application form, learning agreement, Pass-Kopie, transcript of records etc.).
  • Wichtig: Ab dem 01.01.2021 muss für Aufenthalte in UK ein Visum für den Auslandsaufenthalt beantragt werden (siehe vorige Seite).
  • Sprachtest und Sprachkurs: Vor Ihrem Aufenthalt müssen Sie einen EU-Online-Sprachtest absolvieren, den Link dazu erhalten Sie direkt vom zuständigen Erasmus+ - Büro der EU.
  • Learning Agreement bzw. OLA (Online Learning Agreement): Erasmus+ sieht vor, dass Sie bereits vor Ihrer Abreise (LA Before the Mobility) Ihr vorläufiges Studienprogramm (Kurse im Wert von 25-30 credits, im ToR müssen es dann später jedoch nur 15-20 credits sein) zusammenstellen, das Sie von der Gastuniversität unterschreiben lassen und bei uns einreichen, vorzugsweise sollten Sie jedoch das Online Learning Agreement (OLA) nutzen. Das OLA können Sie nach Studienbeginn noch einmal anpassen (OLA During the Mobility bzw. Change Form) und senden es innerhalb der ersten 14 Tage nach Studienbeginn im Ausland vollständig ausgefüllt und von der Gastuniversität unterzeichnet an das Büro für Internationale Programme.
  • Urlaubssemester: Für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes können Sie ein Urlaubssemester beantragen. Vergessen Sie nicht, dass Sie sich auch während Ihres Auslandsstudiums zu jedem neuen Semester an der HU zurückmelden müssen (Hinweise des Büros für Internationale Programme zum Urlaubssemester).
  • Krankenversicherung: Das Erasmus+ -Programm bietet keinen Versicherungsschutz. Bitte überprüfen Sie daher, ob Sie auch während Ihres Auslandsaufenthalts durch Ihre deutsche Krankenkasse ausreichend abgesichert sind. Schließen Sie im Zweifelsfall eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ab! Hinweise zu einer Gruppenversicherung des DAAD finden Sie in den Anhängen zum Mobility Agreement.
  • Finanzierung: Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um eine ausreichende Finanzierung Ihres Auslandsstudiums. Die Förderung im Erasmus+ wird in zwei Raten bezahlt. Die erste Rate erhalten Sie am Beginn Ihres Aufenthalts (nach Einreichen der Confirmation of Registration und LA Before the Mobility bzw. OLA). Die zweite Rate wird taggenau berechnet und ausgezahlt, nachdem Sie die Bestätigung über das Studienende (Confirmation of Stay) und den Studienbericht eingereicht haben. (Hinweise zu den jeweiligen Auszahlungsvoraussetzungen finden Sie im Anhang zum Grant Agreement. Zur Beachtung: gefördert werden Studienmonate, nicht Aufenthaltszeiten!)

Informieren Sie sich darüber hinaus über die Möglichkeit, Auslands-BAföG zu beziehen oder einen Bildungskredit aufzunehmen.

 

Erasmus+-Förderung

  • Eine Mehrfachförderung ist möglich! Sie können wählen, ob Sie 24 Monate im Studium oder 12 Monate im Studium und 12 Monate nach dem Examen (d.h. als Master) gefördert werden möchten. Alternativ gibt es die Möglichkeit einer Förderung im Praktikum (die Adresse Praktikum: erasmus.smp@hu-berlin.de wird bald abgelöst von: erasmus.praktikum@hu-berlin.de), d.h. 12 Monate im Studium und 12 Monate im Praktikum. Insgesamt sind bis zu 24 Monate Förderung möglich, wovon aber nicht alle finanziell gefördert werden! Wieviele Monate finanziell gefördert werden, ist unterschiedlich, im akademischen Jahr 2022/23 sind es wieder maximal 8,5 Monate finanzielle Förderung (UK hier abweichend).
  • NEU: social top-ups (nicht für UK-und Schweiz-Studierende), es folgen noch genauere Regelungen dazu:

    Green Erasmus: im neuen Erasmus+ Programm gibt es unter dem Begriff "Green Erasmus" die Möglichkeit, bei nachhaltiger Mobilität ein Top-Up von 50 EUR. Als grünes Reisen gilt nach aktuellen Informationen Reisen per Zug, Bus, Schiff, und andere Alternativen zum Fliegen (eigener, allein genutzter Pkw wäre allerdings auch zu vermeiden). Für die Information und Beantragung können sich die KandidatInnen vor den Aufenthalten an das International Office wenden.

    Studierende, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft, können während der bewilligten Förderdauer (nicht notwendig übereinstimmend mit der gesamten Aufenthaltsdauer) voraussichtlich 250 EUR pro Monat zusätzlich zur allgemeinen ERASMUS-Förderung erhalten, sofern ihr Antrag bewilligt wird:

    - Sonderförderung für Studierende mit mitreisendem Kind oder Studierende mit Grad der Behinderung ab 20

    - Studierende aus nichtakademischem Elternhaus (beide Elternteile)

    - Studierende mit Arbeitsverträgen (Verdienst 450 – 800 EUR)

  • Fördermöglichkeiten für einen Aufenthalt im Vereinigten Königreich

    Für einen UK-Aufenthalt besteht insbesondere die Möglichkeit, sich um eine PROMOS-Förderung zu bewerben. Da es bisher keine UK-Programmlinie für das DAAD-Jahresstipendium gibt, können sich HU-Studierende, die einen Jahresaufenthalt in UK planen, für beide Auslandssemester für PROMOS bewerben. Es ist für jedes Semester eine separate Bewerbung einzureichen. Ein Ablehnungsbescheid von Seiten des DAAD zum Jahresstipendium ist in diesem Fall nicht erforderlich.

    Für alle PROMOS-Programme gilt die Regelung, dass innerhalb eines Studienabschnitts jeweils eine PROMOS-Förderung für maximal sechs Monate möglich ist. Pro Semesteraufenthalt können maximal vier Monaten gefördert werden. Das International Office behält sich  jedoch - je nach Bewerber*innenlage - vor, die PROMOS-Stipendien für lediglich drei Monate zu vergeben, wenn sehr viele qualifizierte Bewerbungen vorliegen. Die gleiche Regelung gilt auch für Praktika.

    Sie finden die wichtigsten Informationen rund um PROMOS auch in den FAQs auf der PROMOS-Homepage:
    https://www.international.hu-berlin.de/de/studierende/ins-ausland/finanzierung-1/promos-an-der-hu-faqs-2023

    Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten wie z.B. über den DAAD oder über Stiftungen finden Sie hier, hier und hier.

 

Während des Auslandsaufenthalts

Immatrikulation: Bevor Sie mit dem Studium beginnen können, müssen Sie sich noch an der Partnerhochschule immatrikulieren. Genauere Informationen dazu erhalten Sie direkt von der Partnerhochschule oder entnehmen Sie deren Webseiten.

Modifizierung Learning Agreement: Denken Sie daran, mit Ihrem Fachkoordinator an der Partnerhochschule Ihr Learning Agreement abzustimmen und gegebenenfalls zu modifizieren. Die endgültige Version lassen Sie bitte uns zukommen (Scan ist ausreichend). Das Learning Agreement bzw. OLA ist obligatorischer Bestandteil Ihrer Unterlagen im Erasmus+.

Bestätigung über den Studienbeginn: Bitte schicken Sie sofort nach der Ankunft Ihre ausgefüllte Bestätigung über die Aufnahme des Studiums an der Gasthochschule per Mail an folgende Adresse:

Humboldt-Universität zu Berlin
Abteilung Internationales
z. Hd. Frau Cornelia Marx
Unter den Linden 6
10099 Berlin
Deutschland

Tel: +30 2093-2716
Fax: +30 2093-2780
E-Mail: cornelia.marx@hu-berlin.de

Erst nach Eingang der Bestätigung kann die erste Rate des Stipendiums ausgezahlt werden!
 

Prüfungen an der HU während des Auslandsaufenthalts: Die Teilnahme an Prüfungen (im Februar oder Juli) an der HU ist möglich, konsultieren Sie jedoch unbedingt das Prüfungsbüro.

 

Nach dem Auslandsaufenthalt

Confirmation of Student Stay Abroad (Bestätigung über die Studiendauer):
Am Ende Ihres Studienaufenthalts lassen Sie sich vom Büro Erasmus+ Ihrer Partnerhochschule die Bestätigung über die Studiendauer an der Gasthochschule abzeichnen und senden es sofort per Mail an folgende Adresse:

Humboldt-Universität zu Berlin
Abteilung Internationales
z. Hd. Frau Cornelia Marx
Unter den Linden 6
10099 Berlin
Deutschland
E-Mail: cornelia.marx@hu-berlin.de


Studienbericht:
Am Ende Ihres Studienaufenthalts ist der Online-Bericht auszufüllen, zu dem Sie per E-Mail durch das Mobility Tool der Europäischen Kommission aufgefordert werden (bis 31. März bei Aufenthalt im Wintersemester bzw. bis 30. Juni bei Aufenthalt im Sommersemester oder im gesamten akademischen Jahr). Außerdem benötigen wir von Ihnen einen kurzen Erfahrungsbericht (ca. 1-2 Seiten) in Aufsatzform zur Hilfestellung für nachfolgende Erasmusstudierende. Letzteren schicken Sie bitte per Mail an unser Büro. Für den Erfahrungsbericht dürfen Sie gerne auf die relevanten Teile Ihres Online-Berichtes zurückgreifen.

Transcript of Records:
Bevor Sie von Ihrem Studienort abreisen, veranlassen Sie bitte dort im International Office oder bei Ihrem Fachkoordinator, dass Ihr Transcript of Records erstellt wird. Darauf werden alle von Ihnen besuchten Veranstaltungen aufgelistet und abgelegte Prüfugen bzw. erhaltene ECTS bestätigt -  Sie benötigen bestandene Kurse im Wert von 15-20 credits. Wurde Ihnen Ihr Transcript of Records von der Gasthochschule direkt mitgegeben, lassen Sie uns bitte eine Kopie zukommen.

Anerkennungsnachweis (Seite 5 des LA):
Auch wenn Sie sich nichts anerkennen lassen wollen, müssen Sie den "Anerkennungsnachweis" einreichen, da es sich um ein Erasmus-Pflichtdokument handelt und somit Voraussetzung für die Förderung ist.
Tragen Sie dazu bitte alle bestandenen Kurse in die linke Spalte der Tabelle ein und unterschreiben Sie das Dokument. Das Büro für Internationale Programme unterschreibt dann ebenfalls. Die rechte Spalte kann leer bleiben. Der Anerkennungsnachweis ist ein reines Erasmus-Pflichtdokument und hat mit der Anerkennung von Kursen für die Meldefristverlängerung (letzter Absatz) oder der Anerkennung im Studiengang (nächster Absatz) nichts zu tun!

Das fristgemäße Einreichen der Bestätigung über die Studiendauer, des Studienberichts und des Anerkennungsnachweises ist die Voraussetzung für die Zahlung der 2. Rate des Stipendiums!

Anerkennung von Leistungen:
Wenn Sie sich Leistungen (Grundlagenfächer, Ö III, BZQ I und II ) anerkennen lassen wollen, so ist hierfür das Prüfungsbüro zuständig. Die Meldefristverlängerung beantragen Sie mit dem Transcript of Records, wenn Sie sich für das Staatsexamen beim GJPA Berlin-Brandenburg anmelden. Zu beachten ist, dass eine Beurlaubung nicht automatisch zur Meldefristverlängerung führt, bitte beachten Sie die Hinweise zum Urlaubssemester s.o. Achtung: Leistungen, die Sie im Studiengang anerkennen lassen, können Sie nicht für die Meldefristverlängerung nutzen (Verbot der Doppelverwertung)!

 

Meldefristverlängerung für ein Studium im Ausland (Freischuss)
Für während des Auslandsstudiums besuchte und bestandene Prüfungen wird unproblematisch gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 4 JAO Meldefristverlängerung gewährt, im einzelnen
- für einen einsemestrigen Auslandsaufenthalt und einen besuchten und bestandenen juristischen Kurs - ein Semester Meldefristverlängerung
- für einen zweisemestrigen Auslandsaufenthalt, einen besuchten und bestandenen juristischen Kurs und einen besuchten und bestandenen Kurs im nationalen Recht - zwei Semester Meldefristverlängerung
Diese bestandenen Prüfungen sind durch das Transcript of Records zu belegen, das bei der Anmeldung zur Ersten Juristischen Prüfung vorzulegen ist.