Fremdsprachiges Rechtsstudium (FRS)
FRS - Was ist das?
Die Kurse im Rahmen des Fremdsprachigen Rechtsstudiums vermitteln Kenntnisse des ausländischen Rechtssystems in der jeweiligen Landessprache. Jeder Kurs entspricht einem Modul. Es kann mit einem beliebigen Modul im FRS begonnen werden.
Die Anrechnungsmöglichkeit eines FRS-Moduls im Studiengang Rechtswissenschaften und die Vorgaben zum Erwerb der FRS-Zertifikate wird hier näher erläutert.
Nutzen der FRS-Kurse und Integration der Kurse in den Studienverlauf
Das Abslovieren von FRS-Kursen wirkt sich positiv auf einen geplanten Auslandsaufenthalt aus: Durch FRS-Kurse können Sie bereites vor Ihrem Aufenthalt Kenntnisse des Rechtssystems des Ziellandes erwerben, um diese dann während eines Austausches weiter zu vertiefen. Gleichzeitig erhalten Sie mit Bestehen eines FRS-Kurses einen B2-Sprachnachweis bzw. nach Bestehen von zwei FRS-Kursen sowie einer mündlichen Prüfung einen C1-Sprachnachweis, den Sie für Ihre Bewerbung auf einen Austauschaufenthalt an einer Partneruniversität verwenden können. Zudem lassen sich die FRS-Kurse im BZQ II-Modul als Studienleistung anrechnen.
Beim Absolvieren mehrerer FRS-Kurse für den Erwerb des FRS I- oder FRS II-Zertifikats sollte aber nicht das Studium des deutschen Rechts vernachlässigt werden, da der zeitliche Aufwand nicht zu unterschätzen ist. Mittlerweile ist das Programm so flexibel, dass Sie jederzeit mit einem Kurs beginnen und das FRS-Studium mit weiteren Kursen fortsetzen können, wenn sich in einem fortgeschritteneren Semester wieder Zeit für ein weiteres FRS-Modul ergibt.
Kursangebot und FRS-Informationsveranstaltung
Das Angebot des Fremdsprachigen Rechtsstudiums erstreckt sich auf das Amerikanische, Chinesische, Englische, Französische, Italienische, Polnische, Russische, Spanische und Türkische Recht.
Traditionell findet am Mittwoch der ersten Semesterwoche des Wintersemesters eine Einführungsveranstaltung in das Fremdsprachige Rechtsstudium statt:
Einführungsveranstaltung Fremdsprachiges Rechtsstudium
16.10.2024, 16 Uhr, Raum 213
Für die FRS-Kurse werden Entgelte auf Grundlage der Satzung des Fremdsprachigen Rechtsstudiums erhoben.