Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät

Fremdsprachiges Rechtsstudium

Die Kurse im Rahmen des Fremdsprachigen Rechtsstudiums vermitteln Kenntnisse des ausländischen Rechtssystems in der jeweiligen Landessprache. Man beginnt mit einem beliebigen Modul im FRS und kann nach zwei Modulen und dem Bestehen der dazu gehörenden Prüfungen das Zertifikat FRS I erwerben (für das FRS II absolviert man vier Module und die dazu gehörenden Prüfungen).

Bereits das erfolgreiche Bestehen eines FRS-Moduls bietet die Möglichkeit, den Leistungsnachweis in der Berufsfeldbezogenen Zusatzqualifikation II (BZQ II) zu erwerben und entspricht 5 Studienpunkten.

Ein Nachweis eines FRS-Zertifikats wirkt sich positiv auf Bewerbungen für Auslandsprogramme aus: Durch FRS I hebt man die Bewerbungschancen, und das umso mehr, wenn man zu denen gehört, die durchhalten bis zum Zertifikat II. Man hat sich dann durch besonderes Engagement im Fremdsprachenbereich ausgezeichnet.

Dabei sollte man aber nicht das Studium des deutschen Rechts vernachlässigen, da der zeitliche Aufwand nicht zu unterschätzen ist. Mittlerweile ist das Programm so flexibel, dass Sie aber auch jederzeit einsteigen können und weitermachen, wenn Sie sehen, Sie haben noch eine Lücke und vielleicht nochmal Zeit für ein FRS-Modul in einem fortgeschritteneren Semester – so lange Sie an der HU immatrikuliert sind, können Sie an den FRS-Modulen teilnehmen.

Das Angebot des Fremdsprachigen Rechtsstudiums erstreckt sich auf das Amerikanische, Brasilianische, Chinesische, Englische, Französische, Italienische, Polnische, Russische, Spanische und Türkische Recht.

Traditionell findet am Mittwoch der ersten Semesterwoche des Wintersemesters eine Einführungsveranstaltung in das Fremdsprachige Rechtsstudium statt:

Einführungsveranstaltung Fremdsprachiges Rechtsstudium

16.10.2024, 16 Uhr, Raum

 

Für die FRS-Kurse werden Entgelte auf Grundlage der Satzung des Fremdsprachigen Rechtsstudiums erhoben.