Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Erasmus+ / SEMP

Im Rahmen des Austauschprogrammes Erasmus+ bestehen zwischen der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin (HU) und den Juristischen Fakultäten von über 40 Universitäten im europäischen Raum vertragliche Beziehungen, die einen Austausch von Studierenden vorsehen. Schweiz-Aufenthalte werden stattdessen über das Swiss European Mobility Programme (SEMP) gefördert.

Studierende haben die Möglichkeit, ein Semester oder ein akademisches Jahr an einer der europäischen Partneruniversitäten zu studieren. Diese Aufenthalte werden vom Erasmus+-/SEMP-Programm finanziell gefördert. Informationen zu den einzelnen Universitäten, Erfahrungsberichte und Ansprechpartner finden Sie hier.

Achtung: Aufenthalte im Vereinigten Königreich gehören aufgrund des BREXITs nicht mehr zum Erasmus+-Programm, sondern zu den Weltweit-Aufenthaltsmöglichkeiten.

 

Bewerbung beim Büro für Internationale Programme

Informationen zur Bewerbung finden Sie im Abschnitt Fakultätskooperationen - Rechtswissenschaften.

  • Bewerbungsphase
    1. Dezember bis 31. Januar für das jeweils kommende akademische Jahr
  • Auswahlverfahren
    Ab 1. Februar bis ungefähr Ende März/Anfang April
  • Versenden der Rückmeldungen
    Bis spätestens Anfang April

 

Vor dem Auslandsaufenthalt

  • Nominierung und Bewerbung an der Gastuniversität
    Wenn Sie für eine Teilnahme im Erasmus+-Programm bzw. im Falle eines Schweiz-Aufenthaltes im SEMP-Programm ausgewählt werden und Sie den Ihnen angebotenen Platz annehmen, senden wir als Ihre Fakultätskoordination Ihre offizielle Nominierung an die Partneruniversität. Die Partneruniversität wird in der Regel direkt oder nach der dortigen Nominierungsfrist mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie über die universitätsinternen Bewerbungsformalitäten informieren. Meistens müssen Sie sich online bei der Partneruniversität anmelden und Bewerbungsunterlagen einreichen (z.B. Bewerbungsformular, Learning Agreement, Pass-Kopie, Übersicht Ihrer aktuellen Studienleistungen etc.). Hiernach entscheidet die Partneruniversität über Ihre Annahme. In der Regel werden alle Nominierten akzeptiert, sofern Sie die von der Partneruniversität geforderten Bewerbungsunterlagen fristgerecht einreichen.
    Achtung: Bei Studierenden ohne EU-Staatsbürgerschaft kann es sein, dass für die Registrierung bei der Gasthochschule gesonderte Dokumente vorgelegt werden mussten, deren Beschaffung einen nicht unerheblichen zusätzlichen Zeit- und ggf. auch Kostenaufwand bedeuten. Beachten Sie daher bitte unseren entsprechenden Hinweis zur frühzeitigen Planung.
  • Grant Agreement
    Nach Ihrer offiziellen Annahme durch die Partneruniversität schließen Sie mit der HU Ihren Stipendienvertrag im Erasmus+- bzw. SEMP-Programm ab, also das Grant Agreement (Erasmus+) bzw. Mobility Agreement (Schweiz). Dazu senden wir Ihnen via E-Mail etwa im Mai/Juni den Grant Agreement-Vordruck zu. Sie lassen uns das Grant Agreement daraufhin handschriftlich unterschrieben (in "Nassunterschrift", also nicht digital) und zeitnah im Original zukommen (postalisch oder persönlich; Scans sind leider nicht möglich).
  • Online Language Support (OLS) Sprachtest der EU und Sprachkurs
    Zu Beginn Ihres Aufenthalts müssen Sie einen EU-Online-Sprachtest absolvieren, auf dessen Basis Sie Zugang zu einem kostenlosen Online-Sprachkurs erhalten. Den Link dazu erhalten Sie direkt vom zuständigen Erasmus+-Büro der EU via E-Mail. Diese E-Mail wird Sie etwa im Zeitraum September bis November erreichen.
    Für das akademische Jahr 2024/25 ist die Pflicht, den OLS-Sprachtest zu absolvieren, aufgrund technischer Probleme der EU-Datenbank bis auf Weiteres ausgesetzt.
  • (Online) Learning Agreement (OLA bzw. LA)
    Das Erasmus+-/SEMP-Programm sieht vor, dass Sie bereits vor Ihrer Abreise Ihr vorläufiges Studienprogramm zusammenstellen. Das bedeutet, Sie wählen Kurse im Wert von 25-30 ECTS-Punkten pro Semester, von denen letztlich mindestens 15 ECTS-Punkte bestanden werden müssen. Diese Kurse tragen Sie in Ihr OLA ein, unterschreiben selbst und geben es zur Überprüfung durch uns und Ihre Gastuniversität frei. Sollte Ihre Gastuniversität das OLA noch nicht nutzen, können Sie auch die alte pdf-Version des LA nutzen. Achtung: Schweiz-Fahrende nutzen bitte den dort hinterlegten Vordruck für die Schweiz-Aufenthalte. Genaue Informationen zum Ausfüllen sowie die Fristen zum Einreichen des OLA bzw. LA erhalten Sie ungefähr im April/Mai.
    Die im OLA bzw. LA angegebenen Kurse können Sie nach Studienbeginn noch einmal anpassen. Die Unterschriften aller drei Parteien für die Kursänderungen müssen uns spätestens drei Wochen nach Studienbeginn im Ausland vorliegen.
  • Anerkennung von Leistungen im Studiengang planen

    Wenn Sie sich Leistungen (Grundlagenfächer, Ö III, BZQ I und II ) im Studiengang anerkennen lassen möchten, so ist hierfür das Prüfungsbüro zuständig. Bitte besprechen Sie unbedingt vor dem Aufenthalt die konkreten Kurse, die Sie für die Anerkennung nutzen möchten, mit dem Prüfungsbüro. Achtung: Leistungen, die Sie im Studiengang anerkennen lassen, können Sie nicht für die Meldefristverlängerung nutzen (Verbot der Doppelverwertung)!

  • Rückmelden an der HU
    Vergessen Sie nicht, dass Sie sich auch während Ihres Auslandsstudiums zu jedem neuen Semester an der HU zurückmelden müssen!
  • Urlaubssemester
    Für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes können Sie ein Urlaubssemester beantragen. Die Vor- und Nachteile können Sie hier bei den Hinweisen des Büros für Internationale Programme zum Urlaubssemester nachlesen. Zu beachten ist, dass eine Beurlaubung nicht automatisch zur Meldefristverlängerung (Freischuss) führt. Was für die Meldefristverlängerung notwendig ist, können Sie hier nachlesen.
  • Krankenversicherung
    Das Erasmus+-/SEMP-Programm bietet keinen Versicherungsschutz. Bitte überprüfen Sie daher, ob Sie auch während Ihres Auslandsaufenthalts durch Ihre deutsche Krankenkasse ausreichend abgesichert sind. Schließen Sie im Zweifelsfall eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ab! Hinweise zu einer Gruppenversicherung des DAAD finden Sie hier sowie in den Anhängen zum Grant Agreement bzw. bei Schweiz-Aufenthalten im Mobility Agreement.
  • Finanzierung
    Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um eine ausreichende Finanzierung Ihres Auslandsstudiums. Die Förderung im Erasmus+-/SEMP-Programm wird in zwei Raten bezahlt. Die erste Rate erhalten Sie zum Beginn Ihres Aufenthalts (nach Einreichen der Confirmation of Registration und OLA bzw. LA, Abschnitt "Before the Mobility"). Die zweite Rate wird taggenau berechnet und ausgezahlt, nachdem Sie die Bestätigung über das Studienende (Confirmation of Stay) und den Studienbericht eingereicht haben. (Hinweise zu den jeweiligen Auszahlungsvoraussetzungen finden Sie im Anhang zum Grant Agreement bzw. Mobility Agreement. Zur Beachtung: gefördert werden Studienmonate, nicht Aufenthaltszeiten!)
    Informieren Sie sich gegebenenfalls darüber hinaus über die Möglichkeit, Auslands-BAföG zu beziehen oder einen Bildungskredit aufzunehmen.

Ergänzende Informationen zu diesen Punkten finden Sie auch auf der Webseite des zentralen International Office.

 

Erasmus+-Förderung

  • Die Höhe der Erasmus+-Förderung für 2023/24 und 2024/25 sowie Informationen zum ungefähren Zeitrahmen, der gefördert wird, finden Sie hier.
  • Für 2025/2026 stehen die maximalen Fördermonate und die Förderhöhe noch nicht fest. Sobald diese geklärt sind, werden an dieser Stelle genauere Informationen zu finden sein.
  • Social Top-Up (nicht für Schweiz-Fahrende)
    Studierende, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft, können während der bewilligten Förderdauer (nicht notwendig übereinstimmend mit der gesamten Aufenthaltsdauer) voraussichtlich 250 Euro pro Monat zusätzlich zur allgemeinen Erasmus+-Förderung erhalten, sofern ihr Antrag bewilligt wird:
    - Sonderförderung für Studierende mit mitreisendem Kind oder Studierende mit Grad der Behinderung ab 20
    - Studierende aus nichtakademischem Elternhaus (beide Elternteile)
    - Studierende mit Arbeitsverträgen (Verdienst 450 – 800 EUR)

  • Green Erasmus (nicht für Schweiz-Fahrende)
    Im neuen Erasmus+ Programm gibt es unter dem Begriff "Green Erasmus" die Möglichkeit, bei nachhaltiger Mobilität ein Top-Up von bis zu vier zusätzlichen Reisetagen zu erhalten. Als grünes Reisen gelten nach aktuellen Informationen Reisen, bei denen emissionsarme Verkehrsmittel für den größten Teil der Reise genutzt werden, wie z. B. Bus, Zug, Fahrrad oder Fahrgemeinschaften (ein eigener, allein genutzter Pkw wäre allerdings zu vermeiden). Information zur Beantragung erhalten Sie gemeinsam mit dem Grant Agreement.
  • Mehrmalige Förderung mit bis zu insgesamt 24 Monaten Aufenthalt möglich
    Eine Mehrfachförderung ist möglich! Sie können wählen, ob Sie 24 Monate im Studium oder 12 Monate im Studium und 12 Monate nach dem Examen (so lange Sie weiter immatrikuliert sind) gefördert werden möchten. Alternativ gibt es die Möglichkeit einer Förderung im Praktikum, d.h. 12 Monate im Studium und 12 Monate im Praktikum. Insgesamt sind bis zu 24 Monate Förderung möglich, wovon aber nicht alle finanziell gefördert werden! Wieviele Monate finanziell gefördert werden, ist unterschiedlich, im akademischen Jahr 2024/25 sind es wieder maximal 8,5 Monate finanzielle Förderung.
  • Dem Aufenthalt vorgeschaltete Sprachkurse
    Sprachkurse vor dem Studienaufenthalt können zum Aufenthalt hinzugerechnet werden, die Förderung erfolgt mit dem jeweiligen Fördersatz taggenau, eine Bescheinigung über den absolvierten Sprachkurs schicken Sie bitte an Cornelia Marx: cornelia.marx@hu-berlin.de.
  • Ein Zero Grant Agreement ohne Erasmus+-Förderung wird ausgestellt, wenn...
    • ... Sie bereits andere Fördermittel/ein Stipendium erhalten, bei denen die fördernde Stelle eine Kofinanzierung ausschließt (z.B. die DAAD-Förderung).
    • ... Sie bereits andere Fördermittel/ein Stipendium erhalten, bei denen die kofinanzierende Stelle die Erasmus+-Förderung von der eigenen Leistung abziehen würde. Ausnahme: Auslands-BAföG - hier können Sie die Erasmus+-Förderung trotz eventueller Kürzungen beziehen.
    • Ob einer der beiden Punkte auf Sie zutrifft, klären Sie bitte mit der Sie fördernden Stelle.

 

SEMP-Förderung für Schweiz-Fahrende

Personen, die einen Studierendenaustausch in der Schweiz durchführen, erhalten statt der Erasmus+-Förderung eine Förderung über das Swiss European Mobility Programme (SEMP). Das SEMP-Äquivalent zum Grant Agreement ist das Mobility Agreement. Letztlich müssen zu Studienbeginn und -ende die gleichen Unterlagen eingereicht werden, die auch im Erasmus+-Programm einzureichen sind. Es werden lediglich gesonderte Vordrucke verwendet, die mit dem Zusatz "Schweiz" gekennzeichnet sind. Diese finden Sie hier. Zudem wird bei Verlängerungen von Schweiz-Aufenthalten für das dazukommende Semester keine Förderung mehr gezahlt.

 

Während des Auslandsaufenthalts

  • Immatrikulation
    Bevor Sie mit dem Studium beginnen können, müssen Sie sich an der Gastuniversität immatrikulieren. Genauere Informationen dazu erhalten Sie direkt von der Gastuniversität oder entnehmen Sie deren Webseiten.
  • Confirmation of Registration (CoR)
    Bitte schicken Sie unverzüglich nach der Ankunft Ihre ausgefüllte Confirmation of Registration (Bestätigung über die Aufnahme des Studiums an der Gastuniversität) per E-Mail an folgende Adresse: cornelia.marx@hu-berlin.de
    Erst nach Eingang der Confirmation of Registration und des OLA bzw. LA kann die erste Rate des Stipendiums ausgezahlt werden!
  • Modifizierung (Online) Learning Agreement
    Denken Sie daran, Ihr OLA bzw. LA nach Beginn des Aufenthalts falls nötig zu modifizieren. Die Unterschriften aller drei Parteien für die Kursänderungen müssen uns spätestens drei Wochen nach Studienbeginn im Ausland vorliegen.
  • Prüfungen an der HU während des Auslandsaufenthalts
    Die Teilnahme an Prüfungen bereits gehörter Vorlesungen (im Februar oder Juli) an der HU ist möglich, konsultieren Sie jedoch unbedingt das Prüfungsbüro, da es zu Problemen mit der Meldefristverlängerung für den Freischuss kommen kann.

 

Nach dem Auslandsaufenthalt

Das fristgemäße Einreichen (drei Wochen nach Studienende) der hier genannten Dokumente ist die Voraussetzung für die Zahlung der zweite Rate des Erasmus+-/SEMP-Stipendiums!

  • Confirmation of Student Stay Abroad (CoS)
    Am Ende Ihres Studienaufenthalts lassen Sie sich vom Büro für Austauschstudierende Ihrer Gastuniversität die Confirmation of Student Stay Abroad (Bestätigung über die Studiendauer an der Gastuniversität) unterzeichnen und senden diese unverzüglich per E-Mail an folgende Adresse: cornelia.marx@hu-berlin.de
  • Online-Studienbericht (auch "EU-Survey" genannt)
    Am Ende Ihres Studienaufenthalts ist der Online-Studienbericht auszufüllen, zu dem Sie per E-Mail durch das Mobility Tool der Europäischen Kommission aufgefordert werden (bis 31. März bei Aufenthalt im Wintersemester bzw. bis 30. Juni bei Aufenthalt im Sommersemester oder im gesamten akademischen Jahr).
  • Erfahrungsbericht
    Außerdem benötigen wir von Ihnen einen kurzen Erfahrungsbericht (ca. 1-2 Seiten) in Aufsatzform zur Hilfestellung für nachfolgende Austauschstudierende. Letzteren schicken Sie bitte per E-Mail an unser Büro. Für den Erfahrungsbericht dürfen Sie gerne auf relevante Teile Ihres Online-Berichtes zurückgreifen.
  • Transcript of Records (ToR)
    Bevor Sie von Ihrem Studienort abreisen, veranlassen Sie bitte im dortigen Büro für Austauschstudierende, dass Ihr ToR erstellt wird. Darauf werden alle von Ihnen besuchten Veranstaltungen aufgelistet und abgelegte Prüfugen bzw. erhaltene ECTS-Punkte bestätigt. Sie benötigen bestandene Kurse im Wert von mindestens 15 ECTS-Punkten. Wurde Ihnen Ihr ToR von der Gastuniversität direkt mitgegeben, lassen Sie uns bitte einen Scan zukommen.
  • Anerkennungsnachweis (AN)
    Der Anerkennungsnachweis ist ein reines Erasmus+-/SEMP-Pflichtdokument und damit Voraussetzung für die Zahlung der Förderung. Er hat im Falle der Juristischen Fakultät mit der Anerkennung von Kursen für die Meldefristverlängerung oder der Anerkennung im Studiengang nichts zu tun! Sie müssen den Anerkennungsnachweis auch dann einreichen, wenn Sie sich nichts anerkennen lassen möchten.
    Tragen Sie bitte alle bestandenen Kurse in die linke Spalte der Tabelle ein und unterschreiben Sie das Dokument. Das Büro für Internationale Programme unterschreibt den AN nach Abgleich mit Ihrem ToR ebenfalls. Die rechte Spalte kann leer bleiben.

 

Meldefristverlängerung für ein Studium im Ausland (Freischuss)

Für während des Auslandsstudiums besuchte und bestandene Prüfungen wird unproblematisch gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 4 JAO Meldefristverlängerung gewährt, im einzelnen

  • ein Semester Meldefristverlängerung für einen einsemestrigen Auslandsaufenthalt und einen besuchten und bestandenen juristischen Kurs
  • zwei Semester Meldefristverlängerung für einen zweisemestrigen Auslandsaufenthalt, einen besuchten und bestandenen juristischen Kurs und einen besuchten und bestandenen Kurs im nationalen Recht

Diese bestandenen Prüfungen sind durch das Transcript of Records zu belegen, das bei der Anmeldung zur Ersten Juristischen Prüfung dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) vorzulegen ist.

ACHTUNG: Die Meldefristverlängerung wird vom GJPA gewährt, nicht vom Büro für Internationale Programme. Das Büro für Internationale Programme kann daher nur eine Einschätzung zur Verwendbarkeit von Kursen für die Meldefristverlängerung abgeben. Wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte immer an das GJPA.