Was ist die Humboldt Law Clinic GMR?
Grund- und Menschenrechte vor Gericht verteidigen, Antidiskriminierung und Inklusionspolitiken im Kontext von Geschlechterverhältnissen, Rassismus, Ableism und anderen sozialen Ungleichheitsverhältnissen rechtspolitisch voranbringen - in der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte arbeiten Studierende interdisziplinär an Fallkonstellationen aus der Praxis.
Durch die Teilnahme an der Humboldt Law Clinic haben Studierende die Möglichkeit, schon während des Studiums ihre Kenntnisse in einem Rechtsgebiet anhand der Arbeit an Fällen zu vertiefen und um Erfahrungen in der praktischen Arbeit zu erweitern.
Durch die Verbindung von universitärer Ausbildung und der Arbeit am konkreten Fall (in enger Zusammenarbeit mit Expert_innen aus der Praxis) erhalten die Studierenden Einblicke in die Aufgaben und Arbeitsweisen spezialisierter Beratungsstellen, von Verbänden und Kanzleien, vertiefen ihre theoretischen Kenntnisse und sammeln erste Erfahrung in der praktischen Arbeit (z.B. Erstellen von Expertisen und Schriftsätzen). Teilnehmen können Studierende der Rechtswissenschaft und der Gender Studies.
Die Humboldt Law Clinic GMR wird betreut von Dr. Sarah Elsuni, Alexander Klose, Karina Theurer, Doris Liebscher und Jacqui Zalcberg, LL.M. und kooperiert mit dem Institut für interdisziplinäre Rechtsforschung LSI Berlin der Humboldt-Universität zu Berlin.
Wie funktioniert die Humboldt Law Clinic GMR?
Studierende der Rechtswissenschaft (ab dem 3. Semester) und der Gender Studies können an der Humboldt Law Clinic GMR im Rahmen eines einjährigen Zyklus teilnehmen, der jedes Wintersemester startet. Er besteht aus zwei Lehrveranstaltungen und einem Pflichtpraktikum:
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Im ersten Semester des Zyklus findet ein Grundlagenkurs statt ("Grund- und Menschenrechte in der Theorie und Praxis"): anhand von konkreten Fällen wird trainiert, wie mit Menschenrechten bzw. gegen Diskriminierung gearbeitet werden kann. Es geht um Arbeit mit Mandant_innen, um die Aufgaben und Arbeitsweise spezialisierter Beratungseinrichtungen, um strategische Prozessführung, um das Erstellen von Schriftsätzen auch als amici curiae, usw. Die Studierenden lernen ausgewählte Rechtsgrundlagen kennen, trainieren Kompetenzen für die Beratungsarbeit und die Prozessführung und entwickeln ein an der Praxis orientiertes Verständnis für die Arbeit mit konkreten Fällen und die strategische Prozessführung.
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In der vorlesungsfreien Zeit wird das vierwöchige Praktikum absolviert. Es konzentriert sich primär auf die Arbeit an den Fällen, die schon im Grundlagenkurs bearbeitet werden. Darüber hinaus bietet es die Möglichkeit, grundlegende Erfahrungen von Organisationen und Anwält_innen in der Arbeit im Bereich Grund- und Menschenrechte zu sammeln. Das Praktikum wird von der Humboldt Law Clinic vermittelt - wir kooperieren mit NGOs, Menschenrechts- und Antidiskriminierungsrechtsanwält_innen und staatlichen Stellen.
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Im zweiten Semester des Zyklus wird die Arbeit an den Fällen in einem kolloqiumsartig gestalteten Seminar fortgesetzt und wissenschaftlich vertieft. Die Studierenden stehen weiter in Kontakt mit den NGOs und Anwält_innen und erweitern ihr Wissen im Rahmen des Vertiefungsseminars über die aktuellen Fälle um die relevanten Erkenntnisse der Forschung. Am Ende steht ein Produkt (z.B. ein Schriftsatz oder Bericht), das in konkreten Verfahren, in rechtspolitischen Debatten oder in der Beratungsarbeit Verwendung finden kann.
Abschließend erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat für die erfolgreiche Teilnahme. Auch nach Abschluss der Clinic besteht die Möglichkeit weiter an Fällen zu arbeiten und sich innerhalb der Clinic zu engagieren.
Welche Studienleistungen kann ich mir anerkennen lassen?
Die Veranstaltungen der Humboldt Law Clinic GMR sind sowohl im Studiengang Rechtswissenschaft (Staatsexamen) als auch im Studiengang Gender Studies (MA) anerkennungsfähig:
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Grundlagenkurs „Grund- und Menschenrechte in Theorie und Praxis“: BZQ-I (Rechtswiss.) bzw. Modul 6-1, 3 Studienpunkte (Gender Studies)
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Praktikum: juristisches Pflichtpraktikum nach § 2 JAO (Rechtswiss.)
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Vertiefungsseminar: Modul 6-2, 3 Studienpunkte für aktive Teilnahme; weitere 4 Studienpunkte erwerben sie für das Abschlussschriftstück (MAP), wenn Sie auch am Praktikum teilgenommen haben (Gender Studies).
Die erste von drei Humboldt Law Clinics
Die Humboldt Law Clinic ist ein innovatives und praxisbezogenes Ausbildungsangebot an der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin und ist inzwischen ein Dachprojekt mehrerer Clinics.
Die erste Humboldt Law Clinic wurde 2010 mit dem Fokus auf "Human Rights" unter Mitwirkung von Dr. Nora Markard, MA und Jacqui Zalcberg, LL.M. am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien von Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M. gegründet. Im Wintersemester 2011/12 umbenannt in Humboldt Law Clinic: Grund- und Menschenrechte (GMR), befasst sie sich mit praktischem Grundrechtsschutz, nationalen und internationalen Menschenrechten und Antidiskriminierungsrecht. Unter Abgeschlossene Projekte finden Sie weitere Informationen zu Entwicklung dieser Clinic.
Dank der Förderung aus dem Qualitätspakt Lehre ist im Sommersemester 2012 ein zweiter Schwerpunkt der Humboldt Law Clinic hinzugekommen: die Consumer Law Clinic. Seit dem Wintersemester 2012/13 hat die dritte Humboldt Law Clinic ihre Arbeit aufgenommen: die Humboldt Law Clinic Internetrecht.
Weitere Informationen und Kontakt
In der Navigation links finden Sie u.a. aktuelle Informationen rund um unsere Arbeit (auf der Hauptseite der Clinic), Hinweise zum Bewerbungsverfahren, zum aktuellen Zyklus und den abgeschlossenen Projekten, sowie zum Clinic-Team und zu unseren Kooperationen. Besonders bemerkenswerte Produkte der Clinic finden Sie als Working Papers unter Publikationen.
Per Email erreichen Sie die Law Clinic unter: lawclinic@rewi.hu-berlin.de.