Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Weltweit

Die Juristische Fakultät hat, vor allem durch die international orientierten Lehrstühle, Kontakte zu Universitäten in der ganzen Welt. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Ablauf und zu den Vorgaben des Auslandsstudiums, wenn Sie sich beim Büro für Internationale Programme für einen Austausch über eine Fakultätspartnerschaft beworben haben, die die nicht Teil des Erasmus+-/SEMP-Programmes ist.

Wenn Sie sich stattdessen bei der zentralen Abteilung Internationales für eine universitätsweite Partnerschaft beworben haben, richten Sie sich bitten nach den dortigen Vorgaben.

 

Bewerbung beim Büro für Internationale Programme

Informationen zur Bewerbung finden Sie im Abschnitt Fakultätskooperationen - Rechtswissenschaften.

  • Bewerbungsphase
    1. Dezember bis 31. Januar für das jeweils kommende akademische Jahr
  • Auswahlverfahren
    Ab 1. Februar bis ungefähr Ende März/Anfang April
  • Versenden der Rückmeldungen
    Bis spätestens Anfang April

 

Vor dem Auslandsaufenthalt

  • Nominierung und Bewerbung an der Gastuniversität
    Wenn Sie für einen Austauschplatz ausgewählt werden und Sie den Ihnen angebotenen Platz annehmen, senden wir als Ihre Fakultäts-/Institutskoordination Ihre offizielle Nominierung an die Partneruniversität. Die Partneruniversität wird in der Regel direkt oder nach der dortigen Nominierungsfrist mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie über die universitätsinternen Bewerbungsformalitäten informieren. Meistens müssen Sie sich online bei der Partneruniversität anmelden und Bewerbungsunterlagen einreichen (z.B. Bewerbungsformular, vorläufige Kurswahl, Pass-Kopie, Übersicht Ihrer aktuellen Studienleistungen etc.). Hiernach entscheidet die Partneruniversität über Ihre Annahme. In der Regel werden alle Nominierten akzeptiert, sofern Sie die von der Partneruniversität geforderten Bewerbungsunterlagen fristgerecht einreichen.
    Achtung: Bei Studierenden ohne EU-Staatsbürgerschaft kann es sein, dass für die Registrierung bei der Gasthochschule gesonderte Dokumente vorgelegt werden mussten, deren Beschaffung einen nicht unerheblichen zusätzlichen Zeit- und ggf. auch Kostenaufwand bedeuten. Beachten Sie daher bitte unseren entsprechenden Hinweis zur frühzeitigen Planung.
  • Visum
    Informieren Sie sich frühzeitig über die Einreisebestimmungen Ihres Gastlades und kümmern Sie sich um die Beantragung eines Visums für Studienzwecke.
    Wichtige Hinweise zu Aufenthalten im Vereinigten Königreich

    Bei der Einreise in das Vereinigte Königreich sind seit dem 01.01.2021 bei Langzeitaufenthalten über 6 Monaten zu Studienzwecken die Visabestimmungen zu beachten.

    Studierende, die ein Studium im Vereinigten Königreich über einen Studierendenaustausch aufnehmen möchten, müssen keine Studiengebühren bezahlen.

    Für alle Studierenden, die länger als 6 Monate im Vereinigten Königreich studieren wollen, gibt es jedoch zwei neue Gebühren: die Visagebühr (348 Pounds) und die Krankenversicherung, die in dieser Visakategorie verpflichtend ist (470 Pounds) - auch wenn eine internationale Krankenversicherung vorliegt. Diese Gebühren werden von der Regierung erhoben, nicht von den Universitäten.

    Für Staatsbürger*innen anderer Nationen als EU und Schweiz gelten evtl. besondere Visabstimmungen. Die für Sie geltenden Einreisebestimmungen können im Zweifel hier geprüft werden. Die Einreise mit Reisepass, nicht nur mit Personalausweis, wird empfohlen.

  • Anerkennung von Leistungen im Studiengang planen

    Wenn Sie sich Leistungen (Grundlagenfächer, Ö III, BZQ I und II ) im Studiengang anerkennen lassen möchten, so ist hierfür das Prüfungsbüro zuständig. Bitte besprechen Sie unbedingt vor dem Aufenthalt die konkreten Kurse, die Sie für die Anerkennung nutzen möchten, mit dem Prüfungsbüro. Achtung: Leistungen, die Sie im Studiengang anerkennen lassen, können Sie nicht für die Meldefristverlängerung nutzen (Verbot der Doppelverwertung)!

  • Rückmelden an der HU
    Vergessen Sie nicht, dass Sie sich auch während Ihres Auslandsstudiums zu jedem neuen Semester an der HU zurückmelden müssen!
  • Urlaubssemester
    Für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes können Sie ein Urlaubssemester beantragen. Die Vor- und Nachteile können Sie hier bei den Hinweisen des Büros für Internationale Programme zum Urlaubssemester nachlesen. Zu beachten ist, dass eine Beurlaubung nicht automatisch zur Meldefristverlängerung (Freischuss) führt. Was für die Meldefristverlängerung notwendig ist, können Sie hier nachlesen.
  • Krankenversicherung
    Bitte überprüfen Sie, ob Sie auch während Ihres Auslandsaufenthalts durch Ihre deutsche Krankenkasse ausreichend abgesichert sind. Schließen Sie im Zweifelsfall eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ab! Eventuell ist die Gruppenversicherung des DAAD für Sie interessant.
  • Finanzierung
    Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um eine ausreichende Finanzierung Ihres Auslandsstudiums. Im folgenden Abschnitt finden Sie diesbezügliche Informationen und Verweise.

Studienentgelt und mögliche PROMOS-Förderung

  • Die Förderung besteht im Wesentlichen im Wegfall der Studiengebühren an den Partneruniversitäten.
  • Informationen zur möglichen PROMOS-Förderung und Reisekostenpauschale für Studierende der Rechtswissenschaften, die einen Aufenthalt über eine Fakultätskooperation durchführen, finden Sie auf unserer Seite bei Fördermöglichkeiten für Aufenthalte ohne Erasmus+-/SEMP-Förderung.
  • Informieren Sie sich gegebenenfalls darüber hinaus über die Möglichkeit, Auslands-BAföG zu beziehen oder einen Bildungskredit aufzunehmen.

 

Während des Auslandsaufenthalts

  • Immatrikulation
    Bevor Sie mit dem Studium beginnen können, müssen Sie sich an der Gastuniversität immatrikulieren. Genauere Informationen dazu erhalten Sie direkt von der Gastuniversität oder entnehmen Sie deren Webseiten.
  • Prüfungen an der HU während des Auslandsaufenthalts
    Die Teilnahme an Prüfungen von bereits gehörten Vorlesungen (im Februar oder Juli) an der HU ist möglich, konsultieren Sie jedoch unbedingt das Prüfungsbüro, da es zu Problemen mit der Meldefristverlängerung für den Freischuss kommen kann.

 

Nach dem Auslandsaufenthalt

  • Transcript of Records (ToR)
    Bevor Sie von Ihrem Studienort abreisen, veranlassen Sie bitte im dortigen Büro für Austauschstudierende, dass Ihr ToR erstellt wird. Darauf werden alle von Ihnen besuchten Veranstaltungen aufgelistet und abgelegte Prüfugen bzw. erhaltene ECTS-Punkte bestätigt. Wurde Ihnen Ihr ToR von der Gastuniversität direkt mitgegeben, lassen Sie uns bitte einen Scan zukommen.
  • Erfahrungsbericht
    Zur Orientierung für andere Studierende benötigen wir einen kurzen Erfahrungsbericht (ca. 1-2 Seiten) in Aufsatzform. Den Erfahrungsbericht schicken Sie nach Ende Ihres Aufenthalts bitte via E-Mail an unser Büro.

 

Meldefristverlängerung für ein Studium im Ausland (Freischuss)

Für während des Auslandsstudiums besuchte und bestandene Prüfungen wird unproblematisch gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 4 JAO Meldefristverlängerung gewährt, im einzelnen

  • ein Semester Meldefristverlängerung für einen einsemestrigen Auslandsaufenthalt und einen besuchten und bestandenen juristischen Kurs
  • zwei Semester Meldefristverlängerung für einen zweisemestrigen Auslandsaufenthalt, einen besuchten und bestandenen juristischen Kurs und einen besuchten und bestandenen Kurs im nationalen Recht

Diese bestandenen Prüfungen sind durch das Transcript of Records zu belegen, das bei der Anmeldung zur Ersten Juristischen Prüfung dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) vorzulegen ist.

ACHTUNG: Die Meldefristverlängerung wird vom GJPA gewährt, nicht vom Büro für Internationale Programme. Das Büro für Internationale Programme kann daher nur eine Einschätzung zur Verwendbarkeit von Kursen für die Meldefristverlängerung abgeben. Wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte immer an das GJPA.