Humboldt-Universität zu Berlin - Immaterialgüterrecht und Medienrecht

FA-Fortbildung II

Nach § 4 Abs. 2 FAO besteht eine Fortbildungspflicht nach § 15 FAO bereits, wenn der Antrag auf Verleihung der Fachanwaltschaft nicht in dem Kalenderjahr gestellt wird, in dem der Lehrgang begonnen wurde. Da dabei Lehrgangszeiten angerechnet werden, bedeutet dies, dass ab dem Jahr 2018 auch die Teilnehmenden des im WS 2016/17 startenden LL.M.-Studienganges für den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheber- und Medienrechts Fachanwaltsfortbildungen nachweisen müssen. Die Erfüllung dieser Fortbildungspflicht kann durch den Besuch von Veranstaltungen nachgewiesen werden, die die Juristische Fakultät im 4. Semester anbieten wird. Diese Veranstaltungen sind für die Teilnehmer des 5. Durchganges kostenlos.

Diese Veranstaltungen stehen aber auch allen anderen interessierten Fachanwälten und Fachanwältinnen gegen Zahlung einer Gebühr von 350 € offen. Das Angebot richtet sich insbesondere auch an Teilnehmende früherer Durchgänge des LL.M.-Studienganges. Für diese reduziert sich die Teilnahmegebühr auf 300 €.

Über die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen werden entsprechende Teilnahmezertifikate ausgestellt, die der zuständigen Rechtsanwaltskammer vorgelegt werden können. Die Anerkennung als Fortbildung nach § 15 FAO obliegt dabei der zuständigen Kammer.