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Fördermöglichkeiten für Aufenthalte ohne Erasmus+-/SEMP-Förderung

Es gibt eine Reihe von Fördermöglichkeiten für Auslandsaufenthalte, die Sie auf der Webseite der zentralen Abteilung Internationales finden können. Besonders wichtig ist eine langfristige Planung. Häufig ist sogar eine Bewerbung ein Jahr vor Studienbeginn notwendig. Gefördert werden Studienaufenthalte teilweise auch durch die Europäische Union, durch Fonds oder von Unternehmen.

Auch wenn Sie im Inland keine BAföG-Förderung erhalten, so ist eine Förderung des Auslandsaufenthaltes durch Auslands-BAföG keineswegs ausgeschlossen. Insbesondere bei Aufenthalten außerhalb der EU gelten höhere Freibeträge für das Einkommen der Eltern, und es wird ein höherer Bedarf anerkannt.

Für viele Studierende sind insbesondere die folgenden beiden Fördermöglichkeiten relevant:

  • DAAD
  • PROMOS
    • Eine PROMOS-Bewerbung für einen einjährigen Aufenthalt ist nur dann möglich, wenn Sie sich zunächst für das DAAD-Jahresstipendium beworben haben und hierfür eine Ablehnung erhalten. Wir bitten Sie daher, sich auch dann für das DAAD-Jahresstipendium zu bewerben, wenn die Bewerbungsfrist deutlich vor dem geplanten Aufenthaltszeitraum liegt oder die endgültige Zusage erst zu einem späteren Zeitpunkt erteilt wird.
    • Sie finden die wichtigsten Informationen rund um PROMOS auch in den FAQs auf der PROMOS-Homepage.
    • Achtung: Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaften, die über das Bewerbungsverfahren des Büros für Internationale Programme der Juristischen Fakultät (also über eine Fakultätspartnerschaft) einen einen Weltweit-Austauschplatz erhalten haben, bewerben sich ab sofort nicht mehr über die PROMOS-Webseite der Abteilung Internationales, sondern werden automatisch vom Büro für Internationale Programme für das Vergabeverfahren für eine PROMOS-Förderung oder eine einmalige Mobilitätsrate einbezogen. Ob und in welcher Höhe Sie letztlich für eine PROMOS-Förderung bzw. Mobilitätsrate berücksichtigt werden können, hängt von den für das jeweilige akademische Jahr zur Verfügung stehenden Mitteln sowie von der Anzahl der Outgoing-Studierenden ab. Das Büro für Internationale Programme behält sich zudem - je nach Bewerber:innenlage - vor, die PROMOS-Stipendien für einen Teil der Aufenthaltsmonate zu vergeben, wenn sehr viele qualifizierte Bewerbungen vorliegen. Da voraussichtlich nicht alle Studierenden gefördert werden können, raten wir dazu, sich frühzeitig auch um andere Finanzierungsoptionen zu kümmern. Bitte beachten Sie, dass die PROMOS-Förderung nicht mit anderen Mobilitätspauschalen aus öffentlichen Stipendiengeldern kombiniert werden kann. Die Auszahlung der einmaligen Mobilitätsrate erfolgt in der Regel erst nach Antritt des Auslandssemesters.
    • Studierende, die sich dagegen direkt bei der Abteilung Internationales auf einen Austausch über eine Universitätspartnerschaft beworben haben, beweben sich weiterhin über das reguläre PROMOS-Verfahren der Abteilung Internationales.
      Achtung, die Vergabekriterien weichen dort ab: Eine PROMOS-Bewerbung bei der Abteilung Internationales ist nur für einsemestrige Aufenthalte gedacht. Eine PROMOS-Bewerbung für einen einjährigen Aufenthalt ist nur dann möglich, wenn Sie sich zunächst für das DAAD-Jahresstipendium beworben haben und hierfür eine Ablehnung erhalten.