Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Outgoing außerhalb Europas

Die Juristische Fakultät hat, vor allem durch die international orientierten Lehrstühle, Kontakte zu Universitäten in der ganzen Welt. Im Rahmen von Austauschprogrammen können sich Studierende bewerben, wenn sie immatrikulierte/r Student/in der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität sind. Interessenten aus anderen Fakultäten der HU können sich bewerben, können aber nur berücksichtigt werden, wenn Plätze frei bleiben.

Weitere Austauschprogramme gibt es für Masterstudierende, die schon die Erste Juristische Prüfung bestanden haben, und Masterstudierende anderer Fakultäten. Jenseits der Kooperationsprogramme besteht die Möglichkeit, einen Masterabschluss in Eigeninitiative zu organisieren.

 

Bewerbung beim Büro für Internationale Programme

Informationen zur Bewerbung finden Sie hier.

  • Bewerbungsphase
    1. Dezember bis 31. Januar für das jeweils kommende akademische Jahr
  • Auswahlverfahren
    Ab 1. Februar bis ungefähr Ende März/Anfang April
  • Versenden der Rückmeldungen
    Bis spätestens Anfang April

 

Vor dem Auslandsaufenthalt

  • Nominierung und Bewerbung an der Gastuniversität
    Wenn Sie für einen Austauschplatz ausgewählt werden und Sie den Ihnen angebotenen Platz annehmen, senden wir als Ihre Fakultäts-/Institutskoordination Ihre offizielle Nominierung an die Partneruniversität. Die Partneruniversität wird in der Regel direkt oder nach der dortigen Nominierungsfrist mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie über die universitätsinternen Bewerbungsformalitäten informieren. Meistens müssen Sie sich entweder online bei der Partneruniversität anmelden oder Bewerbungsunterlagen einreichen (z.B. Bewerbungsformular, vorläufige Kurswahl, Pass-Kopie, Übersicht Ihrer aktuellen Studienleistungen etc.). Hiernach entscheidet die Partneruniversität über Ihre Annahme. In der Regel werden alle Nominierten akzeptiert, sofern Sie die von der Partneruniversität geforderten Bewerbungsunterlagen fristgerecht einreichen.
  • Anerkennung von Leistungen im Studiengang planen

    Wenn Sie sich Leistungen (Grundlagenfächer, Ö III, BZQ I und II ) im Studiengang anerkennen lassen möchten, so ist hierfür das Prüfungsbüro zuständig. Bitte besprechen Sie unbedingt vor dem Aufenthalt die konkreten Kurse, die Sie für die Anerkennung nutzen möchten, mit dem Prüfungsbüro. Achtung: Leistungen, die Sie im Studiengang anerkennen lassen, können Sie nicht für die Meldefristverlängerung nutzen (Verbot der Doppelverwertung)!

  • Rückmelden an der HU
    Vergessen Sie nicht, dass Sie sich auch während Ihres Auslandsstudiums zu jedem neuen Semester an der HU zurückmelden müssen!
  • Urlaubssemester
    Für die Zeit Ihres Auslandsaufenthaltes können Sie ein Urlaubssemester beantragen. Die Vor- und Nachteile können Sie hier bei den Hinweisen des Büros für Internationale Programme zum Urlaubssemester nachlesen. Zu beachten ist, dass eine Beurlaubung nicht automatisch zur Meldefristverlängerung (Freischuss) führt. Was für die Meldefristverlängerung notwendig ist, können Sie hier nachlesen.
  • Krankenversicherung
    Bitte überprüfen Sie, ob Sie auch während Ihres Auslandsaufenthalts durch Ihre deutsche Krankenkasse ausreichend abgesichert sind. Schließen Sie im Zweifelsfall eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung ab! Eventuell ist die Gruppenversicherung des DAAD für Sie interessant.
  • Finanzierung
    Bitte kümmern Sie sich rechtzeitig um eine ausreichende Finanzierung Ihres Auslandsstudiums.
    Informieren Sie sich gegebenenfalls darüber hinaus über die Möglichkeit, Auslands-BAföG zu beziehen oder einen Bildungskredit aufzunehmen.

 

Studienentgelt und Förderungsoptionen

  • Die Förderung besteht im Wesentlichen im Wegfall der Studiengebühren an den Partneruniversitäten.
  • Die wichtigsten Informationen zu möglicherweise für Sie in Frage kommenden Förderoptionen finden Sie hier.
  • Insbesondere besteht die Möglichkeit, sich um eine PROMOS-Förderung zu bewerben (jedoch nur für einsemestrige Aufenthalte). Eine PROMOS-Bewerbung für einen einjährigen Aufenthalt ist nur dann möglich, wenn die Studierenden sich zunächst für das DAAD-Jahresstipendium beworben haben und hierfür eine Ablehnung erhalten.
  • Daneben besteht die Möglichkeit, eine einmalige Reisekostenpauschale zu beantragen, die nicht an das PROMOS-Stipendium gebunden ist. Das heißt, dass sich Studierende gerne für das PROMOS-Stipendium bewerben können, dass eine PROMOS-Bewerbung aber keine Voraussetzung für den Erhalt der Reisekostenpauschale ist. Für den Erhalt der Reisekostenpauschale ist es jedoch wichtig, dass Sie keine andere Mobilitätspauschale aus öffentlichen Stipendiengeldern erhalten. Die Auszahlung der Reisekostenpauschale erfolgt in der Regel erst nach Antritt des Auslandssemesters. Bitte beachten Sie, dass die Höhe und die Verfügbarkeit der Reisekostenpauschalen von den für das jeweilige akademische Jahr verfügbaren Mitteln abhängt. Wie viele Studierende eine Reisekostenpauschale erhalten können, kann daher erst im laufe des Jahres geklärt werden.

 

Während des Auslandsaufenthalts

  • Immatrikulation
    Bevor Sie mit dem Studium beginnen können, müssen Sie sich an der Gastuniversität immatrikulieren. Genauere Informationen dazu erhalten Sie direkt von der Gastuniversität oder entnehmen Sie deren Webseiten.
  • Prüfungen an der HU während des Auslandsaufenthalts
    Die Teilnahme an Prüfungen (im Februar oder Juli) an der HU ist möglich, konsultieren Sie jedoch unbedingt das Prüfungsbüro, da es zu Problemen mit der Meldefristverlängerung für den Freischuss kommen kann.

 

Nach dem Auslandsaufenthalt

  • Transcript of Records (ToR)
    Bevor Sie von Ihrem Studienort abreisen, veranlassen Sie bitte im dortigen Büro für Austauschstudierende, dass Ihr ToR erstellt wird. Darauf werden alle von Ihnen besuchten Veranstaltungen aufgelistet und abgelegte Prüfugen bzw. erhaltene ECTS bestätigt. Wurde Ihnen Ihr ToR von der Gastuniversität direkt mitgegeben, lassen Sie uns bitte einen Scan zukommen.
  • Erfahrungsbericht
    Zur Orientierung für andere Studierende freuen wir uns über einen kurzen Erfahrungsbericht (ca. 1-2 Seiten) in Aufsatzform. Den Erfahrungsbericht schicken Sie nach Ende Ihres Aufenthalts bitte via E-Mail an unser Büro.

 

Meldefristverlängerung für ein Studium im Ausland (Freischuss)

Für während des Auslandsstudiums besuchte und bestandene Prüfungen wird unproblematisch gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 4 JAO Meldefristverlängerung gewährt, im einzelnen

  • ein Semester Meldefristverlängerung für einen einsemestrigen Auslandsaufenthalt und einen besuchten und bestandenen juristischen Kurs
  • zwei Semester Meldefristverlängerung für einen zweisemestrigen Auslandsaufenthalt, einen besuchten und bestandenen juristischen Kurs und einen besuchten und bestandenen Kurs im nationalen Recht

Diese bestandenen Prüfungen sind durch das Transcript of Records zu belegen, das bei der Anmeldung zur Ersten Juristischen Prüfung dem Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) vorzulegen ist.

ACHTUNG: Die Meldefristverlängerung wird vom Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg (GJPA) gewährt, nicht vom Büro für Internationale Programme. Das Büro für Internationale Programme kann daher nur eine Einschätzung zur Verwendbarkeit von Kursen für die Meldefristverlängerung abgeben. Wenden Sie sich im Zweifelsfall bitte immer an das GJPA.

 

Hinweise zu Förderoptionen während eines Aufenthalts im Vereinigten Königreich

Auch wenn das Vereinigte Königreich im geografischen Euorpa liegt, ist seit dem 01.01.2021 ein Visum für den dortigen Auslandsaufenthalt notwendig.

Für einen UK-Aufenthalt besteht insbesondere die Möglichkeit, sich um eine PROMOS-Förderung zu bewerben. Da es bisher keine UK-Programmlinie für das DAAD-Jahresstipendium gibt, können sich HU-Studierende, die einen Jahresaufenthalt in UK planen, für beide Auslandssemester für PROMOS bewerben. Es ist für jedes Semester eine separate Bewerbung einzureichen. Ein Ablehnungsbescheid von Seiten des DAAD zum Jahresstipendium ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Für alle PROMOS-Programme gilt die Regelung, dass innerhalb eines Studienabschnitts jeweils eine PROMOS-Förderung für maximal sechs Monate möglich ist. Pro Semesteraufenthalt können maximal vier Monaten gefördert werden. Das International Office behält sich jedoch - je nach Bewerber*innenlage - vor, die PROMOS-Stipendien für lediglich drei Monate zu vergeben, wenn sehr viele qualifizierte Bewerbungen vorliegen. Die gleiche Regelung gilt auch für Praktika.

Sie finden die wichtigsten Informationen rund um PROMOS auch in den FAQs auf der PROMOS-Homepage:
https://www.international.hu-berlin.de/de/studierende/ins-ausland/finanzierung-1/promos-an-der-hu-faqs-2023

Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten wie z.B. über den DAAD oder über Stiftungen finden Sie hier, hier und hier.

 

Wichtige Hinweise zu Aufenthalten im Vereinigten Königreich

Bei der Einreise in das Vereinigte Königreich seit dem 01.01.2021 sind bei Langzeitaufenthalten über 6 Monaten zu Studienzwecken Änderungen in den Visabestimmungen zu beachten.

Studierende, die ein Studium im Vereinigten Königreich aufnehmen möchten, müssen keine Studiengebühren bezahlen.

Für alle Studierenden, die länger als 6 Monate im Vereinigten Königreich studieren wollen, gibt es jedoch zwei neue Gebühren: die Visagebühr (348 Pounds) und die Krankenversicherung, die in dieser Visakategorie verpflichtend ist (470 Pounds) - auch wenn eine internationale Krankenversicherung vorliegt. Diese Gebühren werden von der Regierung erhoben, nicht von den Universitäten.

Für Staatsbürger*innen anderer Nationen als EU und Schweiz gelten evtl. besondere Visabstimmungen. Die für Sie geltenden Einreisebestimmungen können im Zweifel hier geprüft werden. Die Einreise mit Reisepass, nicht nur mit Personalausweis, wird empfohlen.

 

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