Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Outgoing außerhalb Europas

Die Juristische Fakultät hat, vor allem durch die international orientierten Lehrstühle, Kontakte zu Universitäten in der ganzen Welt. Im Rahmen von Austauschprogrammen können sich Studierende bewerben, wenn sie immatrikulierte/r Student/in der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität sind. Interessenten aus anderen Fakultäten der HU können sich bewerben, können aber nur berücksichtigt werden, wenn Plätze frei bleiben.

Weitere Austauschprogramme gibt es für Masterstudierende, die schon die Erste Juristische Prüfung bestanden haben, und Masterstudierende anderer Fakultäten. Jenseits der Kooperationsprogramme besteht die Möglichkeit, einen Masterabschluss in Eigeninitiative zu organisieren.

Kooperationspartner

Australien

Chile

China

Israel

Japan

Kanada

Kenia

Südafrika

Südkorea

Taiwan

USA


Bewerbung

Bitte bewerben Sie sich für das akademische Jahr 2024/2025 ONLINE vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2024 und laden während der Bewerbung folgende Unterlagen hoch:

  • Tabellarischer Lebenslauf (in der jeweiligen Unterrichtssprache der Partneruniversitäten)
  • Motivationsschreiben ( in der jeweiligen Unterrichtssprache der Partneruniversitäten)
  • Nachweise zu sprachlichen Qualifikationen (Sprachniveau B 2, beispielsweise FRS-Zertifikate, Zeugnisse vom Sprachenzentrum oder anderen Sprachschulen; das Abiturzeugnis reicht idR nicht aus, nur wenn das Sprachniveau direkt ausgewiesen und das Zeugnis nicht älter als 2 Jahre ist; IB) – zur Beachtung: in der Regel werden TOEFL oder IELTS verlangt, diese können nach der Auswahlentscheidung abgelegt werden, wenn ein anderer entsprechender Sprachnachweis zur Bewerbung vorliegt!
  • Leistungsübersicht des Studien- und Prüfungsbüros (Agnesausdruck auf Englisch, Ausdruck aus agnes ist ausreichend)

Zur Beachtung: wenn Sie zusätzlich zu einem außereuropäischen Aufenthalt auch für erasmus+ bewerben möchten, machen Sie bitte einen entsprechenden Vermerk im Feld "Bermerkungen".

Die Anforderungen und Bewerbungsfristen erfahren Sie über die Links zu den einzelnen Universitäten auf dieser Seite oder über die Navigationleiste links.

 

HINWEIS: Bitte geben Sie nur Ihre HU-Mail-Adresse an, da wir lt. DSGVO nur über diese mit Ihnen korrespondieren dürfen!

 

Studienentgelt und Förderung

Die Förderung besteht im wesentlichen im Wegfall der Studiengebühren an den Partneruniversitäten.

Es besteht die Möglichkeit, sich um eine PROMOS-Förderung zu bewerben (jedoch nur für einsemestrige Aufenthalte). Eine PROMOS-Bewerbung für einen einjährigen Aufenthalt ist nur dann möglich, wenn die Studierenden sich zunächst für das DAAD-Jahresstipendium beworben haben und hierfür eine Ablehnung erhalten.
Sie finden die wichtigsten Informationen rund um PROMOS auch in den FAQs auf der PROMOS-Homepage:
https://www.international.hu-berlin.de/de/studierende/ins-ausland/finanzierung-1/promos-an-der-hu-faqs-2023

Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten wie z.B. über den DAAD oder über Stiftungen finden Sie hier, hier und hier.

 

 

Daneben besteht die Möglichkeit, eine einmalige Reisekostenpauschale zu beantragen, die nicht an das PROMOS-Stipendium gebunden ist. Das heißt, dass sich Studierende gerne für das PROMOS-Stipendium bewerben können, dass eine PROMOS-Bewerbung aber keine Voraussetzung für den Erhalt der Reisekostenpauschale ist. Für den Erhalt der Reisekostenpauschale ist es jedoch wichtig, dass Sie keine andere Mobilitätspauschale aus öffentlichen Stipendiengeldern erhalten. Die Auszahlung der Reisekostenpauschale erfolgt in der Regel erst nach Antritt des Auslandssemesters.

 

Zusammenarbeit ohne Kooperationsvertrag

Mit dem College of Law and Business, Tel Aviv, Israel, wurde eine Zusammenarbeit insofern vereinbart, dass sich Studierende der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität als free mover bewerben können und bevorzugt zugelassen werden.

 

Meldefristverlängerung für ein Studium im Ausland (Freischuss)

Für während des Auslandsstudiums besuchte und bestandene Prüfungen wird unproblematisch gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 4 JAO Meldefristverlängerung gewährt, im einzelnen
- für einen einsemestrigen Auslandsaufenthalt und einen besuchten und bestandenen juristischen Kurs - ein Semester Meldefristverlängerung
- für einen zweisemestrigen Auslandsaufenthalt, einen besuchten und bestandenen juristischen Kurs und einen besuchten und bestandenen Kurs im nationalen Recht - zwei Semester Meldefristverlängerung
Diese bestandenen Prüfungen sind durch das Transcript of Records zu belegen, das bei der Anmeldung zur Ersten Juristischen Prüfung vorzulegen ist.