Neben den rechtswissenschaftlichen Fakultätspartnerschaften besteht auch die Möglichkeit, einen Aufenthalt über die Austauschverträge der HU auf universitätsweiter Ebene durchzuführen, die jeweils den Studierenden von mehreren oder allen Fachrichtungen offenstehen. Die Bewerbung auf diese Austauschaufenthalte findet über die zentrale Abteilung Internationales der HU statt. Bitte beachten Sie die Bewerbungszeiträume der Abteilung Internationales.
Untenstehend finden Sie Hinweise speziell für Studierende der Rechtswissenschaften sowie allgemeine organisatorische Hinweise zum Auslandsstudium.
Alle weiteren Informationen zum Austausch über Universitätspartnerschaften finden Sie hier auf der zentralen Webseite der Abteilung Internationales.
Meldefristverlängerung für ein Studium im Ausland (Freischuss)
Für während des Auslandsstudiums besuchte und bestandene Prüfungen wird unproblematisch gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 4 JAO Meldefristverlängerung gewährt, im einzelnen
- ein Semester Meldefristverlängerung für einen einsemestrigen Auslandsaufenthalt und einen besuchten und bestandenen juristischen Kurs
- zwei Semester Meldefristverlängerung für einen zweisemestrigen Auslandsaufenthalt, einen besuchten und bestandenen juristischen Kurs und einen besuchten und bestandenen Kurs im nationalen Recht
Diese bestandenen Prüfungen sind durch das Transcript of Records, also Ihre Leistungsübersicht der Gastuniversität, zu belegen, das bei der Anmeldung zur Ersten Juristischen Prüfung dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) vorzulegen ist.
ACHTUNG: Die Meldefristverlängerung wird vom GJPA gewährt, nicht vom Büro für Internationale Programme. Wenden Sie sich bei Fragen zur Anrechenbarkeit von Kursen bitte immer an das GJPA.
Anerkennung von Leistungen im Studiengang Rechtswissenschaften planen
Wenn Sie sich Leistungen (Grundlagenfächer, Ö III, BZQ I und II ) im Studiengang anerkennen lassen möchten, so ist hierfür das Prüfungsbüro zuständig. Bitte besprechen Sie unbedingt vor dem Aufenthalt mit dem Prüfungsbüro die konkreten Kurse, die Sie für die Anerkennung nutzen möchten. Achtung: Leistungen, die Sie im Studiengang anerkennen lassen, können Sie nicht für die Meldefristverlängerung nutzen (Verbot der Doppelverwertung)!
Allgemeine organisatorische Hinweise
- Visum
Informieren Sie sich frühzeitig über die Einreisebestimmungen Ihres Gastlades und kümmern Sie sich um die Beantragung eines Visums für Studienzwecke. - Rückmelden an der HU
Vergessen Sie nicht, dass Sie sich auch während Ihres Auslandsstudiums zu jedem neuen Semester an der HU zurückmelden müssen! - Urlaubssemester
Für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes können Sie ein Urlaubssemester beantragen. Die Vor- und Nachteile können Sie hier bei den Hinweisen des Büros für Internationale Programme zum Urlaubssemester nachlesen. Zu beachten ist, dass eine Beurlaubung nicht automatisch zur Meldefristverlängerung (Freischuss) führt (siehe hierzu Abschnitt "Meldefristverlängerung für ein Studium im Ausland (Freischuss)"). - Krankenversicherung
Bitte überprüfen Sie, ob Sie auch während Ihres Auslandsaufenthalts durch Ihre deutsche Krankenkasse ausreichend abgesichert sind. Schließen Sie im Zweifelsfall eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ab! Eventuell ist die Gruppenversicherung des DAAD für Sie interessant. - Finanzierung
Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um eine ausreichende Finanzierung Ihres Auslandsstudiums.