Neben den rechtswissenschaftlichen Fakultätspartnerschaften besteht auch die Möglichkeit, einen Aufenthalt über die Austauschverträge der HU auf universitätsweiter Ebene durchzuführen, die jeweils den Studierenden von mehreren oder allen Fachrichtungen offenstehen. Die Bewerbung auf diese Austauschaufenthalte findet über die zentrale Abteilung Internationales der HU statt. Bitte beachten Sie die abweichenden Bewerbungszeiträume.
Studierende der Rechtswissenschaften beachten bitte die untenstehenden Hinweise zur Meldefristverlängerung für den Freischuss.
Alle weiteren Informationen zum Austausch über Universitätspartnerschaften finden Sie hier auf der zentralen Webseite der Abteilung Internationales.
Meldefristverlängerung für ein Studium im Ausland (Freischuss)
Für während des Auslandsstudiums besuchte und bestandene Prüfungen wird unproblematisch gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 4 JAO Meldefristverlängerung gewährt, im einzelnen
- ein Semester Meldefristverlängerung für einen einsemestrigen Auslandsaufenthalt und einen besuchten und bestandenen juristischen Kurs
- zwei Semester Meldefristverlängerung für einen zweisemestrigen Auslandsaufenthalt, einen besuchten und bestandenen juristischen Kurs und einen besuchten und bestandenen Kurs im nationalen Recht
Diese bestandenen Prüfungen sind durch das Transcript of Records, also Ihre Leistungsübersicht der Gastuniversität, zu belegen, das bei der Anmeldung zur Ersten Juristischen Prüfung dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) vorzulegen ist.
ACHTUNG: Die Meldefristverlängerung wird vom GJPA gewährt, nicht vom Büro für Internationale Programme. Wenden Sie sich bei Fragen zur Anrechenbarkeit von Kursen bitte immer an das GJPA.