Zugang zu sicherem und legalem Schwangerschaftsabbruch
- https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/bae/aktuell/veranstaltungen/reproduktive-rechte-fuer-frauen-austragungspflicht-und-informationsbeschraenkung
- Zugang zu sicherem und legalem Schwangerschaftsabbruch
- 2018-11-07T18:30:00+01:00
- 2018-11-07T21:00:00+01:00
- Paneldiskussion mit Sarah Diehl, Prof. Dr. Ulrike Lembke und Dr. med. Jutta Pliefke, moderiert von Lucy Chebout, kommentiert von den Medical Students for Choice mit anschließendem Fingerfood & Suppe
- Wann 07.11.2018 von 18:30 bis 21:00
- Wo HU Hauptgebäude, Raum 2249a
- iCal
Noch 1993 konstatierte das Bundesverfassungsgericht eine Austragungspflicht schwangerer Frauen und konstruierte eine Pflicht des Staates zum Schutz des Embryos gegen seine „Mutter“. Die Rechte der Frau, wie das Recht auf Leben, auf körperliche und psychische Integrität, auf Familienplanung, Intimitätsschutz und Menschenwürde zählten demgegenüber wenig. Mit der Pflicht zum Schutz des ungeborenen Lebens wird nicht nur die Beratungspflicht, sondern auch das sog. Werbeverbot des § 219a StGB begründet, welches tatsächlich ein Informationsverbot ist. Faktisch wird für viele Frauen der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen erschwert. Die Anti-Choice-Bewegung zeigt sich stark wie lange nicht mehr, sie tritt welt- und europaweit für die Beschneidung von Frauenrechten ein. Auch in Deutschland versucht sie, die Stigmatisierung und Kriminalisierung ungewollt Schwangerer und ihrer Ärzt*innen voranzutreiben.
Wie stellt sich die rechtliche und tatsächliche Situation im Falle einer ungewollten Schwangerschaft in Deutschland heute dar? Wodurch ist die massive Verschlechterung der ärztlichen Versorgung begründet? Wie können auch Grund- und Menschenrechte der Schwangeren angemessen geschützt werden? Welches Frauenbild wird tradiert durch „Werbeverbote“ und Austragungspflichten?
Diese Fragen diskutieren Sarah Diehl, die als Autorin, Filmemacherin und Aktivistin zu internationalen reproduktiven Rechten (u.a. in der Organisation Ciocia Basia, die Frauen aus Polen einen Abbruch in Deutschland ermöglicht) arbeitet, Prof. Dr. Ulrike Lembke, Öffentliches Recht und Geschlechterstudien, und Dr. med. Jutta Pliefke von pro familia Berlin. Moderieren wird Lucy Chebout (Associate im Bereich Familien- und Erbrecht bei Raue LLP).
Ergänzt wird das Panel durch einen Kommentar von Lisa Wernicke im Namen der studentischen Arbeitsgruppe der Medical Students for Choice an der Berliner Charité.
Hier finden Sie die Veranstaltungseinladung als PDF.