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Was darf (und kann) Legal Tech - und was nicht?

Um Anmeldung wird gebeten: register(at)rechtimkontext.de
  • Was Wissenschaftliches Angebot RiK
  • Wann 06.01.2020 von 19:00 bis 20:00
  • Wo Raum 144, Bebelplatz 2, 10117 Berlin.
  • Teilnehmer Wolf H. von Bernuth (Berlin)
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Legal Tech wird angegriffen – zu Recht? Was kann Legal Tech, und vor allem: Was darf Legal Tech? Dürfen Legal Tech-Unternehmen z.B. - anders als Anwälte - auf der Basis einer reinen Erfolgsprovision tätig werden? Und dürfen sie – wiederum anders als Anwälte - Kunden anbieten, die Prozesskostenrisiken zu übernehmen? Was hat es mit dem viel diskutierten Abtretungsmodell vieler Legal Tech – Unternehmen auf sich? Und ist es rechtspolitisch sinnvoll, die Bündelung von Ansprüchen in „Sammelklagen“ zuzulassen, oder werden hier zivilprozessuale Rechte missbraucht? Diese und weitere Fragen rund um Legal Tech werden seit einiger Zeit hitzig diskutiert und beschäftigen die Gerichte – und zwar im Zusammenhang mit einigen der größten Rechtsstreitigkeiten, die es in Deutschland jemals gab. Der Referent gibt in einer Tour d’Horizon Einblicke hinter die Kulissen.

Wolf H. von Bernuth ist Rechtsanwalt und Partner bei Hausfeld. Er ist auf nationale und internationale Prozesse und Schiedsverfahren spezialisiert (bank-, finanz- und kapitalmarktrechtliche Streitigkeiten, Musterverfahren gemäß KapMuG, gesellschaftsrechtliche und Post M&A-Streitigkeiten, Organhaftung, Streitigkeiten aus komplexen Verträgen z. B. der Automobil- und Energiewirtschaft). Er war bei der KapMuG-Reform im Jahr 2012 Sachverständiger für den Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Vor seiner Tätigkeit bei Hausfeld war Dr. Wolf H. von Bernuth viele Jahre Partner bei Gleiss Lutz.

 

Berliner Seminar Recht im Kontext: 06. Jan 2020, Was darf (und kann) Legal Tech – und was nicht?