Humboldt-Universität zu Berlin - Prof. Dr. Dr. h.c. Susanne Baer

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Laufende Projekte der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte

Im aktuellen 6. Zyklus der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte (2014/15) bearbeiten wir folgende Projekte:

 

Projekt 1: Business and Human Rights

Kooperationspartner_in: European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)

Es soll gemeinsam mit dem ECCHR die deliktische Haftung von Unternehmen in verschiedenen Länder geprüft werden, insbesondere die Frage, ob und wie menschenrechtliche Grundsätze ihren Ausdruck in der Auslegung und Anwendung deliktsrechtlicher Normen finden können.

Projekt 2: Das Religionsprivileg in § 9 AGG auf dem Prüfstand

Kooperationspartner_in: Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e.V. (BUG)

Schwerpunkt des Projekts wird der § 9 Abs. 2 AGG sein. Danach soll das Diskriminierungsverbot wegen der Religion nicht das Recht von Religionsgemeinschaften und der ihnen zugeordneten Einrichtungen einschränken, von ihren Beschäftigten ein loyales und aufrichtiges Verhalten im Sinne ihres jeweiligen Selbstverständnisses verlangen zu können. Basierend auf eine bereits im WiSe 2011/2012 an der Law Clinic durchgeführte materielle Prüfung der Rechtslage, wird es Aufgabe der Studierenden sein, diese zu aktualisieren, zu ergänzen und für eine mögliche gerichtliche Auseinandersetzung aufzubereiten. Dazu gehören – in enger Abstimmung mit dem beteiligten Rechtsanwalt - auch verfahrensrechtliche und prozessstrategische Überlegungen.

Projekt 3: Wen schützt das AGG? Eine theoretisch-rechtsdogmatische Analyse der Diskriminierungskategorien „Rasse und ethnische Herkunft“

Kooperationspartner_in: Diskriminierung
des Antidiskriminierungsnetzwerks Berlin (ADNB) des Türkischen Bundes (TBB)

Zentrale Frage des Projekts ist, wer wird von den Diskriminierungskategorien des § 1 AGG geschützt wird. Welche Kategorien/Merkmale sind symmetrisch und schützen sowohl marginalisierte Positionen als auch privilegierte Positionen und welche sind asymmetrisch? Ein besonderes Augenmerk gilt den Merkmalen „Rasse und ethnische Herkunft“ und der Frage der „Deutschenfeindlichkeit“ sowie der Diskriminierung wegen regionaler Herkunft innerhalb Deutschlands als Diskriminierung nach dem AGG. 

Projekt 4: Rechtsprechungsanalyse zu Belästigung/sexueller Belästigung und AGG

Kooperationspartner_in: Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)

In dem Projekt soll die vorhandene Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu Belästi-gung/sexuelle Belästigung seit in Kraft treten des AGG kritisch aufbereitet werden. 

Projekt 5: "Assistenz im Krankenhaus"?

Kooperationspartner_in: Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)

Aufgabe der Studierenden ist eine Rechtssprechungsübersicht und -analyse der Fälle, in denen Menschen Assistenz nach dem Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs im Krankenhaus haben wollten und diese von einem ambulanten Pflegedienst erbracht wurde, sowie deren Bewertung im Lichte der UN-BRK und des Grundgesetzes.

Projekt 6: Psychiatry in legal gender recognition procedures in Europe

Kooperationspartner_in: Transgender Europe (TGEU)

In dem Projekt untersuchen die Studierenden die Rechtslage in Europa zu der Rolle der psychologischen Behandlung bei der Feststellung des Geschlechts von Trans*Personen. Das Projekt findet in englischer Sprache statt.

Projekt 7: Der Opferschutz und die Bedenk- und Stabilisierungsfristen im Aufenthaltsgesetz

Kooperationspartner_in: Ban Ying e.V. 

Die Studierenden untersuchen, inwiefern der Opferschutz durch eine Bedenk- und Stabilisierungsfrist gemäß § 59 Abs. 7 AufenthG für sich in Deutschland befindende Personen, die aufgrund konkreter Anhaltspunkte als Betroffene von Menschenhandel identifiziert werden, gewährleistet wird.

Projekt 8: Der Einsatz von V-Personen in der extrem rechten Szene -   Rechtstaatliche Erwägungen am Beispiel des NSU-Komplexes

Kooperationspartner: Rechtsanwalt Carsten Ilius

Aufgabe der Studierenden wird es sein zu prüfen, welche grund- und menschenrechtlichen Maßstäbe für den Einsatz von V-Personen bestehen und wie diese – angesichts ihres Versagens bei der Nicht-aufdeckung des NSU – weiterzuentwickeln sind. Dabei ist – mit Blick auf die speziellen Einsatzbedin-gungen und die Erfahrungen in anderen Staaten – auch der Frage nachzugehen, welche Verbesse-rungen bei der Kontrolle dieser Ermittlungsmethoden erforderlich sind.

Projekt 9: Individualbeschwerde vor dem UN Ausschuss für die Rechte des Kindes oder Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – am Beispiel des Zugang zu Gesundheitsleistungen für Flüchtlingskinder

Kooperationspartner_innen: Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V., National Coalition Deutschland - Netzwerk für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention e.V, Kindernothilfe e.V.

Das Ergebnis des Projektes soll am Beispiel des Zugangs zu Gesundheitsleistungen für begleitete Flüchtlingskinder in Deutschland zeigen, ob der Weg der Individualbeschwerde vor dem UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes oder der Gang zum EGMR Erfolg versprechender und wirksamer wäre.

Projekt 10: Elternschaft von Trans*Personen

Kooperationspartner_in: RAin Inken Stern

In enger Zusammenarbeit mit der Anwältin Inken Stern soll ein Rechtsgutachten erstellt werden, ob trans* Frauen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung Elternrechte in ihrer geschlechtlichen Identität erhalten können und wenn ja, wie dies umgesetzt werden kann. Dabei soll anhand der bisherigen Urteile des BVerfG der Schutzbereich der Eltern skizziert und unter Beachtung des Kindeswohl die Anerkennung als Elternteil im eigenen Geschlecht sowie die Eintragung als solches in die Geburtsurkunde unter der Beachtung des Kindeswohl diskutiert werden.